896 Anwälte für Steuerrecht | Seite 38

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Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Steuerberater Dominik Bastian
Rechtsanwalt & Notar Steuerberater Dominik Bastian
Rechtsanwalt Dominik Bastian, Kaiser-Sigmund-Str. 20, 60320 Frankfurt am Main 6824.6744779495 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt & Notar Steuerberater Dominik Bastian ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Steuerrecht
(02.10.2021) Herr Bastian war unglaublich bemüht, hat mich sogar abends noch zurückrufen. Die Damen an der Anmeldung sind extrem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sarah Isabell Lipski
Rechtsanwältin Dr. Sarah Isabell Lipski
Dr. Erk Völschau, Beselerplatz 10, 22607 Hamburg 6713.4578379463 km
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Sarah Isabell Lipski hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Steuerrecht
aus 6 Bewertungen Sehr freundliche, ausführliche und kompetente telefonische Beratung. Dank fafür. (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
sehr gut
Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
"Klarheit und Lösung"
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Steuerrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
aus 14 Bewertungen Wir haben sehr kurzfristig Unterstützung für unsere Gründung benötigt und haben mit Elisa Roggendorff eine großartige … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz
Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz
Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Goltsteinstraße 14, 40211 Düsseldorf 6649.2876938286 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Steuerrecht
(12.04.2021) Absolut empfehlenswert. Immer zuverlässig, schnell, freundlich und genau, scheut keine Mühe und bleibt notfalls …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Planen - Schützen - Vererben
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht • Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für Steuerrecht
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann
Dittmann Rechtsanwälte, Schulstraße 41, 09125 Chemnitz 7045.9963624515 km
Wirtschaftsrecht und Steuerrecht kompetent aus einer Hand - dafür steht die Sächsische Unternehmerkanzlei!
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Steuerrecht
aus 56 Bewertungen Schnelle unkomplizierte Abwicklung. (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gensert
Rechtsanwalt Michael Gensert
Kanzlei Michael Gensert, Max-Planck-Str. 6b, 63322 Rödermark 6842.8371358859 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Steuerrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Gensert
aus 7 Bewertungen Fachkompetene Beratung von Baurechtsstreitigkeiten (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Eva Voetz
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Eva Voetz
Kanzlei An der Flora, An der Flora 25, 50735 Köln 6674.8151241049 km
Mein Ziel ist es, so wenig Konflikte wie möglich zum Gericht zu tragen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Jeder Streitpunkt, den man vorher durch eine Einigung lösen kann, ist ein Gewinn.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Mediation • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Eva Voetz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Steuerrecht
aus 15 Bewertungen Antwortet schnell, verlässlich, erreichbar, lässt sich auch schon im kurzem Gespräch intensiv auf Inhalte ein. (16.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Steuerrecht

Fragen und Antworten

  • Was macht einen guten Anwalt für Steuerrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Steuerrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Steuerrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Steuerrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Steuerrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Steuerrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Steuerrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Steuerrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Steuerrecht ᐅ Schnelle und kompetente Hilfe!

Im Gegensatz zu der Gebühr, für die der Bürger einen besonderen Vorteil durch die Verwaltung erhält, handelt es sich bei der Steuer um eine Geldleistung, der keine staatliche Gegenleistung gegenübersteht. Sie wird vom öffentlichen Gemeinwesen allen Personen auferlegt, die den Tatbestand der jeweiligen gesetzlichen Leistungspflicht erfüllen (Steuerpflichtige). Die Steuer wird also generell erhoben und zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet. Da der Staat mit Erhebung von Steuern in Rechte des Bürgers hoheitlich eingreift, gehört das Steuerrecht zum Bereich Öffentliches Recht und innerhalb dessen zum Verwaltungsrecht.

Man unterscheidet zwischen dem Allgemeinen Steuerrecht und dem Besonderen Steuerrecht. Das Allgemeine Steuerrecht beinhaltet die steuerrechtlichen Vorschriften, die für alle Steuerarten gemeinsam gelten. Diese Bestimmungen finden sich in der Abgabenordnung (AO), einem der zentralen Gesetze im Steuerrecht. Dagegen ist das Besondere Steuerrecht in vielen Einzelgesetzen gemäß der unterschiedlichen Steuerarten (Einkommensteuergesetz, ESTG; Umsatzsteuergesetz (UStG), Lohnsteuergesetz (LStG) etc.) geregelt. Die Vorschriften bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Steuer erhoben werden darf und wer sie als Steuerpflichtiger zu entrichten hat.

Die Abgabenordnung regelt dagegen das Besteuerungsverfahren an sich, beispielsweise wann und wie die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben ist, wie das Finanzamt den Steuerbescheid zu formulieren hat, welche Rechtsmittel man gegen einen Steuerbescheid einlegen kann, wann ein Säumniszuschlag erhoben werden darf und auch welche Fristen zu beachten sind (z.B. Festsetzungsfrist).

