3.869 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Wöllert
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Wöllert
Kanzlei Ralf Wöllert, Sudetenstraße 62, 50354 Hürth 6672.3831365302 km
Einfach kann jeder. Wenn es schwierig wird und auf der anderen Seite ein guter Gegner steht, dann braucht es Erfahrung und Durchsetzungsvermögen. Gerade im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Wöllert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 56 Bewertungen nachdem ich die Kündigung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit erhielt, bin ich ausführlich von Herrn Wöllert beraten … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Stebner
sehr gut
Rechtsanwältin Annette Stebner
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Stebner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Frau Stebner hat sehr schnell, freundlich und zu meiner vollsten Zufriedenheit geantwortet. (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Binz Rechtsanwälte PartmbB, Beim Turm Luxemburg 25, 54296 Trier 6719.7538723181 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee von Detten
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothee von Detten
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Wolfsstraße 16, 50667 Köln 6674.3929957259 km
Nur wer alle Facetten des Erbstreits kennt, weiß, worauf es bei der Gestaltung der Nachfolge ankommt.
Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dorothee von Detten für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 31 Bewertungen Frau von Detten hat mich erstklassig beraten: Verhandlungen mit der Gegenseite sind stets vorteilhaft ( - und dennoch … (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Das Beratungshaus, Dr. Karl Renner Promenade 10, 3100 St. Pölten, Österreich 7367.0484782658 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Wunsch
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Wunsch
WUNSCH KANZLEI, Florian-Geyer-Str. 32, 71034 Böblingen 6925.882201853 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Ute Wunsch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 45 Bewertungen Obwohl Frau Wunsch und ich 100km voneinander getrennt waren und wir fast ausschließlich über E-Mail korrespondiert … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
Nancy Brehme Rechtsanwältin, Nordstr. 100, 45525 Hattingen 6665.6470290074 km
Alles, was Recht ist!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
aus 28 Bewertungen Sehr freundlich und kompetente Beratung hat mir wirklich schnell weitergeholfen. kann man nur empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann
Anwaltskanzlei Dauer | Leuker | Leidel | Hoffmann, Klosterstr. 16, 91301 Forchheim 6995.7442434404 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Frau Hoffmann hat mir sehr geholfen bei meinen Rechtsstreitigkeiten mit der Consors Finanz Bank. Ich hatte einige … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Claudia Basener - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 130 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Symann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Symann LL.M.
SYMANN LAW Kanzlei für Arbeitsrecht & Erbrecht, Haydnstraße 1, 80336 München 7118.5192346952 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Symann LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 112 Bewertungen Die Kanzlei Symann bot mir maßgeschneiderte Lösungen im Erbrecht, die perfekt auf die komplexen Strukturen meines … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck
Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Am Kai 8, 44263 Dortmund 6680.0623343063 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(30.03.2020) Sehr umfassende und professionelle Beratung im Bankrecht!
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ulbrich
Rechtsanwalt Michael Ulbrich
Roth & Ulbrich Rechtsanwälte, Hauptstr. 22, 67677 Enkenbach-Alsenborn 6810.9330658755 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Sportrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ulbrich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(28.03.2023) Sehr freundliche und vor allem kompetente Beratung/Vertretung durch Herrn Ulbrich. Kann ich zu 100% weiterempfehlen. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Grey
Rechtsanwältin Daniela Grey
Rechtsanwälte Konstanzer & Grey, Basler Str. 13 A, 79540 Lörrach 6899.125672039 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Grey vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Brit Erdmann
Rechtsanwältin Brit Erdmann
Kanzlei Brit Erdmann, Brauhausgasse 2, 06667 Weißenfels 6966.1002178156 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Brit Erdmann
aus 6 Bewertungen Kurze Terminvergabe (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter M. Huber
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Rechtsanwalt Walter M. Huber
Anwaltskanzlei Walter M. Huber, Obere Hauptstr. 10, 85354 Freising 7114.3089114914 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Walter M. Huber ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 20 Bewertungen Mr Huber is very professional, and also very nice and kind (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingke Ketels
Ingke Ketels - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Erbrecht & Familienrecht, Mönckebergstraße (Rathausmarkt) 31, 20095 Hamburg 6720.1225282881 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Ingke Ketels ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Frau Ketels bietet blitzschnelle Antworten, scharfsinnige Bearbeitung und geharnischte Schreiben an den Gegner, … (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Werner Neubauer
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Kanzlei Werner Neubauer, Eidelstedter Platz 1, 22523 Hamburg 6711.8671768281 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Mediation • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Neubauer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 11 Bewertungen Die Bewertung gilt Dr. Neubauer. Ein sehr zuverlässiger Anwalt, vor Gericht ist alles sehr gut gelaufen. Habe den … (24.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Sascha Boettcher LL.M.
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Rechtsanwalt & Mediator Sascha Boettcher LL.M.
Mediations- und Rechtsanwaltskanzlei Boettcher, Am Hafen 19, 24376 Kappeln 6658.2916108912 km
Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt & Mediator Sascha Boettcher LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 10 Bewertungen Herr Boettcher stand mir in meinem Scheidungsverfahren beiseite. Schnelle Kommunikation und Abwicklung vom Papierkram, … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Stroh
Rechtsanwältin Barbara Stroh
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Stroh vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(08.09.2020) Ich habe nicht gekriegt geld Zeitraum am 2012 mai bis 2016. Diese period war here mit meine frau und meine kinder war …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sybill Offergeld
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Kanzlei Sybill Offergeld, Auguststr 72, 10117 Berlin 6973.9652670602 km
Lebenspartnerschaften und Erbschaften sind vielschichtig – menschlich und juristisch. Meine Mandanten und ihre individuelle Situation stehen bei mir im Mittelpunkt.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Sybill Offergeld hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 39 Bewertungen Wir waren bei Rechtsanwältin Offergeld und waren mehr als zufrieden und zudem auch überaus gut beraten zur … (09.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Markus Besler
Rechtsanwalt und Notar Markus Besler
Besler & Walter & Keuneke GbR, Friedrich-Ebert-Straße 60, 59425 Unna 6687.9765455671 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Markus Besler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(09.08.2023) keine Angabe
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Kühne
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Rechtsanwalt Boris Kühne
KÜHNE Rechtsanwälte, Gustav-Adolf-Str. 10, 01219 Dresden 7082.5476339601 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Boris Kühne
aus 20 Bewertungen Ich bin so dankbar, dass Herr Kühne mich anwaltlich vertreten hat und weiterhin auch vertritt. Vom ersten Anruf in der … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Klische
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Rechtsanwalt Jens Klische
Kanzlei Jens Klische, Kurhausstr. 16, 36433 Bad Salzungen 6883.1805590638 km
Das Mandat ist erst dann erfolgreich beendet, wenn der Gegner das Urteil erfüllt hat.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Klische gerne zur Verfügung
aus 62 Bewertungen Sehr schnelle Terminvergabe, kompetente und verständliche Beratung sowie ein sehr freundliches und nettes Auftreten … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Meents
Rechtsanwältin Anne Meents
Kanzlei Meents, Kastanienring 32, 74906 Bad Rappenau 6899.4161897955 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Meents ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Super ist der beste Rechtsanwältin (18.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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