3.874 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Werner Ditton
Kanzlei Michael Werner Ditton, Mannheimer Str. 40, 76676 Graben-Neudorf 6865.9536130063 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Werner Ditton
(04.10.2021) Ich bin seit Jahren Klient von Herrn Ditton und er hat mich in unterschiedlichsten rechtlichen Situationen sehr gut …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Claudia Wiesner
Kanzlei Manfred Hessel, Darmstädter Str. 1, 64354 Reinheim 6851.0236336562 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechts- und Fachanwältin Claudia Wiesner
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens G. Schug
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Kanzlei Clemens G. Schug, Marktstr. 5, 66333 Völklingen 6757.7213698308 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens G. Schug ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 55 Bewertungen Herr Schug hat uns sowohl persönlich als auch fachlich unfassbar kompetent und fair unterstützt. Dank seiner Hilfe … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Fieberg
sehr gut
Rechtsanwältin Kristin Fieberg
Ribas Brutschy Abogados, Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht, Blumenstraße 6, 76133 Karlsruhe 6868.7346575279 km
Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kristin Fieberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Frau Fieberg hat uns in unserem Fall ausführlich rechtlich beraten. Die Beratung erfolgte aufgrund der Dringlichkeit … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Engberding
sehr gut
Holger Engberding Rechtsanwaltskanzlei, Kronenstraße 56, 40217 Düsseldorf 6649.558550862 km
Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Holger Engberding
aus 71 Bewertungen Herr Engberding wurde mir nach der Trennung von meiner Ehefrau im Bekanntenkreis empfohlen. Er hat mir sehr geholfen … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Olaf Möller
Kanzlei Jörg-Olaf Möller, Lübecker Straße 32, 23701 Eutin 6725.0230456944 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg-Olaf Möller - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(17.04.2024) Es kam schnell ein Rückruf von der Kanzlei zur Terminvereinbarung. Der telefonische Beratungstermin hat ebenfalls …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 24 Bewertungen Ich kann die Kanzlei und Rechtsanwalt Wöhrle nur empfehlen. Er hat mich sehr gut in unserer Sache (Erstellung … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
Rechtsanwälte Hillmann & Partner mbB, Gartenstr. 14, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6637.1750857065 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 41 Bewertungen Nach kurzer Beschreibung der anliegenden Problematik wurde ich in einem Rückruf durch die freundliche, sachliche und … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger
Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger
Dr. Unterberger, Kurfürstendamm 179, 10707 Berlin 6970.6465325696 km
Fachanwältin Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Christina Unterberger
aus 7 Bewertungen Kompetente Auskunft und nette Behandlung (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Korres
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Korres
Alexander Korres, Am Heideweg 5, 85221 Dachau 7104.5223210639 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Korres ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 82 Bewertungen Hatte eine Frage zum Strafrecht,wurde mir sehr freundlich und hilfsbereit gleich am Telefon beantwortet.DIesen Anwalt … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Tillmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Tillmann
Kanzlei Harald Tillmann, Brückenstr. 14, 06502 Thale 6878.9923228306 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Tillmann
aus 11 Bewertungen Es erfolgte eine schnelle Absprache (12.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch
Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch
KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Hansaring 97, 50670 Köln 6674.1046509907 km
Fachanwältin Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch
(25.02.2024) Sehr informatives Erstgespräch; sichere, zügige Rücksendung der Unterlagen und Einhaltung der Absprachen. Schneller …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Rauschert
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Rauschert
Bengel & Rauschert - Rechtsanwaltskanzlei, Moststr. 25, 90762 Fürth 7005.1426186602 km
"Fachwissen, Engagement und Erfahrung für Ihr Recht"
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Rauschert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 81 Bewertungen Herr Rauschert ist auf Grund seiner Erreichbarkeit, seinem professionellen Auftreten und seines Fachwissens auf jeden … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ruth Moos-Wittmund
Rechtsanwältin Dr. Ruth Moos-Wittmund
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Moos-Wittmund, Illerstraße 34, 38120 Braunschweig 6819.4828584556 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Mediation
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Ruth Moos-Wittmund
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Geyer
VIEHWEGER HARTMANN & PARTNER Rechtsanwälte, Chopinstraße 9, 04103 Leipzig 6982.8577956327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jochen Geyer
(13.06.2024) Ich kann über Herrn Geyer nur gutes berichten. Er besitzt Empathie, Loyalität, Verlässlichkeit und hat immer das Recht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Nößler
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Nößler
Kanzlei Joachim Nößler, Rathausstr. 12, 98544 Zella-Mehlis 6917.8088603525 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Nößler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Nach einem Parkplatzunfall fand ich bei Herrn RA Nössler kompetente und sehr gute fachliche Unterstützung, Beratung … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Glomb
Rechtsanwalt Matthias Glomb
Rechtsanwalt Matthias Glomb, Perhamerstr. 9, 80687 München 7114.2873276923 km
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Glomb ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
Dr. Wetzel & Behm, Hofstatt 8, 88662 Überlingen 6986.9883108292 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel
aus 17 Bewertungen Ich gerne behalte die Adresse des Kanzlei in Überlingen wenn ich wieder die Rechtsanwälten(in) brauchen würde. (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cristina Neagu
Rechtsanwältin Cristina Neagu
Anwaltskanzlei "Cristina Neagu", Str. Florimund Mercy 7, 300085 Timișoara, Rumänien 7870.847776466 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Cristina Neagu - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(05.04.2024) Sehr gute und schnelle Kommunikation, einige der wichtigsten Eigenschaften für eine Remote-Zusammenarbeit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Leist
Rechtsanwalt Ralf Leist
Ralf Leist - Anwaltskanzlei, Kröpeliner Str. 92, 18055 Rostock 6814.0846796844 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Leist bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Ich habe die Anwaltskanzlie Leist über Gelbe Seiten.de gefunden. Vom ersten Gespräch an hat sich Herr Leist in meinen … (13.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Lampe
Rechtsanwältin Ruth Lampe
Anwaltshaus Ruth Lampe, Meyenburger Tor 12, 16928 Pritzwalk 6868.1618543619 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ruth Lampe
(13.10.2023) Bei mir ist nun alles schon in gegange Nun hoffe ich nur auf ein erfolgreiches Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwalt Fuad Golić
Rechtsanwalt Fuad Golić
Kanzlei Fuad Golić, Mis Irbina 16/1, Sarajevo 71000, Bosnien-Herzegowina 7824.4226814439 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Fuad Golić im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Pietsch
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Rechtsanwältin Katja Pietsch
Kanzlei Gargula & Pietsch, Bahnhofstraße 14, 03096 Burg (Spreewald) 7057.7878125576 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Katja Pietsch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 30 Bewertungen Rechtsanwältin Frau Pietsch hatte ich zu einem Wechsel eines Mandats im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung nach … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
sehr gut
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
Dreber & Faber Rechtsanwälte Part mbB, Friedrich-Wilhelm-Straße 48, 37269 Eschwege 6851.0964477237 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 88 Bewertungen Alles bestens (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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