3.868 Anwälte für Erbrecht | Seite 161

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Huesmann
Rechtsanwalt Markus Huesmann
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Huesmann
aus 5 Bewertungen Zuverlässige und kompetente Beratung vorab; verlässliche Unterstützung wenn’s brennt und ein reibungsloser Ablauf mit … (08.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Marquaß
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Marquaß
Lührmann & Marquaß Notar . Rechtsanwälte Bürogemeinschaft, Kirchstr. 10-12, 46539 Dinslaken 6630.9416255364 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Marquaß bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 44 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Marquaß vertrat uns wegen eines lächerliches Nachbarschaft Streitigkeiten (Kamera) an unserer … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Engelsberg 12, 75015 Bretten 6886.7045235021 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
(16.04.2024) Frau Hirt-Kremling hat mit viel Sachverstand, Erfahrung und Souveränität und Hartnäckigkeit in meiner Angelegenheit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Krull
Rechtsanwältin Birgit Krull
KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Schlichterstr. 7, 65185 Wiesbaden 6800.7709221044 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Birgit Krull ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Götz
sehr gut
Kanzlei Götz, Augsburgerstr. 12, 85221 Dachau 7103.0501273409 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Götz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 30 Bewertungen Seine Kompetenz stiftet Nutzen für seine Mandanten (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Clobes
Rechtsanwältin Gudrun Clobes
Anwaltskanzlei Clobes, Oberanger 30, 80331 München 7119.0958687751 km
In jeder Lage das Beste für meinen Mandanten erreichen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gudrun Clobes ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Liebe Frau Clobes, herzlichen Dank für Ihre kompetente und menschlich zugewandte Unterstützung! (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Schrimper
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Schrimper
Fachanwaltskanzlei nur für Erbrecht Karin Schrimper, Westhagen 59, 48249 Dülmen 6647.9649614157 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Schrimper - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Die Beratung hat uns sehr gut gefallen. (09.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Heinen
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Heinen
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Heinen, Holbeinstr. 9, 50733 Köln 6673.6955322393 km
Kommunikation ist der Schlüssel zu einem schnellen und zufriedenstellenden Ergebnis!
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bernd Heinen für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Herr RA Heinen war sehr zuvorkommend, freundlich, prompt und hat unser Anliegend sehr gut beantworten können. Bei … (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Voss + Bäurer Rechtsanwälte, Westendstr. 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7138631651 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Profil-Bild Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern
Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern
hmp Heine Mattern Partnerschaft mbB, Türkenstr. 29, 80799 München 7118.5354621546 km
Fachanwältin Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern
(12.11.2017) Frau Heine-Mattern ist eine absolut kompetente und empfehlenswerte Fachjuristin. Ich habe mich gut vertreten und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Friedrich
Rechtsanwältin Christina Friedrich
Kanzlei Christina Friedrich, Schießgraben 9, 55232 Alzey 6810.7273607659 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Christina Friedrich
aus 6 Bewertungen Frau Friedrich war immerzu erreichbar, erklärte alles verständlich und erzielte des gewünschte Ergebnis. Ih war rundum … (12.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz
Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz
Notar und Rechtsanwälte böttcher.hahn, Wellinghofer Amtsstr. 32 A, 44265 Dortmund 6680.1163509813 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(05.01.2024) Sie kennt sich im Familienrecht aus.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Locke
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Locke
Kanzlei Katrin Locke, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6578466142 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Locke bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 145 Bewertungen Frau Locke ist unheimlich nett und ergebnisorientiert. Ein unangenehmer Streit in der Erbengemeinschaft konnte so … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(13.03.2022) Schnelle und vollständige Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo Schäfer
Rechtsanwalt Bodo Schäfer
KANZLEI SCHÄFER, Friedrich-Ebert-Str. 181, 58566 Kierspe 6704.98281084 km
"Es gibt ein Recht des Weiseren, nicht ein Recht des Stärkeren" (Joseph Joubert)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bodo Schäfer gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Sehr gute Vertretung, der eigenen Interessen, bei einer Kündigung. Kann ich nur empfehlen. (14.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Marcel Stehle
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Marcel Stehle
LEGALIS. Anwälte, Alter Postplatz 15, 88400 Biberach an der Riß 7008.1746369151 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Marcel Stehle
aus 63 Bewertungen Ich hatte ein Beratungsgespräch mit Herrn Stehle und war sehr zufrieden! Herr Stehle hat sich sehr viel Zeit genommen … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Steinert
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Steinert
Anwaltskanzlei Steinert, Hartensteiner Str. 3b, 09350 Lichtenstein/Sachsen 7031.3627197539 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jens Steinert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 85 Bewertungen Schnell, zuverlässig, erfolgreich! (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Ebert
Rechtsanwältin Diana Ebert
LPS Leistner Pokoy Schedler, Frankfurter Str. 80-82, 65760 Eschborn 6818.0074858823 km
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Diana Ebert
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer
Rechtsanwaltskanzlei Görhardt & Kohlmorgen, Hermannstr. 8, 77654 Offenburg 6869.4519292964 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 35 Bewertungen Danke für Ihre Hilfreiche Arbeit! (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Hammerschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Hammerschmidt
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Hammerschmidt gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Rechtsanwältin Hammerschmidt ist eine sehr professionelle Rechtsanwältin, die sowohl fachlich als auch persönlich sehr … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
Kanzlei Georg N. Fellmann, Hauptstr. 89, 50996 Köln 6679.9332780798 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(06.09.2021) Sehr schnell einen Termin bekommen, da das für mich sehr wichtig war. Sehr guter Erstkontakt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Anwaltskanzlei Hartung, August-Bebel-Str. 7a, 07743 Jena 6957.8041600256 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothee Thomas vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(08.04.2024) Sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Kehr
Kanzlei Veronika Kehr, Am Simmler 23, 65201 Wiesbaden 6795.6969980574 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Veronika Kehr
(25.09.2022) Frau Kehr, hat Informativ und nützlich Einblick in die Rechtssituation gegeben. Kann Sie nur empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrika Rundel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rundel, Mooserstrasse 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7710474118 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Ulrika Rundel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Frau Rundel hat mich durch meine Scheidung begleitet. Sie ist menschlich und fachlich einfach top und ich kann sie nur … (16.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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