3.876 Anwälte für Erbrecht | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin J. Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Martin J. Haas
MJH Rechtsanwälte, Werner- Haas Str. 8, 86153 Augsburg 7063.8966322098 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 196 Bewertungen Kompetent, schnell und zuverlässig. (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gerda Trautmann-Dadnia
Rechtsanwältin Gerda Trautmann-Dadnia
Rechtsanwälte Zimmermann - Gretz - Trautmann - Bäuerle PartG mbB, Weberstraße 2, 69120 Heidelberg 6864.6289860238 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Gerda Trautmann-Dadnia ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(25.08.2021) Frau Trautmann Dadnia hat mir in einer komplizierten Unterhaltsangelegen zu einer vernünftigen Lösung verholfen. Die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Schuster
Rechtsanwältin Doris Schuster
Kanzlei Doris Schuster, Gartenstraße 3, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.3955924798 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Schuster ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Freundliche und gute Beratung sowie schnelle Bearbeitung, absolut zum empfehlen. (28.09.2021)
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Rechtsanwalt Norbert Mehlhorn
Kanzlei Norbert Mehlhorn, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen 6949.6707774941 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Norbert Mehlhorn gerne zur Verfügung
(02.06.2022) ***NICHT ZU EMPFEHLEN***
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Catharina Lüdemann
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Catharina Lüdemann
Kanzlei Lüdemann, Hagener Allee 21, 22926 Ahrensburg 6727.8606938887 km
Leistung durch Werte
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Catharina Lüdemann
aus 14 Bewertungen Mit einer scheinbar einfachen Aufgabe, ein Testament für mich zu erstellen, bin ich zu der Anwältin und Notarin … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwalt Steffen Jasper
Rechtsanwälte Hausdörfer & Jasper, Steinweg 31, 98527 Suhl 6922.3080044064 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffen Jasper
aus 7 Bewertungen Man fühlt sich bon Anfang an bei Herr Jasper gut aufgehoben. Der Onformationsfluss und die Aufklärung einzelner … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel
sehr gut
Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel
schuebel.com - Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln 6674.2451705214 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Hilfsbereit, immer erreichbar, schnelle Antwort und erklärt alles sehr verständlich!! Sehr zu Empfehlen (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Meike Görres
sehr gut
Rechtsanwältin Meike Görres
Rechtsanwaltskanzlei Görres, Am Büscherhof 3c, 42799 Leichlingen (Rheinland) 6670.125760344 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Meike Görres bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Hochkommunikativ und inhaltlich präzise hat Frau Görres unser Thema gelöst. Vielen Dank dafür. (18.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Jonuleit
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Jonuleit
Rechtsanwaltskanzlei Jonuleit, Bernauer Straße 56, 16515 Oranienburg 6952.1693256094 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marko Jonuleit
aus 18 Bewertungen Ein herausragender Anwalt! Kompetent, schnell und erfolgreich! Aus meiner Nebenkostenabrechnung hat er deutlich mehr … (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Kobe-Knapp
sehr gut
Kanzlei Claudia Kobe-Knapp, Marktplatz 4, 98527 Suhl 6922.2761822272 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Kobe-Knapp
aus 54 Bewertungen Kompetente Beratung und Unterstützung. Vielen Dank. (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
sehr gut
Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 7078.2752315546 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Top Beratung und Betreuung unseres Rechtsfall. Jederzeit gern wieder! Ganz klare Empfehlung! (22.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Scholz
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Scholz
Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg 6921.144246016 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Scholz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 41 Bewertungen Herr Scholz und ich hatten ein sehr ausführliches Gespräch. Er hat mir dabei mögliche Lösungen aufgezeigt. Also eine … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Roth
sehr gut
Kanzlei Roth, Dotzheimer Str. 166, 65197 Wiesbaden 6798.8143829898 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ewald Roth
aus 16 Bewertungen Herr Roth ist ein sehr erfahrener Anwalt. Der auch bei kleineren Delikten mit Herzblut dabei ist! Er hatte … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer
sehr gut
Kanzlei Jürgen D. Schwarzer, Kästrich 9, 55232 Alzey 6810.650801085 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer
aus 32 Bewertungen Alles super gelaufen! (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Pertschy
Rechtsanwältin Rita Pertschy
Kanzlei Rita Pertschy, Hauptstr. 25, 77723 Gengenbach 6877.6787904654 km
Ich stehe für schnelle und zielorientierte Fallbearbeitung Ihre Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Rita Pertschy
(26.01.2021) Sehr schnelle Terminvereinbarung Sehr gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kahle
Kanzlei Kahle, Hindenburgstr. 2-4, 30175 Hannover 6768.7266274002 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Doris Kahle vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Sehr nett, geduldig und resulut, aber auch ehrlich wenn es nicht so gut aussieht (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Baumann
Rechtsanwältin Andrea Baumann
Kanzlei Biebl Baumann Pengler Thierack, Lappersdorfer Straße 18, 93053 Regensburg 7099.4751895461 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Andrea Baumann
aus 8 Bewertungen Frau Baumann hat mich hervorragend zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Umgangsregelung während meines … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang C. Brandenburg
sehr gut
Kanzlei Wolfgang C. Brandenburg, Alte Bruchsaler Str. 58, 69168 Wiesloch 6871.1415138019 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang C. Brandenburg ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 22 Bewertungen Das Anliegen wurde schnell und gut bearbeitet. (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel, Dieckstraße 79, 48145 Münster 6664.0093982026 km
Ihr Recht ist uns Auftrag!
Erbrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Waldapfel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Als Unternehmer im Transportgewerbe mit integrierter KFZ Werkstatt, ergeben sich regelmäßig Konflikte wo juristischer … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Draheim
Rechtsanwalt Rolf Draheim
Kanzlei Rolf Draheim, Florastr. 71, 13187 Berlin 6972.3374714147 km
Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Draheim ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Peter von Woedtke
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Peter von Woedtke
Dr. v. Woedtke Rechtsanwälte, Bastionstraße 37, 40213 Düsseldorf 6649.0891769901 km
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Peter von Woedtke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(27.03.2022) Ich habe mit Herrn Dr. von Woedtke kurz telefoniert, den Sachverhalt besprochen. Er hat sofort die notwendigen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Wunderlich
Kanzlei Annette Wunderlich, Nymphenburger Str. 47, 80335 München 7116.9652345651 km
Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Wunderlich bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
Kanzlei Michael Schieffers, Dienststraße 79, 46149 Oberhausen 6636.8743961315 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael H. Schieffers für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(25.03.2022) Herr Schieffers hat sehr aufmerksam zugehört und mir Ratschläge gegeben wie wir uns in diesem Fall verhalten sollten.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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