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sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR.
Rechtsanwältin Nina Atallah LL.M. EUR., Schloßstr. 116, 12163 Berlin 6973.7110011299 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Nina Atallah LL.M. EUR. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Strafrecht
aus 35 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Atallah und ihr Team haben mich mit ihrer Fachkenntnis und ihrem Engagement beeindruckt. Als … (21.03.2024)
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Rechtsanwältin Katja Sonne-Albrecht
v. Jagow Rechtsanwälte, Schadewachten 26, 39576 Hansestadt Stendal 6880.6037651498 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katja Sonne-Albrecht
(07.10.2022) Hat alles sehr kompetent und detailliert erklärt
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Rechtsanwalt Benjamin Schütz LL.M.
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Am Ende wird alles GUT. Wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Benjamin Schütz LL.M.
aus 180 Bewertungen Zuvorkommend und kompetent. Jede Frage wurde im Detail beantwortet. Absolut empfehlenswert! (04.05.2024)
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Kanzlei Koschuaschwili, Breite Str. 161-167, 50667 Köln 6674.3185611183 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafrecht
aus 14 Bewertungen Auch in dem Verfahren um die Rückzahlung einer Mietkaution hat mich Herr Koschuaschwili durch alle Instanzen incl. … (13.02.2023)
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Rechtsanwalt Hubertus J. Krause
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hubertus J. Krause
aus 118 Bewertungen Sehr erfahrener Mann auf seinem Gebiet!! Zu jederzeit würde ich Herrn Krause wieder wählen! (22.05.2024)
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Rechtsanwalt Markus Zeller
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Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafrecht bietet Herr Rechtsanwalt Markus Zeller
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Rechtsanwalt Herr Adwokat Radosław Godzieba ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafrecht
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Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Franziska Heidl gerne zur Verfügung
aus 30 Bewertungen Frau Heidel ist menschlich wie beruflich eine ganz tolle Anwältin. Ich kann Sie zu 110% weiter empfehlen und möchte … (14.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Strafrecht

Fragen und Antworten

  • Was ist der Unterschied zwischen dem materiellen und formellen Strafrecht?
    Als materielles Strafrecht bezeichnet man das allgemeine Strafrecht an sich, d. h. die Vorschriften, die festlegen, welches Verhalten sanktioniert werden soll. Zentrale Vorschrift ist das Strafgesetzbuch (StGB), das durch zahlreiche Sondervorschriften ergänzt wird, wie zum Beispiel im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG), bei Delikten mit Drogen und Betäubungsmitteln das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), bei Sprengstoffdelikten das Sprengstoffgesetz (SprengG) und vielen anderen mehr. Unter den Begriff formellen Strafrechts werden alle Vorschriften erfasst, die den Ablauf des Strafverfahrens regeln, also das Strafprozessrecht. Es ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und legt die Voraussetzungen für die Durchführung eines rechtmäßigen Strafverfahrens fest. Hierbei unterscheidet man wiederum das Ermittlungsverfahren, die Strafverhandlung und schließlich den Strafvollzug.
  • Strafrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Strafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Strafrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Strafrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Strafrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Strafrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Strafrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Strafrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Strafrecht ᐅ Professionelle Strafverteidigung

Weil das Strafrecht die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürger regelt, ist es eigentlich ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Wegen seiner Besonderheiten wird es jedoch neben Zivilrecht und Öffentlichem Recht als eigenständige dritte Gruppe der Rechtsgebiete gewertet. Das Strafrecht erfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die Umfang und Inhalt der staatlichen Strafbefugnis beinhalten. Weil das Sanktionsrecht des Staates zu den schwersten Eingriffen in die Freiheit und Rechte des Bürgers berechtigt, vor allem durch die Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung u.Ä., gilt der Grundsatz: "Nulla poena sine lege", (lat., keine Strafe ohne Gesetz) d.h. es darf immer nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage eine Strafe verhängt werden § 1 StGB. Er wird auch als gesetzliches Rückwirkungsverbot bezeichnet. Ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung ist keinerlei staatliche Sanktion zulässig. Wegen der Verankerung dieses Grundsatzes in der Verfassung (Grundgesetz) Art. 103 Abs. 2 GG ist bei einem Verstoß auch die Verfassungsklage möglich.
 
