76 Anwälte für Vergabe | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Odvetniška pisarna Štelcer Berkovič, Ulica Vita Kraigherja 3, Maribor 2000, Slowenien 7472.2991647794 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Vergabe beantwortet Frau Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hohmann
Rechtsanwalt Daniel Hohmann
Thiele, Hohmann & Coll. Rechtsanwälte, Hegelstr. 39, 39104 Magdeburg 6893.9504446459 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Hohmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
(04.09.2021) Hat das Bußgeld wegbekommen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
Kanzlei Dr. Drawe, Rheinallee 40, 55118 Mainz 6805.4605154023 km
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Recht • Vergaberecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Vergabe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe gerne zur Verfügung
(21.11.2023) Mit der Beratung und der Abwicklung waren wir sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer
Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer
Staufer Kirsch GmbH, Nußbaumstr. 12, 80336 München 7118.7236061969 km
Der Gegner von heute kann der Partner von morgen sein.
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Medizinrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Vergaberecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer
aus 5 Bewertungen Eine sehr schnelle einfache Antwort zur Frage der Findung eines spezialisierten Anwalts (02.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Koernicke
Rechtsanwältin Silke Koernicke
HWL Ebsworth, Level 14 Australia Square 264-278 George Street, Sydney 2000, Australien
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Vergaberecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vergabe unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Silke Koernicke
(03.02.2022) Sehr kompetente Rechtsberatung iS Geschäftsgründung und Führung deutscher Firmen in Australien. Vielen Dank Silke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder
Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Ich habe Herrn Brinkschröder wegen eines Rechtsstreits mit einem Handwerker konsultiert. Anfänglich gab es zwischen … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmitt
Rechtsanwalt Thomas Schmitt
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg 7063.5234834429 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Mediation • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Vergabe beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Schmitt
Profil-Bild Rechtsanwältin Aleksandra Gleich
Rechtsanwältin Aleksandra Gleich
Kanzlei Aleksandra Gleich, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8083588826 km
Die Besonderheit der anwaltlichten Beratungstätigkeit der Kanzlei Gleich liegt in der interdisziplinären Expertise von Rechtsanwälten, Architekten und Fachplanern aus einer Hand.
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Vergabe bietet Frau Rechtsanwältin Aleksandra Gleich
aus 6 Bewertungen Sehr ausführliche und verständliche Beratung mit Lösungsvorschlägen. (15.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder
Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder
Schröder Rechtsanwälte, Stolzenbergstraße 13, 76532 Baden-Baden 6867.6108378454 km
Am Bau zu Recht.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Vergabe
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme
sehr gut
Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme
BDKD Rechtsanwälte Kunze Dietrich Duhme Partnerschaft mbB, Hohenzollerndamm 184, 10713 Berlin 6971.5248378103 km
Fachanwalt Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Fachanwalt und Notar Eike-Heinrich Duhme
aus 10 Bewertungen Wir würden immer wieder und ausschliesslich Herrn RA Duhme bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich Grundstück und Haus, … (16.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Schlumberger
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Schlumberger
WHS Rechtsanwälte, Große Friedberger Str. 42, 60313 Frankfurt am Main 6826.1234552942 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vergabe bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schlumberger
aus 16 Bewertungen Der Anwalt hat mir die Rechtslage in meinem Fall verständlich erklärt und konnte mir sehr gut weiterhelfen. (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Gammelin
LOH Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Leipziger Platz 7, 10117 Berlin 6974.0710610824 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Vergabe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Gammelin
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Feldmann
Rechtsanwalt Henning Feldmann
Esch Bahner Lisch Rechtsanwälte PartmbB, Erftstr. 19a, 50672 Köln 6673.6042333478 km
Fachanwalt Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Henning Feldmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald
Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.1129211949 km
Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Stanonik, LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Daniel Stanonik, LL.M.
Stanonik Rechtsanwälte GbR, Porzellangasse 37/13, 1090 Wien, Österreich 7410.7881614926 km
Datenschutzrecht • Vergaberecht • IT-Recht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Stanonik, LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Vergabe
(05.06.2021) Das Gespräch war positiv, war nicht dabei. Mein Gatte
Profil-Bild Rechtsanwalt Ing. Dr. jur. Holger Godknecht
Kanzlei Dr. Holger Godknecht, Uferpromenade 18, 16515 Oranienburg 6953.7434280771 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Ing. Dr. jur. Holger Godknecht ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vergabe
aus 8 Bewertungen Dito (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Krinner
Rechtsanwalt Ernst Krinner
Dr. Kastl Krinner PartmbB Rechtsanwälte, Hohe Gred 5, 84034 Landshut 7131.3170473299 km
Frühzeitig beraten - Streit vermeiden
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Vergabe beantwortet Herr Rechtsanwalt Ernst Krinner
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente & super freundliche Beratung, kombiniert mit schneller Terminvergabe. Einfach empfehlenswert! (07.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1533779926 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Vergaberecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Vergabe bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
(28.06.2023) Rückmeldung zu unserer Anfrage erfolgte sehr schnell.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Götz
sehr gut
Kanzlei Götz, Augsburgerstr. 12, 85221 Dachau 7103.0501273409 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Vergabe beantwortet Herr Rechtsanwalt Rüdiger Götz
aus 30 Bewertungen Seine Kompetenz stiftet Nutzen für seine Mandanten (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Verwaltungsfachwirt Frank Cieslik
Rechtsanwalt und Verwaltungsfachwirt Frank Cieslik
UP12 I Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notare, Ulanenplatz 12, 63542 Hanau 6840.1414487837 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Verwaltungsfachwirt Frank Cieslik hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Claudius Finkbeiner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Claudius Finkbeiner LL.M.
Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartGmbB, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg 6738.6024277283 km
Mit uns durch Krise und Konflikt!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergabe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Claudius Finkbeiner LL.M. gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Herr Finkbeiner hat schnell und auf den Punkt zu Gesellschaftsrechtlichen Themen im Bereich Geschäftsführung geholfen … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Folker Schönigt
sehr gut
Göhmann Rechtsanwälte Stb Partnerschaft mbB, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen 6675.6131754121 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Folker Schönigt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vergabe
aus 16 Bewertungen Herr Schönigt begleitet seit vielen Jahren mein Familiy-Business. Dies betriff vor allem den Immobilienbestand, seien … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger
Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger
Schwoerer & Kollegen Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam 6961.7909135971 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vergabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Alexander Hartmann
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Alexander Hartmann
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9560514457 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Vergaberecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Alexander Hartmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Vergabe
aus 11 Bewertungen Große Kompetenz, und Erfahrung. Es wurde alles zu meiner vollsten Zufriedenheit geregelt. (03.11.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergabe

