1.091 Anwälte für Hartz IV | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Wex
sehr gut
Kanzlei Daniel Wex, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607658499 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Hartz IV hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Wex
aus 24 Bewertungen Ich habe hervorragende Erfahrungen mit Herrn Wex gemacht. In meinem Fall ging es darum, dass ich bei meiner … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Hartz IV beantwortet Frau Rechtsanwältin Karin Tloka
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin Wydra
sehr gut
Rechtsanwalt Kevin Wydra
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstrasse 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Hartz IV steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kevin Wydra gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Herr Wydra hat mich bestens vertreten und ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Ich kann Ihn als Anwalt uneingeschränkt … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Vogt-Hillmer
Rechtsanwältin Sabine Vogt-Hillmer
Rechtsanwaltskanzlei Klinger-Fleischhauer & Vogt-Hillmer, Klaus-Groth-Str. 25, 25746 Heide 6634.5387416909 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sabine Vogt-Hillmer für Rechtsfragen rund um den Bereich Hartz IV
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Kathrin Justen
Rechtsanwältin Anne-Kathrin Justen
Kanzlei Justen, Im Paulinsgarten 13 a, 54292 Trier 6720.0531199896 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne-Kathrin Justen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Hartz IV
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Exner
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Exner
Rechtsanwaltskanzlei Exner, Oberdörnen 69, 42283 Wuppertal 6672.2199990595 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Exner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Hartz IV
aus 23 Bewertungen Liebe Leserinnen und Leser, ich hatte das außerordentliche Privileg, Frau Yvonne Exner als meine Anwältin in … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Hohenstein
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Hohenstein
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Hohenstein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Hartz IV
aus 19 Bewertungen TOP! Frau Hohenstein hat sich alle Zeit genommen und alles ausführlich, und vor allem auch verständlich, erklärt. Sehr … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Lauinger
Rechtsanwalt Sascha Lauinger
Rechtsanwaltskanzlei Lauinger, Danziger Str. 6, 69502 Hemsbach 6852.1301874169 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Hartz IV bietet Herr Rechtsanwalt Sascha Lauinger
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Raczek
Rechtsanwalt Roman Raczek
RACZEK RECHTSANWÄLTE, Elmenhorststraße 7, 22767 Hamburg 9316.5849925308 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Roman Raczek ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Hartz IV gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kapust
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Kapust
Rechtsanwälte Kapust, Jägerallee 29, 14469 Potsdam 6961.1676819037 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Im Bereich Hartz IV bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Axel Kapust
aus 18 Bewertungen Super und gründlich (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Knarr
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Rechtsanwältin Sonja Knarr
Kanzlei Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1389915271 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Knarr vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Hartz IV
aus 13 Bewertungen Hatte bisher ein gutes und konstruktives Gespräch, die Fragen zwecks Zuarbeit sind klar und deutlich zu verstehen. (04.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hartz IV

Fragen und Antworten

  • Hartz IV: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hartz IV umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hartz IV und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hartz IV: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hartz IV sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Hartz IV – auch ALG II genannt – stellt eine Sozialleistung dar, die mit Steuergeldern an erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß § 7 SGB II (Sozialgesetzbuch II) gezahlt wird. Wer seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann, muss daher einen Antrag auf Hartz IV bei der zuständigen Behörde – das ist grundsätzlich die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter am Wohnsitz des Hilfebedürftigen – einreichen, vgl. § 37 I 1 SGB II. Hartz IV können nicht nur Arbeitssuchende beantragen – auch Berufstätige können Hartz IV verlangen, wenn ihr monatlicher Bedarf unter den geltenden Regelbedarfsätzen nach § 20 SGB II liegen.

Abgrenzung zum Arbeitslosengeld I (ALG I)

Hartz IV ist nicht zu verwechseln mit ALG I, das als Lohnersatzleistung dient und generell nur bis zu ein Jahr von der Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Anspruch auf ALG I hat jeder, der arbeitslos ist, sich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet sowie die Anwartschaftszeit nach § 142 SGB III (Sozialgesetzbuch III) erfüllt hat. Während die Hartz-IV-Beträge Pauschalen sind, hängt die Höhe des ALG I vor allem vom Gehalt des Arbeitssuchenden vor z. B. dessen Kündigung ab.

Welche Leistungen können Hartz-IV-Empfänger vorrangig verlangen?

Gemäß § 20 SGB II können Arbeitssuchende zunächst einmal die monatliche Regelleistung verlangen. Mit diesem Betrag müssen etwa Nahrungsmittel, Kleidung oder auch Hausrat gekauft werden. Abweichend davon kann das Jobcenter bei Mehrbedarf weitere Leistungen erbringen, z. B. für die Erstausstattung einer Wohnung. Ohne weiteren Antrag wird etwa bei Alleinerziehenden oder Schwangeren ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf gemäß § 21 SGB II anerkannt. Auch erwerbsfähige Menschen mit einer Behinderung etwa können nach § 21 IV SGB II Mehrbedarfe im Rahmen von Hartz IV beantragen.

