3.900 Anwälte für Erbrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt MMag. Gregor Winkelmayr MBA, LL.M. (Essex)
Rechtsanwalt MMag. Gregor Winkelmayr MBA, LL.M. (Essex)
Kanzlei Gregor Winkelmayr, Renngasse 6-8/506, 1010 Wien, Österreich 7412.1741693648 km
Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt MMag. Gregor Winkelmayr MBA, LL.M. (Essex) bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(13.04.2021) Im Ernst, einer der besten Anwälte in Österreich ist ein tolle Team, das sich um den Fall kümmert, ihn gut arbeiten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi
Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi
Anwaltskanzlei Amini, Lichterfelder Allee 98, 14513 Teltow 6974.8775299571 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Pia Pfeffer
sehr gut
Kanzlei Pfeffer, Wickrather Straße 25, 41236 Mönchengladbach 6631.5083677564 km
„Durch Einfühlungsvermögen, unternehmerische und juristische Kompetenz zu wirtschaftlich vernünftigen Lösungen für den Mandanten.“
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maike Pia Pfeffer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 146 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Pfeffer ist äußerst kompetent und sehr fix und zielorientiert in ihrer Arbeitsweise. Ich kann sie … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Aydin
sehr gut
Rechtsanwalt Vincent Aydin
Kanzlei am Südstern, Gneisenaustr. 51, 10961 Berlin 6976.6403018443 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Vincent Aydin gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen Nett und freundlichen (13.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Timmerberg
Rechtsanwältin Sarah Timmerberg
Timmerberg & Hoddow Rechtsanwälte GbR, Josefstr. 47, 45699 Herten 6652.4465840291 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sarah Timmerberg
(26.01.2023) Die Angelegenheit hat meine Frau selbst gelöst.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Cordula Ebeling
Rechtsanwältin und Mediatorin Cordula Ebeling
mep + k rechtsanwälte und notar, Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig 6820.1923296879 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Cordula Ebeling
aus 7 Bewertungen ICH KANN SAGEN DAS FRAU EBELING EINE SEHR GUTE RECHTSANWÄLTIN IST DIE MIR SEHR HILFT BEIM FAMILIEN STREIT UM DAS … (05.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Gaedt
sehr gut
Rechtsanwalt Karl Gaedt
Kanzlei Karl Gaedt, Schuhstr. 42-43, 38100 Braunschweig 6820.3350509819 km
Ihr Recht ist meine Herausforderung!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Karl Gaedt
aus 44 Bewertungen Ich wurde von Herrn RA Gaedt freundlich und sehr kompetent beraten. Unsere Forderungen gegenüber der Versicherung … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Thaler
Kanzlei Bernhard Thaler, Wasserburger Str. 10, 83278 Traunstein 7201.8400655912 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernhard Thaler
aus 7 Bewertungen Bin sehr dankbar für seine hilfreichen Beratungen🙏 (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
Kanzlei Kleßinger, Elisenplatz 39, 86633 Neuburg an der Donau 7059.7083845615 km
Notfallnummer bei Haftsachen und Hausdurchsuchung 017620484031 Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 32 Bewertungen Sehr zufrieden. Alles bestens (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
BWS legal Rechtsanwälte Berghs • Dr. Wellens • Schäckel und Partner, Hohenzollernstr. 177, 41063 Mönchengladbach 6629.3355755945 km
Ihre Sorgen möchte ich haben!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Wellens setzt sich voll und ganz mit sehr viel Nachdruck für meine Interessen eingesetzt. Vielen Dank! (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schwerd
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Schwerd, Hausweg 9a, 04600 Altenburg 7006.7318019207 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Schwerd gerne zur Verfügung
aus 161 Bewertungen Bester Rechtssanwalt aus Altdnburg! Er schafft einfach alles, Rechtssanwalt Nummer 1! Weiter so Dirk😉👍 (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Günthner
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Günthner
Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.2794671559 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Günthner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Herr Günthner konnte mein Anliegen schnell und unkompliziert lösen. (12.04.2024)
Profil-Bild Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
anwaeltehaus-delmenhorst, Yorckstr. 5, 27755 Delmenhorst 6666.8159751546 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich bedanke mich für eine sehr kompetente und hilfreiche Rechtsberatung. (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kleemann
Rechtsanwalt Thomas Kleemann
Kleemann, Iffland & Schreiber-Hiltl, Bahnhofstr. 5, 85051 Ingolstadt 7074.9233891459 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Kleemann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Herr Kleemann ist ein fachlich sehr kompetenter Anwalt, der mich in einer sehr schwierigen Zeit äußerst zuverlässig, … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Klemm
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Klemm
KLEMM Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden 6800.492489781 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Klemm - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 43 Bewertungen Herr Klemm betreute mich in einer verfahrenen Grundbuchberichtigung-mit dem Ziel des Verkaufes einer Schweizer … (02.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger
Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger
Brinkmann und Munde Rechtsanwälte und Notare, Nöttentor 4, 59494 Soest 6711.9550959834 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(02.11.2023) Sehr schneller Termin, klare Beratung. Weitere Termine verabedet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kornelius Robens
sehr gut
Rechtsanwalt Kornelius Robens
Rechtsanwaltskanzlei Robens, Tillypark 4, 90431 Nürnberg 7010.170278731 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Kornelius Robens - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 60 Bewertungen Wir wurden sehr kompetent beraten. Kommunikation vor und nach den Terminen war auch sehr positiv. (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Rebekka Duwe
Kanzlei Duwe, Hamburger Str. 133, 25337 Elmshorn 6691.2732401558 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Rebekka Duwe ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Anwalt Mag. Metod Žagar
Anwalt Mag. Metod Žagar
ODVETNIŠKA PISARNA UŠENIČNIK ŽAGAR d.o.o., Ulica 15. maja 14, Ljubljana 1210, Slowenien 7426.9756179084 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Anwalt Mag. Metod Žagar
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Fahrenkamp
Rechtsanwalt Manuel Fahrenkamp
Kanzlei Manuel Fahrenkamp, Rathenaustr. 4, 68165 Mannheim 6847.5914739985 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Manuel Fahrenkamp ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Sehr gute Anwalt mit viel Erfahrung bin sehr begeistert und zufrieden kann ich nur weiter empfehlen (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Thum
Kanzlei Michaela Thum, Kaiserstraße 39, 67067 Ludwigshafen am Rhein 6842.9405534246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Thum – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
(18.03.2024) Ich habe meine Kaution Komplett bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Knaier
Rechtsanwalt Thomas Knaier
Kanzlei Weber, Dr. Schanbacher & Kollegen, Augsburger Str. 18, 89231 Neu-Ulm 7004.7254096794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Knaier bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen H. Knaier hat ausführlich begründet wann die Kündigung eines Mietverhältnis Erfolgversprechend ist. (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
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Rechtsanwalt Michael Freiherr von Boeselager, St. Johannes 5, 59368 Werne 6679.1071541757 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
aus 10 Bewertungen Top Anwalt!!!! Ich kann nur Positives berichten... (17.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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