Fragen und Antworten

  • Vergabe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergabe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergabe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vergabe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergabe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mit Vergabe ist das Verfahren zur Erteilung öffentlicher Aufträge gemeint. Vor allem Inhalt und Umfang des Auftrags bestimmen dabei die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Öffentliches Vergaberecht ist dabei wesentlich geprägt durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV ), die Sektorenverordnung (SektVO) und die Vergabe- und Vertragsordnungen in Form der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Hinzukommen haushaltsrechtliche Bestimmungen des Bundes und der Länder, die Vergabegesetze der Bundesländer sowie EU-Recht in Form mehrerer europäische Richtlinien. Die bei einer EU-Richtlinie notwendige Umsetzung in nationales Recht hat sich dabei vor allem im GWB niedergeschlagen. Es ist daher auch entscheidende Grundlage für die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge. Wesentlichen Einfluss darauf haben wie auf den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie eventuellen Rechtsschutz für unterlegene Bieter sogenannte Schwellenwerte. Sie entscheiden darüber, ob ein öffentlicher Auftrag europaweit oder national auszuschreiben ist.

Prinzipien bei der Vergabe

Die Vergabe beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • Wettbewerbsprinzip
  • Transparenzgebot
  • Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Verbot der Diskriminierung
  • Gebot der Losvergabe und der
  • Grundsatz der Bietereignung

Zur Vergabe verpflichtete Auftraggeber

Zur Vergabe verpflichtet sind nur öffentliche Auftraggeber. Dazu zählen Bund, Länder und Gemeinden. Des Weiteren Verbände und Sektorenauftraggeber. Außerdem kann eine Vergabe für Einrichtungen verpflichtend sein, die als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, den Zweck haben, Aufgaben von Allgemeininteresse zu erfüllen und auf deren Leitung die bereits zuvor genannten Auftraggeber wesentlichen Einfluss haben. Andererseits könnte ein Auftraggeber auch einen Auftrag an eine solche von ihm kontrollierte Einrichtung vergeben. Er wäre dabei nicht an das Vergaberecht gebunden. Diese sogenannte In-House-Vergabe ist jedoch an weitere Voraussetzungen geknüpft.

Öffentliche Ausschreibung und Auftragsinhalte

Aufträge der genannten Stellen, bei denen eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen hat, beruhen auf einem entgeltlichen, privatrechtlichen Vertrag, den sie entweder untereinander oder mit privaten Unternehmen abschließen wollen. Des Weiteren unterfallen Baukonzessionen und Auslobungsverfahren für spätere Dienstleistungsaufträge dem Vergaberecht. Ob es sich bei Verträgen um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder eine andere Vertragsart handelt, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass das zugrundeliegende Geschäft die Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen umfasst. Die reine Vermietung oder Veräußerung an Außenstehende seitens öffentlicher Auftraggeber ist jedoch nicht umfasst.

