3.912 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Broich
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Broich
Kanzlei Bernd Broich, Brügelmannstr. 16, 50679 Köln 6676.6133310427 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Broich hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 27 Bewertungen RA Broich vertrat mich in einer hoch emotional aufgeladenen Erbrechtsangelegenheit. Er war zugleich fachlich höchst … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Spatz
Rechtsanwalt Thomas Spatz
Rechtsanwälte Spatz & Schmidt, Oscar-Walcker-Str. 36, 71636 Ludwigsburg 6924.9866911065 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Spatz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Weber
Rechtsanwalt Ernst Weber
Kanzlei Ernst Weber, Kennedyallee 102, 60596 Frankfurt am Main 6826.0915568921 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ernst Weber
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Scholz
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Scholz
Familienkanzlei Scholz, Hohlenberg 29, 53332 Bornheim 6685.6692602994 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katharina Scholz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 30 Bewertungen Frau Scholz war in der gesamten Zeit von Trennung und Scheidung fachkompetent und empathisch an meiner Seite und auch … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Hasskamp
Lauppe & Hasskamp, Bensheimer Straße 14, 40229 Düsseldorf 6653.6570322484 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ute Hasskamp
aus 5 Bewertungen Wir waren mit der Arbeit von Herrn RA Lauppe sehr zufrieden! (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer
sehr gut
Kanzlei Kai Fischer, Brüningstr. 27, 21614 Buxtehude 6706.5096459865 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer
aus 22 Bewertungen Hr. Dr. Fischer überzeugt durch seine ruhige, kompetente und freundliche Art. Er hat uns bei unserer einvernehmlichen … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Roeske
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Roeske
Rechtsanwaltskanzlei Roeske, Lindenstr. 76, 10969 Berlin 6975.3044448131 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Roeske gerne zur Verfügung
aus 101 Bewertungen Die Beratungsstunde war umfangreich und sehr hilfreich für mich. Ich kam mit Sorgen und ging mit Zuversicht. Nur zu … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Baier
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Baier
Anwaltskanzlei Baier, Gustav-Freytag-Straße 12, 35039 Marburg 6795.3960349521 km
** Detaillierte Kontakdaten finden Sie im Anwaltsprofil ganz unten **
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manfred Baier ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 51 Bewertungen Herr Baier hat meinen "Fall" sehr kompetent angenommen und mich anwaltlich bestens unterstützt und … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann
Anwaltskanzlei Dauer | Leuker | Leidel | Hoffmann, Klosterstr. 16, 91301 Forchheim 6995.7442434404 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Bei Frau RA Hoffmann fühlte ich mich stets gut beraten, was für mich zu einem guten Abschluss führte. Ich kann Frau … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
BBT Dr. Lingenberg & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Herzogspitalstr. 8, 80331 München 7118.7913695029 km
Die Beratung aus einer Hand, in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, ist unsere große Passion und Stärke.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Rumpel
Rechtsanwältin Franziska Rumpel
Kanzlei Koller & Kollege, An der Christuskirche 1, 90765 Fürth 7001.9728374926 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Franziska Rumpel
aus 7 Bewertungen Frau Rumpel hat mich in dieser nicht ganz einfachen und eindeutigen Angelegenheit bestens beraten und vertreten. Im … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Müller
Rechtsanwalt Toralf Müller
KMK Rechtsanwälte|Fachanwälte, Mönchstr. 7, 18439 Stralsund 6855.1576605879 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Toralf Müller – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Es erfolgte eine sehr gute Vertretung mit anschließender erfolgreicher Umsetzung durch Herrn RA Müller. Die … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Martinek
sehr gut
Rechtsanwalt Anton Martinek
Rechtsanwalt Anton Martinek, Kapuzinerplatz 2, 80337 München 7118.7776565838 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Anton Martinek - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 69 Bewertungen Herr Martinek ist ein äußerst kompetenter und sorgfältiger Anwalt. Ich war nun schon in drei Fällen bei ihm . Er hat … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Zillien
Rechtsanwalt Joachim Zillien
MAURER · KOLLEGEN Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater, Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz 6806.9121735455 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Zillien gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Guter Mann! (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M.
Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M.
Kanzlei Bernhard Kemper, Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin 6972.4045493599 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève
Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève
Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève, Fredericiastraße 12, 14050 Berlin 6968.1727126505 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Steuerrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève
aus 6 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, habe nach einem Telefoniert einen Termin bekommen. Schnelle Arbeit. Eine Anwältin, der ich … (20.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ekkehard Kügler
Rechtsanwalt Ekkehard Kügler
Kanzlei Ekkehard Kügler, Am Storrenacker 1a, 76139 Karlsruhe 6872.1367711963 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ekkehard Kügler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Eberhard Möller
Rechtsanwalt Eberhard Möller
Rechtsanwälte Möller & Gehentges, Reuterstr. 116, 53129 Bonn 6695.8281520047 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Eberhard Möller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(28.03.2023) Nach jahrelangem Ärger mit einer mäßig engagierten, wenig kompetenten und überheblichen Anwältin wurde mir Herr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schneider
Rechtsanwälte Kulot, Backes & Schneider, Zweibrücker Str. 26, 66424 Homburg 6784.7030645241 km
"Gute Beratung gibt Sicherheit!!"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schneider bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Hoppe
Rechtsanwaltskqanzlei Jens Hoppe, Großer Markt 1, 19348 Perleberg 6854.1377642398 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Hoppe gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
Kanzlei Kuzbida, Nibelungenstr. 31, 64625 Bensheim 6846.10744654 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Reiserecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
(20.03.2023) Sehr hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad-Adenauer-Str. 27, 85221 Dachau 7103.1517488801 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan A. Seitz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Kreuzer
Kanzlei Bettina Kreuzer, Sieferhofer Str. 14, 53809 Ruppichteroth 6708.3993590472 km
Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Anwaltshaftung • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Kreuzer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(22.07.2021) Ich habe das Gefühl bekommen, dass hier das Menschliche im Vordergrund steht. Wenn das Menschliche stimmt, dann stimmt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Roxana Staniloaie - Cabinet de avocat, Remus, Büro 11, 3. Bezirk 1-3, 030024 Bukarest, Rumänien 8260.1951177261 km
Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(09.10.2023) Frau Staniloaie hat sich viel Zeit genommen und konnte mir mit einem Telefonat sehr gut weiterhelfen. Ich kann sie nur …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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