Das Strafrecht unterteilt sich in zwei Bereiche: das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.
 
Materielles Strafrecht

Als materielles Strafrecht bezeichnet man das allgemeine Strafrecht an sich, d.h. die Vorschriften, die festlegen welches Verhalten sanktioniert werden soll. Zentrale Vorschrift ist das Strafgesetzbuch (StGB), das durch zahlreiche Sondervorschriften ergänzt wird, wie zum Beispiel im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG), bei Delikten mit Drogen und Betäubungsmitteln das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), bei Sprengstoffdelikten mit dem Sprengstoffgesetz (SprengG), bei Steuerstraftaten mit den Steuergesetzen, bei Wirtschaftsstraftaten u.a. mit dem Aktiengesetz (AktG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und vielen anderen mehr.
 
Das Strafgesetzbuch StGB

Das Strafgesetzbuch ist in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil aufgeteilt. Im Allgemeinen Teil finden sich generelle Vorschriften zu den unterschiedlichen Arten der Beteiligung an einer Straftat (also Täter, Mittäter, Anstifter, mittelbarer Täter, Beihilfe etc.). Ferner geregelt ist, wann der Versuch einer Straftat vorliegt und wann er strafbar ist oder auch, wann eine Straftat etwa durch Notwehr gerechtfertigt ist. Im Allgemeinen Teil finden sich darüber hinaus die unterschiedlichen Arten von Sanktionen, die das Strafrecht dem Staat zur Hand gibt. Neben den freiheitsentziehenden Sanktionen wie der Freiheitsstrafe und den Maßregeln der Besserung und Sicherung (die zum Beispiel bei psychisch gestörten Tätern angeordnet werden können) kennt das Strafrecht auch die Vermögensstrafe, die Geldstrafe (auch die Ersatzhaft), das Berufsverbot bei berufsspezifischen Delikten, wenn der Täter der fraglichen Berufsgruppe angehört, und die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verkehrsdelikten.

Darüber hinaus enthält das StGB Regeln, wie die Strafrichter das Strafmaß zu bemessen haben und wann eine Strafaussetzung zur Bewährung (also eine Bewährungsstrafe) in Betracht kommt.
 
Im Besonderen Teil des StGB finden sich Vorschriften, die Merkmale der einzelnen Straftaten festlegen, die sogenannten Tatbestandsmerkmale. Diese sind wiederum durch objektive Komponenten (zum Beispiel die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache beim Diebstahl gem. § 242 StGB) und gleichzeitig subjektiven Komponente (also Fahrlässigkeit, Vorsatz, Absicht) gekennzeichnet. Von den Delikten ist das Strafgesetzbuch in Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag etc.), Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Misshandlung, Beteiligung an einer Schlägerei u.a.), Strafen gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Erpressung u.v.a), Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Betrug und Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung, gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Unfallflucht), Umweltstraftaten und Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.v.m).
 
Handelt es sich um einen jugendlichen Täter, so gilt zusätzlich das Jugendstrafrecht, was bestimmte Höchststrafen und bestimmte Sanktionsarten für Kinder und Jugendliche festlegt.
 
Formelles Strafrecht

Unter den Begriff formellen Strafrechts werden alle Vorschriften erfasst, die den Ablauf des Strafverfahrens regeln, also das Strafprozessrecht. Es ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und legt die Voraussetzungen für die Durchführung eines rechtmäßigen Strafverfahrens fest. Hierbei unterscheidet man wiederum das Ermittlungsverfahren (zum Beispiel Erlass von Durchsuchungsbefehl, Haftbefehl u.a.), die Strafverhandlung (eröffnet durch Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft) und schließlich Strafvollzug (Strafvollstreckung der Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Durchführung der Maßregeln zur Besserung und Sicherung).
Auch das formelle Strafrecht kennt Besonderheiten für jugendliche oder heranwachsende Straftäter, z.B. finden Strafverhandlungen gegen jugendliche Täter immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
 
Von der Intensität des Gesetzesverstoßes stellt das Strafrecht die schärfste Sanktionsform durch staatliche Eingriffe dar, zu ihm gehört auch das weniger streng sanktionierende Ordnungswidrigkeitenrecht.

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