Steuern unterscheidet man in verschiedene Steuerarten nach verschiedenen Gesichtspunkten:

  • Entweder danach wer die Steuer erhebt oder erhält (Bundes-, Landes, Gemeinde- oder Kirchensteuern),
  • Nach dem Gegenstand der Besteuerung (bei Personen liegt eine Subjektsteuer vor, bei Objekten eine Objektsteuer oder Realsteuer, Gewinnsteuern, Ertragsteuern, Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, Besitzsteuern oder auch Zölle als besondere Steuerart),
  • In laufende oder einmalige Steuern (eine laufende und somit ordentliche Steuer ist etwa die Einkommensteuer, die regelmäßig und wiederkehrend erhoben wird; eine einmalige und somit außerordentliche Steuer ist die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer, die nur in dem einen Fall von Erbfall oder Schenkung erhoben wird),
  • Nach der Auswirkung beim Steuerschuldner, d.h. ob er direkt oder indirekt die Steuerlast zu tragen hat.
Ein Unterscheidungsmerkmal ist ferner der Besteuerungszweck. So kennt man etwa Steuern, die auf Einkommen und Vermögen erhoben werden z.B. die Einkommensteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Gewerbesteuer, die Erbschaftssteuer und die Grundsteuer. Dagegen basiert die Steuererhebung bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), der Verkehrssteuer (Grundertragsteuer) und der Verbrauchssteuern (Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Ökosteuer) auf der Verwendung von Vermögen und Einkommen.
Darüber hinaus gibt es im Steuerrecht zahlreiche Sondergebiete, wie beispielsweise das Steuersubventionsrecht (Spendenrecht und Gemeinnützigkeitsrecht, das Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht und das internationale und europäische Steuerrecht).

Das Steuerrecht kennt grundsätzlich drei Arten von Steuerrechtsansprüchen:

  • Der Steueranspruch ist auf Zahlung der Steuerschuld gerichtet.
  • Der Haftungsanspruch richtet sich gegen den Haftungsschuldner, der zur Zahlung einer fremden Steuerschuld verpflichtet ist.
  • Der Steuervergütungsanspruch zielt auf die Rückzahlung der durch einen Dritten geleisteten und zu Recht bezahlten Steuer.

Ein Steuererstattungsanspruch schließlich bezweckt die Rückzahlung von ohne Rechtsgrund geleisteten Steuern und schließlich gibt es noch einige Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen.

Die Steuerhoheit obliegt gemäß Artikel 106, 107 Grundgesetz (GG) je nach Steuer dem Bund (Zölle, Verbrauchssteuern, Solidaritätszuschlag u.a.), den Ländern (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Verkehrssteuer, Grunderwerbssteuer u.v.m) und den Kommunen, also den Gemeinden oder Gemeindeverbänden (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer). Die Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer, Zinsabschlagsteuer und Umsatzsteuer) fließen Bund, Ländern und zu einem geringen Anteil auch den Gemeinden zu.

Da der Steuerbescheid rechtlich als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, muss zunächst beim Finanzamt erfolglos ein Widerspruchsverfahren durchlaufen werden, wenn man sich gegen ihn wehren möchte. Erst wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und es beim bisherigen Steuerbescheid bleibt kann man Klage bei den Finanzgerichten einreichen. Gemäß dem Instanzenzug sind dies zunächst die Finanzgerichte (FG) als oberste Landesgerichte in den einzelnen Bundesländern. Auf Bundesebene ist dies der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München. Fühlt sich jemand durch die Urteile der Finanzgerichte oder des Bundesfinanzhof in seinen Verfassungsrechten verletzt, steht ihm darüber hinaus auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Einlegung einer Verfassungsbeschwerde offen.

Einen sehr großen Bereich des Steuerrechts umfasst auch das sogenannte Steuerstrafrecht. Weil die Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren besonderen Pflichten unterliegen, werden ihre Verstöße gegen das Steuerrecht grundsätzlich geahndet. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Steuerrecht droht dem Steuerpflichtigen sogar eine Strafbarkeit im Rahmen des Steuerstrafrechts. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Steuerstraftaten (§§ 369-376 Abgabenordnung) und den Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 377-384 AO).

Steuerstraftaten verjähren in der Regel nach 5 Jahren, Beispiele hierfür sind etwa die Steuerhinterziehung § 370 AO, der gewerbsmäßige, gewaltsame oder bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO), die Steuerhehlerei (§ 374 AO) oder auch der sogenannte Bannbruch. Bannbruch nach § 372 AO liegt vor, wenn jemand verbotswidrig Gegenstände einführt, ausführt oder durchführt.

Die Strafandrohung bei Steuerstraftaten reicht von Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe (z.B. bei besonders schwerem Fall der Steuerhinterziehung).

Steuerordnungswidrigkeiten sind die Verstöße, die nach § 377 AO mit einer Geldbuße geahndet werden. Dazu gehören etwa verschiedene Arten der Steuergefährdung, die leichtfertige Steuerverkürzung oder der unzulässige Erwerb von Steuererstattungsansprüchen oder Steuervergütungsansprüchen.

Für die Ermittlung der Steuerstraftaten bei Vorliegen eines Verdachts sind die Finanzbehörden, d.h. die Finanzämter, die Hauptzollämter, das Bundeszentralamt für Steuern sowie die Familienkasse zuständig.

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