Letztendlich können Hilfebedürftige Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II verlangen, also die Zahlung ihrer Miete samt der Nebenkosten sowie Heizkosten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass lediglich die angemessenen Kosten übernommen werden – wer also in einer überteuerten Immobilie lebt, wird einen Umzug in eine preiswertere Wohnung in Betracht ziehen müssen. Bei der Beurteilung, wie groß bzw. wie teuer eine Wohnung sein darf, ist der jeweilige ortsübliche Mietspiegel zu beachten. Unter Umständen werden die Umzugskosten vom zuständigen Jobcenter übernommen. Bevor allerdings der Mietvertrag unterschrieben wird, sollte man jedoch erst einmal die Zustimmung der Arbeitsagentur einholen. Ansonsten könnte es passieren, dass sie die Kosten doch nicht trägt. Nicht übernommen wird regelmäßig die Maklerprovision.

Auch die Sozialversicherung ist ein Teil der Hartz-IV-Leistung. Dem Hilfebedürftigen sind also die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung zu zahlen.

Übrigens: Auch die Kosten für die Bewerbung oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch übernimmt das Jobcenter im Rahmen von Hartz IV, sofern dies in der sog. Eingliederungsvereinbarung geregelt wurde. Darin finden sich die Rechte, aber auch Pflichten bzw. Aufgaben des Arbeitssuchenden. So kann in dem Vertrag geregelt werden, dass dem Arbeitslosen zum Zwecke der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eine Weiterbildung bezahlt wird. Den Hilfebedürftigen trifft jedoch die Pflicht, sich ständig und ernsthaft um eine Arbeit zu bemühen, dies zu dokumentieren und zu den Gesprächen mit dem zuständigen Mitarbeiter des Arbeitsamts zu erscheinen. Dagegen hat der Empfänger von Hartz IV keinen Anspruch auf Urlaub – er kann aber seinen Wohnort nach vorheriger Zustimmung des für ihn zuständigen Jobcentermitarbeiters für höchstens drei Wochen verlassen, vgl. § 7 IVa SGB II.

Bedarfsgemeinschaft

Hartz IV wird bei einer Bedarfsgemeinschaft zusammen ermittelt, es wird also das Einkommen aller erwerbsfähigen Beteiligten festgestellt und dementsprechend der Bedarf berechnet. Nach § 7 III SGB gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht nur der Leistungsberechtigte selbst, sondern unter anderem auch sein Partner – hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Beziehung um eine Ehe, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder um eine Lebenspartnerschaft handelt –, seine Eltern oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt allerdings nur vor, wenn die Beteiligten in demselben Haushalt zusammenleben und dieser gemeinsam betrieben wird. Nach § 7 IIIa SGB II wird eine Bedarfsgemeinschaft vermutet, z. B. wenn die Partner bereits seit mehr als einem Jahr zusammenleben.

Einkommen und Vermögen

Hat der Arbeitslose Einnahmen, so werden sie (teilweise) auf Hartz IV angerechnet. Zum anrechenbaren Einkommen gehört z. B. ALG I, Krankengeld, Gehalt, Rente, die Erstattung von Einkommensteuer oder – sofern der Bedarf des in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindes etwa durch die Zahlung von Unterhalt gedeckt ist – das Kindergeld.

Besitzt der Hilfebedürftige verwertbares Vermögen, muss er dieses zuerst einsetzen, bevor er Hartz IV beantragt. Zum Vermögen gehören etwa Aktien, Immobilien, Nießbrauch, ein Erbe oder auch der Rückkaufswert einer Lebensversicherung. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen. So muss man gemäß § 12 III SGB II z. B. nicht die selbst bewohnte Immobilie verkaufen; auch eine Anrechnung der privaten Altersvorsorge erfolgt nicht. Wie beim Einkommen ist auch beim Vermögen ein Freibetrag zu berücksichtigen.

Negativen Bescheid erhalten?

Wurde der Anspruch auf Hartz IV abgelehnt, steht der Arbeitslose nicht schutzlos da. Er kann unter anderem Widerspruch gegen den Bescheid oder Klage vor Gericht einlegen. Für den Rechtsanwalt kann man dann Prozesskostenhilfe beantragen, um die teilweise sehr hohen Anwaltskosten zu vermeiden. Gerichtskosten muss ein Hilfebedürftiger nicht zahlen – die Prozesskosten halten sich daher in Grenzen.

(VOI)

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