3.885 Anwälte für Erbrecht | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Eberhard
sehr gut
Rechtsanwältin Ingrid Eberhard
Kanzlei Eberhard, An der Schafscheuer 9, 91781 Weißenburg in Bayern 7030.720930128 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ingrid Eberhard gerne zur Verfügung
aus 68 Bewertungen Frau Eberhard ist eine sehr kompetente und ausergewöhnliche Anwältin. Ich habe mich jederzeit sehr gut beraten und … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn
Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn
Kanzlei Anja Pamela Varduhn, Uhlandstr. 167, 10719 Berlin 6971.4655683713 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Hatte heute Nachmittag Frau Varduhn bei einer Sprechstunde am tel.Kann nur schreiben Super! (20.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Ullmann
Rechtsanwalt Jeremias Ullmann
Ullmann & Rapp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Von-der-Tann-Straße 41, 86159 Augsburg 7063.7649511661 km
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jeremias Ullmann
(28.08.2023) Die ganze kanzlei hat mein vollste vertrauen und ich werde Ihm jederzeit weiterempfehlen. Herr Rechsanwalt Jeremias …
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Hintz-Beiren
Rechtsanwältin Simone Hintz-Beiren
Hintz-Beiren Rechtsanwälte, Hospitalstr. 25, 71634 Ludwigsburg 6924.8377238984 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Hintz-Beiren hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Frau Hintz-Beiren hat mich in einem nicht ganz einfachen Fall im Bereich Familienrecht begleitet und ich kann sie … (27.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Becker
Becker & Becker - Rechtsanwälte, Uferstr. 8, 99817 Eisenach 6879.3145881896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Becker bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Herr Becker nahm mit mir sehr zeitnah tel. Kontakt auf. Er beschrieb nachvollziehbar, dass mein Problem eher direkt … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
sehr gut
Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
Rechtsanwältin Mediatorin Silvia-L. Jansen, Bierstadter Str. 16, 65189 Wiesbaden 6800.9446364007 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Silvia-L. Jansen
aus 16 Bewertungen Very professional, detailed, diligent and flexible to my client needs. I recommend. (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Rappel
sehr gut
Kanzlei Matthias Rappel, Hellenstr. 20, 59955 Winterberg 6758.4960470922 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Rappel
aus 21 Bewertungen Kompetent und äußerst sachverständig, hat sich Herr Rappel Zeit genommen, auch komplexe Zusammenhänge zu erläutern. Es … (13.10.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ellèn Hölzer
sehr gut
Rechtsanwältin Ellèn Hölzer
Rechtsanwaltskanzlei Hölzer, Peterstraße 52, 53859 Niederkassel 6685.5113783458 km
Die Wahrheit dessen was man sagt, liegt darin was man tut.
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ellèn Hölzer gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Frau Hölzer hat die Kündigungsschutzklage für mich gewonnen, so wie sie es vorausgesagt hat. Bevor die … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Natterodt
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Natterodt, Auf der Eisengießerei 10, 21680 Stade 6687.4603069833 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Natterodt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Sofortige Reaktion auf Terminanfrage was in dieser Branche wohl sehr ungewöhnlich ist und sympathisch kompetent … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Göhring
Kanzlei Göhring & Richter, Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching 7126.3170493494 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Elke Göhring bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Frau Göhring hat mich in einer für mich sehr belastenden Wohneigentumsangelegenheit (bauliche Veränderung) äußerst … (02.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Kochanski
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Kochanski
Rechtsanwälte Kochanski & Peschke, Schönblicker Str. 29, 12589 Berlin 6997.8758703813 km
Erbrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jens Kochanski
aus 20 Bewertungen Hr.Kochanski hat uns vom Beratungsgespräch bis zum Ende der Auseinandersetzung sehr gut beraten. Er hat uns … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
Kanzlei Dr. Koops, Bahnhofstraße 2, 65510 Idstein 6794.4572020481 km
Ihr Ansprechpartner für das Erb- und Immobilienrecht im Rhein-Main-Gebiet!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
aus 69 Bewertungen Guten Tag Herr Dr. Koops, liebes Team der Kanzlei, auf diesem Wege möchte ich mich nochmal ganz herzlich für die … (04.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian-Lars Gostomski
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstr. 10, 47441 Moers 6628.2676642972 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bastian-Lars Gostomski für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 26 Bewertungen Herrn Gostomski kann ich nur weiterempfehlen! -Schnelle Terminvergabe -Top Beratung -Stets erreichbar -Äußerst … (26.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Hassler
Rechtsanwältin Bettina Hassler
Kanzlei Hassler, Miquelstr 31, 14199 Berlin 6970.7763970616 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Bettina Hassler
(05.11.2023) Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Bettina Hamann
sehr gut
Familienrechtskanzlei Hamann, Nonnenstr. 11a, 04229 Leipzig 6981.0372815983 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anna Bettina Hamann
aus 45 Bewertungen Frau Anna B. Hamann war immer für offene Fragen ein sehr guter Ansprechpartner, sie hat alles geregelt bei meiner … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Hauser
Hauser, Rechtsanwälte – Steuerberater PartGmbB, Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn 6914.5719397456 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietrich Hauser – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Falk Scheibe-In der Stroth
Rechtsanwalt und Notar Falk Scheibe-In der Stroth
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Agrarrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Falk Scheibe-In der Stroth
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Noltemeier
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Rechtsanwältin Katja Noltemeier
Anwaltskanzlei Noltemeier • Niederl • Beger-Oelschlegel, An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden 7079.7112310199 km
Vertrauen - Kompetenz - Emphatie
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Noltemeier ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 68 Bewertungen Frau Noltemeier nimmt sich immer viel Zeit, berät umfassend und sehr verständlich und zeigt Alternativen auf. Mit … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Dominik Brun
Rechtsanwalt Mag. Dominik Brun
Kanzlei am See - Rechtsanwalt Mag. Dominik Brun, Landstraße 13, 6971 Hard, Österreich 7036.8456437339 km
Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Dominik Brun
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Jürgen Aßmann
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Rechtsanwalt Kai-Jürgen Aßmann
Anwalt Aßmann, Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg 6708.8779009434 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Kai-Jürgen Aßmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Ich hatte das Glück, Herrn Aßmann als meinen Rechtsanwalt in einem Fall gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber zu haben … (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Benholz
Rechtsanwalt Thomas Benholz
Benholz Mackner Faust, Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund 6683.2045413655 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Benholz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(25.10.2023) Hervorragend, empathisch und unbedingt zu empfehlen. HR. Benholz informiert, berät und hilft. Ich war mehrere Male …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Traeger
Fuchs & Traeger Rechtsanwaltskanzlei, Neckarkanalstr. 71, 71686 Remseck am Neckar 6931.0225832918 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Traeger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(19.07.2022) Hat leider aus zeitlichen Gründen abgelehnt! Bewertung so nicht möglich! Hat schnell geantwortet!
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Kumbartski
Rechtsanwalt Volker Kumbartski, Unterste Sülz 7, 51503 Rösrath 6690.5778797733 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Volker Kumbartski
(20.07.2021) TOP besser geht es nicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.l., 2, Avenue de Verdun, 06600 Antibes, Frankreich 7091.2761194392 km
Global denken, lokal handeln: Rechtsberatung, die Brücken baut.
Erbrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami) ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 9 Bewertungen Meine Erfahrungen mit Herrn Schwarzkopf waren überaus positiv. Ein sehr freundlicher und geduldiger Mensch. Er … (11.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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