Bei Verträgen, die verschiedene Leistungen beinhalten - sogenannte gemischte Verträge - kommt es für das anzuwendende Recht darauf an, welche Leistung den Schwerpunkt bildet. Maßstab ist der Wert der Leistungsbestandteile. Dies bestimmt insbesondere die Auswahl der richtigen Vergabeordnung in Form der VOB, VOL oder VOF.

Verschiedene Arten von Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber haben verschiedene Möglichkeit, die Durchführung einer Vergabe zu organisieren. Ihre Anwendung ist jedoch an gesetzliche Vorgaben geknüpft. Grundsätzlich existieren

  • offenes Verfahren,
  • nichtoffenes Verfahren,
  • Verhandlungsverfahren und
  • wettbewerblicher Dialog.

Offenes Verfahren

Beim offenen Verfahren sind Unternehmen in unbegrenzter Zahl öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Es wird auch als öffentliche Ausschreibung unterhalb der Schwelle bezeichnet. Interessenten müssen mit Angebotsabgabe zugleich einen verlangten Eignungsnachweis, der oft auf einer Zertifizierung beruht, einreichen. Das offene Verfahren ist im Übrigen vorrangig vor den im Folgenden genannten Verfahren anzuwenden.

Dieser Vorrang gilt generell nicht bei Aufträgen aus den Bereichen Verkehr sowie Trinkwasser- und Energieversorgung. Zudem bestehen Ausnahmen, wenn beispielsweise nur ein eingeschränkter Unternehmenskreis für die Erfüllung eines Auftrags in Frage kommt. Ein Grund dafür kann sein, dass ein Auftrag Aspekte der Verteidigung bzw. Sicherheit berührt wie etwa der Bau eines Gefängnisses. Derartige Umstände eröffnet die Durchführung des nichtoffenen Verfahrens und Verhandlungsverfahrens.

Nichtoffenes Verfahren

Das nichtoffene Verfahren trägt auch die Bezeichnung beschränkte Ausschreibung unterhalb der Schwelle. Ein Auftraggeber ruft öffentlich zur Teilnahme auf. Gefordert werden regelmäßig nur Eignungsnachweise. Im folgenden Schritt bestimmt er aus dem Bewerberkreis mindestens fünf Unternehmen, die ein Angebot abgeben sollen und so später für einen Zuschlag in Frage kommen.

Verhandlungsverfahren

Auch als freihändige Vergabe unterhalb der Schwelle bekannt, wendet sich ein Auftraggeber hier selbst an Unternehmen. Mit diesen verhandelt es über die Auftragsbedingungen. Das Verhandlungsverfahren bietet aufgrunddessen Vorteile bei schwierigeren Aufträgen und erleichtert die zugrundeliegende Leistungsbeschreibung. Die Grenzen des Vergaberechts müssen jedoch auch hier gewahrt bleiben.

Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist nur oberhalb der Schwellenwerte zulässig. Da es den Wettbewerb einschränkt, ist dieses Vergabeverfahren nur bei besonders komplexen Aufträgen zulässig, jedoch nicht wenn sie Verkehr, Trinkwasser- und Energieversorgung betreffen. Nach der Aufforderung zur Teilnahme folgen Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über den Auftrag.

Regelmäßige Prüfungspunkte im Rahmen der Vergabe

Prüfungsreihenfolge

Den Zuschlag erhält nicht automatisch der billigste Bewerber. Sonst droht die Gefahr, dass ein Auftragnehmer, um Kosten zu sparen, einen Mangel bei der Auftragserfüllung in Kauf nimmt. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen. Es besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass der Beauftragte in Insolvenz gerät. In diesem Fall scheitern dann meist Ansprüche auf Gewährleistung und insbesondere Schadenersatz, sodass anstelle einer Ersparnis erhebliche Mehrkosten entstehen.

Um diese und andere Nachteile zu vermeiden, erfolgt eine vierstufige Prüfung vor dem Zuschlag:

1. Prüfen von Ausschlussgründen und Einhaltung formeller Vorgaben

Angebote können aufgrund eines Ausschlussgrundes schon zu Beginn ausgeschlossen werden. In bestimmten Fällen ist ein Ausschluss sogar vorgeschrieben. Zu den in der VOB/A bzw. VOL/A enthaltenen Gründen zählen beispielsweise Angebote hinsichtlich derer Unternehmen eine den Wettbewerb verfälschende Abrede getroffen haben, verspätet abgegebene Angebote, eine Unternehmensinsolvenz oder eine fehlende Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der Vergabe im Vorfeld führt insbesondere auch eine aufgrund vorher erwiesener Unzuverlässigkeit verhängte Auftragssperre. Dies erfordert Rechtsverstöße von einigem Gewicht. Diese müssen nicht zwingend notwendig eine Straftat darstellen. So kann eine erhebliche Pflichtverletzung im Rahmen einer früheren Auftragserteilung ausreichen. Meist ging der Aufnahme in eine Sperrliste jedoch ein Strafverfahren voraus, an dessen Ende die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat im Rahmen des Geschäftsverkehrs vorausging. Zu den typischen Straftaten zählen dabei Betrug, Untreue, Bestechung, Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung.

2. Einhaltung formeller Vorgaben

  • insb. vollständig eingereichte Unterlagen (z. B. Unterschrift, Preis)
  • keine unrichtigen und zweifelhaften Angaben sowie spätere unzulässige Veränderung
  • beim Zugang verschlossenes Angebot
  • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
3. Prüfung der Eignung
  • Feststellung von Fachkenntnissen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
  • insb. anhand vorzulegender Zertifikate und Auskünften über das Unternehmen hinsichtlich finanzieller und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (z. B. Beschäftigte, Ausstattung, vorherige Projekte, Geschäftszahlen etc.)
  • bei offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialog nur Umstände, die Zweifel an der Eignung begründen
4. Wertung des Angebots
  • Bewertung in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
  • Übereinstimmung des Angebots mit dem Auftragsinhalt
  • Berücksichtigung von Kriterien, die dem Bieter vorab genannt wurden; Beispiele sind Qualität, Preis, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Ausführungsfrist
  • könnten Subventionen zu einem niedrigeren Angebotspreis geführt haben, müssen Bieter auf Anfrage nur die Rechtmäßigkeit der Beihilfe beweisen
  • insb. kein zu niedriger oder zu hoher Preis für die zu erbringende Leistung
  • angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung

Vor der Zuschlagserteilung müssen unterlegene Bieter informiert werden. Wer am Ende den Zuschlag erhält muss dessen Annahme erklären. Bei einem Bauauftrag muss hierüber zudem eine Bekanntmachung erfolgen.

Rechtliche Möglichkeiten unterlegener Beteiligter

Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte entscheiden auch über die Rechtsschutzmöglichkeiten unterlegener Beteiligter bei der Vergabe wegen eventueller Verstöße. Bei europaweit auszuschreibenden Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte können leer ausgegangene Bieter ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren beantragen.

Eine bereits zuvor mögliche Rüge bei Verstößen im Vergabeverfahren schließt diese Möglichkeit jedoch aus, wenn diese nicht unverzüglich erhoben wurde.

Zuständig dafür ist die jeweilige Vergabekammer auf Landes- oder Bundesebene. Letztere befindet sich beim Kartellamt. Entscheidungen der Vergabekammern werden in zweiter Instanz aufgrund sofortiger Beschwerde vom Vergabesenat beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) überprüft. Beteiligte müssen sich hier von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor Abschluss des Verfahrens darf ein Zuschlag nur auf Antrag und darauffolgender Entscheidung anhand der Erfolgsaussichten durch das OLG erteilt werden. Ansonsten zielt das Verfahren auf eine erneute Durchführung des Vergabeverfahrens ab.  

De-facto-Vergabe

Ein ohne vorgeschriebenes Vergabeverfahren vergebener Auftrag - sogenannte De-facto-Vergabe - kann mittels Nachprüfung erzwungen werden.

Zuschlag bereits erteilt

Ein bereits erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Rechtsschutzmöglichkeiten enden in diesem Fall. Aufgrunddessen kann ein Anspruch auf Entschädigung für entstandenen Aufwand und Zahlung entgangenen Gewinns gegen den öffentlichen Auftraggeber bestehen. Die in einem bereits begonnen Rechtsschutzverfahren gewonnen Erkenntnisse können dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Für Vergabeverfahren auf nationaler Ebene existiert hingegen deutschlandweit kein gesetzlich normierter Rechtsschutz. Diese Situation ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte abgelehnt. Stattdessen seien die Zivilgerichte zuständig. Bei diesen ist rechtzeitig vor dem Zuschlag eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Ein gewisser Rechtsschutz kann sich inzwischen jedoch aus dem Vergabegesetz eines jeweiligen Bundeslandes ergeben.

Nicht zuletzt spielen beim Rechtsschutz allgemein dadurch mögliche Einblicke in das Bieterverfahren und entsprechende Unterlagen eine Rolle.

(GUE)

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