3.876 Anwälte für Erbrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ellèn Hölzer
sehr gut
Rechtsanwältin Ellèn Hölzer
Rechtsanwaltskanzlei Hölzer, Peterstraße 52, 53859 Niederkassel 6685.5113783458 km
Die Wahrheit dessen was man sagt, liegt darin was man tut.
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ellèn Hölzer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 26 Bewertungen Frau Hölzer hat die Kündigungsschutzklage für mich gewonnen, so wie sie es vorausgesagt hat. Bevor die … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwälte Lehmann & Dagli, Georgstraße 17, 88214 Ravensburg 7014.6318000879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Timucin Dagli
Profil-Bild Rechtsanwältin Lenka Zizka LL.M.
Rechtsanwältin Lenka Zizka LL.M.
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.5756123146 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Lenka Zizka LL.M. bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(02.05.2023) Guter Kontakt, ich war sehr zufrieden!
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrix Wicha
sehr gut
Rechtsanwältin Beatrix Wicha
Adam Rechtsanwälte, Echterdinger Str. 47, 70794 Filderstadt 6938.7593462423 km
Fachanwältin Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Beatrix Wicha
aus 35 Bewertungen Frau Wicha ist (als zweite Anwältin) quer in die Angelegenheit eingestiegen und hat es durch ihren unermüdlichen … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Kanzlei Dr. Martin Riemer, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln 6674.842113208 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 7 Bewertungen Ein Anwalt der sich Zeit nimmt,ausführliche und verständliche kompetente Beratung. … (04.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kasper
Rechtsanwältin Anke Kasper
Kasper Rechtsanwälte, P3 7, 68161 Mannheim 6846.9173948422 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke Kasper
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Modrovic
Kanzlei Modrovic, Erfurter Str. 29, 14612 Falkensee 6952.9049704444 km
Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Christine Modrovic
aus 6 Bewertungen Mein Fall war mehr als eine allgemeine Beratung, weil es Eherecht/ Familienrecht, Erbrecht, sowie Steuerrecht betraf … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bleyer
Rechtsanwalt Martin Bleyer
Rechtsanwalt Bleyer, Hauptstraße 2, 21379 Scharnebeck 6763.8587616906 km
Es gibt viele Möglichkeiten, hier ist die Beste...
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Bleyer
aus 5 Bewertungen Herr RA Bleyer konnte mir zügig und kompetent bei der Ausgestaltung eines Praxismietvertrages helfen. Er hat die … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Reß
Rechtsanwältin Katharina Reß
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Chrysant Fischer, Bahnhofstraße 32 a, 94032 Passau 7210.2036022384 km
Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Reß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(24.04.2024) Ich bin in ständigem Kontakt mit der Rechtsanwältin Frau Katharina Reß. Ich werde sehr gut betreut. Der Fall ist noch …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Kanzlei Julia J. Yoon, Albestraße 21, 12159 Berlin 6973.3034375546 km
Erbrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hirschfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hirschfeld
Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare, Bergstr. 10, 48143 Münster 6662.6842389396 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hirschfeld ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Äußerst kompetente und ausführliche Beratung, sehr zuverlässige Kommunikation, hervorragende fachliche Begleitung, … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Becker
Rechtsanwältin Katja Becker
Kanzlei Becker, Neugasse 1, 99423 Weimar 6940.0581645307 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Katja Becker
Profil-Bild Rechtsanwältin Yosran Sammar
Rechtsanwältin Yosran Sammar
anwaeltehaus-delmenhorst, Yorkstraße 5, 27755 Delmenhorst 6666.8179663714 km
Erbrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Yosran Sammar
(01.05.2023) Frau Sammar hat mich sehr kompetent, zügig und freundlich in einer Kindesunterhaltsberechnung und Durchsetzung im …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elke Winkler
sehr gut
Kanzlei Dr. Elke Winkler, Schilling-von-Canstatt-Str. 23, 76228 Karlsruhe 6875.7571455261 km
Anwältin mit Herz und Verstand. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elke Winkler
aus 72 Bewertungen Frau Dr. Winkler hat mich mit viel Engagement und Fachkompetenz beraten und vertreten. Ihre herzliche Art nimmt einem … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heusel
Rechtsanwältin Claudia Heusel
Kanzlei Rath Uhlmann, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig 6983.6081040888 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Heusel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Frau Heusel war die perfekte Wahl. Sie ist detailorientiert in der Bearbeitung, kreativ im Ausreizen der … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Rosenkranz
Kanzlei Rosenkranz, Thälmannstr. 4, 19306 Neustadt-Glewe 6821.8277191468 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Karen Rosenkranz
(23.09.2021) Sie hat uns nach aussichtslosen Verfahren, bestens beraten und vertreten. Topp noch nichts besseres erlebt
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Ritter
Rechtsanwalt Heiko Ritter
Kanzlei Ritter, Giselherstrasse 6, 69469 Weinheim 6855.4278200851 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Heiko Ritter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Saller
Rechtsanwalt Markus Saller
SALLER RECHTSANWALT, Werkstraße 13a, 84513 Töging am Inn 7175.9921990419 km
carpe diem!
Erbrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Saller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ich habe mich persönlich, im Beratungsgespräch und auch mit dem gesamten Team sehr gut vertreten gefühlt. (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Himmelspach
Rechtsanwältin Stefanie Himmelspach
Kanzlei Karsten, Mühlstr. 5, 72172 Sulz am Neckar 6919.3906971295 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Himmelspach
(21.07.2023) 100 % gelöst Es handelte sich um einen komplexen Verkehrsunfall ohne Zeugen. Ausgezeichneter Anwalt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Berger
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Berger
Berger & Coll., Hauptstr. 10, 01589 Riesa 7039.9855042343 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andreas Berger für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Alle anderen Anwälte haben mir keine Hoffnung gemacht, außer Herr Berger. Und zum Schluss top Ergebnis (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Knaths
sehr gut
Rechtsanwältin Tatjana Knaths
Kanzlei Knaths Arbeits- und Sozialrecht (Bürgergeld) Betreuungsrecht ( z.b. Überprüfung Generalvollmachten u.a.)), Leopoldstr. 244, 80807 München 7117.3449991691 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Tatjana Knaths
aus 50 Bewertungen Frau Knaths hat mich zielgerichtet und ausführlich beraten. Ihre rechtssichere Klarheit lässt mich hoffen. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gregor Völker
Rechtsanwalt Dr. Gregor Völker
Kollegium VÖLKER Rechtsanwälte, Kaiserstr. 55, 72764 Reutlingen 6949.4169660128 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Völker
(08.06.2024) Sehr kompetente ausführliche Beratung, ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit mit der Kanzlei.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra E. Pappert
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Pappert Seitz Rechtsanwälte, Römerplatz 6, 67098 Bad Dürkheim 6829.4295447979 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra E. Pappert
aus 59 Bewertungen Frau Pappert hat uns sehr kompetent beraten. Schade, dass wir nicht früher auf Sie aufmerksam wurden. Wir kann sie … (09.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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