3.870 Anwälte für Erbrecht | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hans H. Brecht
RAe Billich, Sprenger & Kollegen, