3.898 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Voss + Bäurer Rechtsanwälte, Westendstr. 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7138631651 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Cattien
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Cattien
Rechtsanwalt Holger R. Cattien, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin 6971.7607446259 km
Ihr gutes Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger Cattien vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Erstberatung per Telefon. Aufmerksames Zuhören, sehr gute und schnelle Auffassungsgabe. Ich habe paar sehr nützliche … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph-Patrick Paul
sehr gut
Rechtsanwalt Ralph-Patrick Paul
Kanzlei für Erbrecht und Gesellschaftsrecht Ralph-Patrick Paul, Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf 6650.0864859452 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (Bertold Brecht)
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ralph-Patrick Paul ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 39 Bewertungen Herr RA Paul ist ein sehr freundlicher und kompetenter Anwalt der mich in einer schwierigen und langen … (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Vellenzer
sehr gut
Kanzlei Vellenzer, Kaiserstraße 146, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.4466202755 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Susann Vellenzer
aus 16 Bewertungen Fachlich sehr kompetente Beratung hinsichtlich Entscheidungsfindung zum Thema "Testament ja/nein". (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Schauwienold
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Schauwienold
Kanzlei Reinhard Schauwienold, Beethovenstr. 15, 44263 Witten 6672.138721544 km
Erbrecht • Familienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Reinhard Schauwienold
aus 92 Bewertungen Sehr geehrter Herr Schauwienold, vielen herzlichen Dank für Ihre umfassende, kompetente und auf alle juristischen … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Küchen | Berger | Thielbar Rechtsanwaltskanzlei und Notariat, Rönnebecker Str. 9, 28777 Bremen 6655.3483982026 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Der Herr Thielbar ist sehr freundlich und behilfsam. Nimmt seine Zeit um alles mehrmal zu erklären, so dass wir es … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Ebell-Peisker
sehr gut
Kanzlei Ebell-Peisker, Berliner Allee 24, 13088 Berlin 6975.9935473893 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Ebell-Peisker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Frau Ebell-Peisker hat uns sachkundig und effektiv und dabei auf sehr freundliche und zugewandte Weise helfen können. … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Weber
Rechtsanwalt Michael Weber
Anwaltskanzlei WS - Weber & Schulz, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart 6936.852168131 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Weber - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Hat sehr positiv erklärt das in diesem Fall ein Gericht nicht helfen kann. (02.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Schmitt
Rechtsanwalt Roman Schmitt
Bäcker, Schmitt, Issa, Vilbeler Straße 29, 60313 Frankfurt am Main 6826.1436577924 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Roman Schmitt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(14.02.2024) Termin wurde innerhalb weniger Tage vergeben und die Beratung vor Ort war sehr freundlich ;)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Moldenhauer
Kanzlei Gudrun Moldenhauer, Münsterstr. 6, 48282 Emsdetten 6646.291519163 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Moldenhauer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(30.07.2021) Frau Moldenhauer hat mir schnell und kompetent geholfen. Ich kann sie besten Gewissens weiter empfehlen. Vielen Dank
Profil-Bild Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Seifert & Schmitz Eurolegalis - Die Kanzlei, Avenida Venezuela Nr. 4, Lokale 2-3, 4, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6106.0741830778 km
Der Rechtsanwalt muss vor entstehen des Rechtsgeschäftes zu Rate gezogen werden (man muss vorbeugen), anstatt danach diese Nichtberatung zu bereuen.
Erbrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die Anliegen wurden zur vollsten Zufriedenheit und zügig bearbeitet. Kann den Herrn … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gilbert H. Tegeler
sehr gut
Rechtsanwalt Gilbert H. Tegeler
Kanzlei Gilbert H. Tegeler, Ferdinandstr. 4, 12209 Berlin 6975.8431404295 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gilbert H. Tegeler
aus 27 Bewertungen Ich fühlte mich bereits beim ersten Telefonat mit dem besonders freundlichen Mitarbeiter, Herrn Fromm, sehr gut … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schüler
Rechtsanwältin Cornelia Schüler
Kanzlei Cornelia Schüler, Öttinger Str. 21b, 84307 Eggenfelden 7178.1086664395 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Schüler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Meyer-Odewald
Kanzlei Peter Meyer-Odewald, Schüsselkorb 17-18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Meyer-Odewald hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(19.06.2021) Herr Meyer-Odewald ist der beste Anwalt, den ich je kennengelernt habe. Er hat immer ein offenes Ohr für sämtliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Grimberg
Kanzlei Grimberg, Ziegelgasse 32, 74889 Sinsheim 6885.6750115307 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Grimberg gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen es war sehr positiv. Gute Beratung, alle Fragen beantwortet. (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt George Steffen Andreas
sehr gut
Rechtsanwalt George Steffen Andreas
Kanzlei George Steffen Andreas, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg 7013.9768000165 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt George Steffen Andreas gerne zur Verfügung
aus 84 Bewertungen Ich wurde stets über aktuelle Entwicklungen in meinem Prozess kurzfristig informiert. Auf meine Anfragen wurde … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Gerhard Seidel
Anwaltskanzlei Seidel & Collegen, Humboldtstr. 17, 09669 Frankenberg/Sachsen 7046.5753144637 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Gerhard Seidel
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole N. Redel
Kanzlei Nicole N. Redel, Nordufer 18, 13353 Berlin 6970.6320990666 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole N. Redel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(13.09.2021) Kompetent, intelligent, analytisch, integer, vertrauenerweckend,
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Kesting
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Kesting
Kanzlei Kesting, Dülkener Str. 4, 41366 Schwalmtal 6618.4033230079 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Melanie Kesting
aus 161 Bewertungen Ich fühlte mich gut unterstützt. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Fröhlich
sehr gut
Rechtsanwalt Mario Fröhlich
DEXTRA Rechtsanwälte, Martin-Luther-Ring 13, 04109 Leipzig 6982.1029483737 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Fröhlich bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 89 Bewertungen Hat bei einem Problem gut weitergeholfen. Würde ich wieder hingehen. (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Pohl
Fachanwaltskanzlei Pohl, Kieler Straße 72, 24340 Eckernförde 6662.7804499251 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Pohl
(21.08.2023) Optimale Vertretung meiner Interessen, kompetente Rechtsberatung, gute persönliche Betreuung und Engagement des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Ulrich Rimmel
Kanzlei Hans-Ulrich Rimmel, Richard-Wagner-Str. 79, 67655 Kaiserslautern 6805.3920341329 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Ulrich Rimmel
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Katrin Buhr-Bartlakowski
sehr gut
Kanzlei Buhr-Bartlakowski, Lindenstr. 19, 12621 Berlin 6986.6710989744 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Katrin Buhr-Bartlakowski ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 21 Bewertungen Längerfristig habe ich (wir) um die Freigabe unserer Mietkaution durch eine Hausverwaltung fruchtlos gekämpft. Jetzt … (15.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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