3.902 Anwälte für Erbrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Münch
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Münch
Kanzlei Andrea Münch, Bahnhofstr. 8, 70372 Stuttgart 6932.0630559562 km
Ihre persönliche Beratung in Stuttgart!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Andrea Münch
aus 30 Bewertungen Fr. RAin Münch hat immer ein offenes Ohr für ihr Anliegen und weiß mit Ihrer Kompetenz und Erfahrung wie Sie ihre … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Schwöbel
Rechtsanwalt Daniel Schwöbel
Junginger & Schwöbel Rechtsanwälte, Kopernikusstr. 41, 69469 Weinheim 6855.947378182 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Schwöbel
aus 7 Bewertungen Hervorragende Zusammenarbeit, immer am Ball geblieben, so sollte es sein. Ganz klare Weiterempfehlung! (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Josef K. Zeitler
sehr gut
DR. ZEITLER Rechtsanwälte & Fachanwälte, Karl-Marx-Str. 7, 95444 Bayreuth 7013.7927937768 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Josef K. Zeitler
aus 59 Bewertungen Sehr gute verständliche Beratung (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Kanzlei Tölle & Melchior, Moltkestr. 2, 32756 Detmold 6739.4101555846 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(10.08.2020) guter anwalt ruhig selbsterklärend
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Olschar
Rechtsanwalt Christian Olschar
Olschar & Partner Rechtsanwaltskanzlei Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 22 a, 94032 Passau 7210.3910984606 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Olschar
aus 5 Bewertungen Herr Olschar unterstütze mich mit Rat und Tat bei einer arbeitsrechtlichen Problemstellung (Kündigung des … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Göckmann
Rechtsanwalt Klaus Göckmann
Dr. Hurlebaus & Göckmann Rechtsanwälte, Oberer Marktplatz 6, 73614 Schorndorf 6951.5679161771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Göckmann
(30.10.2022) Fundierte Beratung im Mietrecht!
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann
Kanzlei am Rosentor, Franziskanermauer 1a, 33098 Paderborn 6743.9618201924 km
Familienrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann
aus 24 Bewertungen Herr Ostermann hat mich sehr gut beraten , durch seine langjährige Erfahrung als Anwalt ist er sehr kompetent . (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke
Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke
LESSER Rechtsanwälte, Illenauer Allee 51, 77855 Achern 6869.8107701599 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Linden
Rechtsanwalt Thomas Linden
Anwaltskanzlei Linden, Hermann-Löns-Str. 56a, 44623 Herne 6660.2733286635 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Linden
(03.11.2021) Herr Linden hat meine Scheidung und nachfolgende jahrelange Unterhaltsangelegenheiten für das Kind geregelt. Er war …
Profil-Bild Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Anwaltskanzlei Krippner, Jahnstraße 7, 26954 Nordenham 6635.1255130307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(24.04.2024) Auch bei wiederholten Nachfragen ruhig und souverän geblieben. Hilfreicher Rat und freundliches Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Lotze
Rechtsanwältin Heike Lotze
Rechtsanwaltskanzlei Heike Lotze, Robert-Koch-Str. 24, 01896 Pulsnitz 7088.5552993907 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Heike Lotze
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Erbacher
Rechtsanwältin Christine Erbacher
KBK Kaiser • Bald & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB, Wilhelmstr. 29, 91413 Neustadt an der Aisch 6975.3160459326 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Christine Erbacher
(25.01.2023) Schnelle Kontaktaufnahme, kompliziertes verständlich erklärt, mir wurde kompetent und mit viel Fingerspitzengefühl …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
Kanzlei Dr. Bäcker Dr. Dohnau, Bahnhofstr. 28, 58095 Hagen 6684.3667552206 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
(07.08.2023) Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Bäcker hat einen Gesellschaftsvertrag nach unseren Bedürfnissen entworfen, hat alle …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Tiemann
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Tiemann
Kanzlei Böing & Tiemann, Karlstr. 68, 08523 Plauen 7015.860786425 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Tiemann
aus 50 Bewertungen In einer Strafsache wurde ich SEHR gut vertreten. Er und sein Team sind überaus menschlich sowie freundlich, hält … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Waltraut Braker
Kanzlei Waltraut Braker, Wiesenstr. 43a, 20255 Hamburg 6716.3458328951 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Waltraut Braker vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Die Kombi aus strukturierter, fachkompetenter Anwältin, die eine Zusatzqualifikation zur Heilpraktikerin für … (15.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Greiner
Rechtsanwältin Christine Greiner
Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Greiner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Eibeck
Rechtsanwalt Gregor Eibeck
Kanzlei Gregor Eibeck, Markt 16, 09648 Mittweida 7038.8964069804 km
Anwaltskanzlei Eibeck - Ihre Kanzlei in Mittweida
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gregor Eibeck
aus 5 Bewertungen Sehr höflich, sehr Kompetent, absolut weiter zu empfehlen (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sevim Dilek
Rechtsanwältin Sevim Dilek
Kanzlei Dilek, Goethestraße 29, 40237 Düsseldorf 6650.2573313117 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Sevim Dilek ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Frau Dilek kann ich rundum Empfehlen. Ich bin sehr gut Vertreten worden . Ein Streitfall gegen eine Versicherung wurde … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Linnemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Linnemann
KANZLEI LINNEMANN, Abeggstr. 2, 65193 Wiesbaden 6800.6643242968 km
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Linnemann
aus 104 Bewertungen Auf Herrn Linnemann wurde ich durch die positiven Bewertungen im Internet aufmerksam. Innerhalb kürzester Zeit hat es … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cary Barner
sehr gut
Rechtsanwältin Cary Barner
Kanzlei Cary Barner, Im Langen Schlage 16, 38855 Wernigerode 6858.2198859813 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Cary Barner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Wir waren am 22.09.23 zu einem Beratungsgespräch bei RAn Barner. Die Atmosphäre war freundlich und von … (08.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Anwaltskanzlei Björn Kleyhauer, Klosterstr. 5, 96317 Kronach 6981.5489784379 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
(01.03.2024) Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Kleyhauer vertreten zu werden und kann seine Dienste nur wärmstens empfehlen. Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Seeger
Rechtsanwältin Bettina Seeger
SEEGER Rechtsanwälte, Benrather Straße 4, 40213 Düsseldorf 6648.8089332489 km
Fachanwältin Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bettina Seeger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kuck
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Anwaltskanzlei am Alten Kreisgericht, Hahler Str. 9, 32427 Minden 6723.1246966035 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Kuck
aus 13 Bewertungen War ganz nett aber es geht irgendwie nicht weiter,leider (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Waitz
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Waitz
Kanzlei Jana Waitz, Anspelstrasse 50, 98544 Zella-Mehlis 6917.9435718513 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Jana Waitz
aus 10 Bewertungen Frau Waitz vertritt mich in meiner Scheidungsangelegenheit. Immer freundlich und kompetent! Kenne Frau Waitz schon … (11.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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