3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Rheinheimer-Bradtke
Kanzlei Margot Rheinheimer-Bradtke, Sauerbruchstr. 21a, 65232 Taunusstein 6793.2868560842 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Margot Rheinheimer-Bradtke
aus 6 Bewertungen Ausführliche Darlegung des Sachverhaltes, gute Beantwortung der Fragen (21.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmidt
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmidt
Schmidt & Hofert Rechtsanwälte, Fürstenstr. 15, 80333 München 7118.7920417218 km
Fachanwalt Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmidt
(26.01.2024) Dieser Anwalt zeichnet sich durch Ehrlichkeit, Kompetenz und eine äußerst hilfreiche Beratung aus. Ich empfehle ihn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Kömpf
Rechtsanwalt Christopher Kömpf
Kömpf & Kollegen, Bischofstrasse 5, 75365 Calw 6906.8669586397 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Kömpf – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(08.05.2024) Sehr kompetente und zielgerichtete klare Informationen erhalten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
sehr gut
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
Hilbert & Simon Rechtsanwälte, Kaiserstraße 5, 79761 Waldshut-Tiengen 6934.0393869209 km
"Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt!" (Ernst von Feuchtersleben)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
aus 307 Bewertungen Menschlich wie fachlich perfekt und sehr zu empfehlen. Danke für die sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Klose
Rechtsanwältin Martina Klose
Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Erbrecht, Saalbahnhofstraße 9, 07743 Jena 6958.5813327508 km
Fachanwältin Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Martina Klose
(01.07.2021) Service
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Benjamin Schäfer LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Benjamin Schäfer LL.M.
WSR Wörner Schäfer Rückert | Anwälte • Notare, Wertherstr. 14a, 35578 Wetzlar 6791.3314783812 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Notar Benjamin Schäfer LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(07.04.2020) Wir haben mit meinen Eltern einen Termin in der Kanzlei wegen einer Überschreibung einer Immobilie. Sehr kompente …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas
Anwaltskanzlei Nicklas, Herzog-Adolf-Straße 1, 65812 Bad Soden am Taunus 6813.2184364192 km
Beraten kann jeder - gut beraten ist man nur beim Spezialisten.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt & Mediator Arnim-M. Nicklas
aus 24 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Nicklas ist ein exzellenter Rechtsanwalt, gerade auch auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts. (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anka Maurer
Kanzlei Anka Maurer, Hauptstr. 3a, 56637 Plaidt 6730.7428756867 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Anka Maurer
Profil-Bild Rechtsanwalt Can Kaya
sehr gut
Rechtsanwalt Can Kaya
Warm & Kollegen Rechtsanwälte, Detmolder Str. 204, 33100 Paderborn 6743.7306285336 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Can Kaya - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 35 Bewertungen Sehr freundlicher, kompetenter, fachlicher und gewissenhafter Umgang mit mir und meinem Anliegen haben zu einem sehr … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Moschke
Rechtsanwalt Thomas Moschke
Kanzlei Thomas Moschke, Anton-Graff-Straße 31, 01309 Dresden 7082.4209357627 km
Kompetenz schafft Vertrauen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Moschke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(06.04.2023) Freundlich, kompetent & aussagekräftig in der Gesprächsführung. Empfehlenswert 👍🙏
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Baumann
Rechtsanwältin Andrea Baumann
Kanzlei Biebl Baumann Pengler Thierack, Lappersdorfer Straße 18, 93053 Regensburg 7099.4751895461 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Baumann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 8 Bewertungen Frau Baumann hat mich hervorragend zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Umgangsregelung während meines … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Gottschall
Rechtsanwalt Florian Gottschall
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB, Kreuzstr. 4, 85049 Ingolstadt 7072.8166369351 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Gottschall
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Kütterer
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Kütterer
Kanzlei Roman Kütterer, Frankfurter Str. 11, 65189 Wiesbaden 6800.9766062218 km
Mit meiner Kanzlei verfolge ich die Spezialisierung auf das Erbrecht und die mit ihm verbundenen Rechtsgebiete. Es ist mein Anspruch, für meine Mandanten stets persönlich und gut erreichbar zu sein.
Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Roman Kütterer
aus 12 Bewertungen Die Kanzlei Roman Kütterer hat mich in einer komplizierten Erbschaftsauseinandersetzung erfolgreich vertreten. Die … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Artmann
Anwaltskanzlei Beatrice Artmann, Rauher Kamp 50, 44339 Dortmund 6672.6664438389 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Artmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Asch
sehr gut
Asch & Ammann, Rechtstr. 10, 45355 Essen 6646.9974324148 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Asch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 34 Bewertungen Hat sein Fachwissen sehr positiv unter Beweis gestellt und sich für mich als Klient sehr gut eingesetzt. Vielen Dank … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilbrand Krone
sehr gut
Rechtsanwalt Wilbrand Krone
KANZLEI KRONE - Rechtsanwälte, Inh. Rechtsanwalt Wilbrand Krone, Bahnhofstr. 20, 34346 Hann. Münden 6814.7740173437 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wilbrand Krone vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 51 Bewertungen 一个字,牛逼。卧槽太牛逼了,非常热情,五星好评 (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kiesel
Rechtsanwalt Sven Kiesel
Dr. Schur & Partner, Otto-Hahn-Str. 48, 89584 Ehingen (Donau) 6993.1319120671 km
Das Leben spielt wie es spielt. Ich bin Ihr Partner - auch in schwierigen Zeiten.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Kiesel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(12.10.2022) Herr Kiesel hat mir sehr bei dem Erbe meiner Mutter geholfen. Vielen Dank Herr Kiesel ohne Sie hätte ich das nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber
Beukenberg Rechtsanwälte, Uhlemeyerstr. 9-11, 30175 Hannover 6768.4525273016 km
Fachanwalt Erbrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 40 Bewertungen Die Antwort kam innerhalb von 2 Tagen uns war m. E. für eine erste Übersicht sehr ausführlich. Wir werden uns von … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Mirz
Rechtsanwältin Katharina Mirz
Seidl Hohenbleicher Mirz Rechtsanwälte PartGmbB, Kobellstr. 1, 80336 München 7118.5014903575 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Mirz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett
Kanzlei Konzett, Gänsbacher Str. 3, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1497252517 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Konzett – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Kompetent, schnell und erfolgreich. Wir haben uns bestens betreut gefühlt. (31.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Tradler
sehr gut
Rechtsanwalt Franz Tradler
Anwaltskanzlei Tradler, Industriestr. 5, 83395 Freilassing 7224.2341488945 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Franz Tradler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 19 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten und meine Angelegenheiten wurden zeitnah, korrekt und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt. (08.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Venten
Rechtsanwalt Thomas Venten
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.4742045196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Venten
Profil-Bild Rechtsanwalt Jose Tortell
Rechtanwaltskanzlei Tortell, Kettenhofweg 75 , 60325 Frankfurt am Main 6824.6847649453 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jose Tortell vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(28.10.2022) Herr Tortell hat super schnell reagiert und mich sehr gut am Telefon beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Dornfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Dornfeld, Delitzscher Landstr. 72, 04158 Leipzig 6978.9413038087 km
Verkehrsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Dornfeld vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Mit Erstkontakt haben wir Hr. Dornfeld als bodenständigen, in Erklärungen verständlichen und sehr kompetenten … (29.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.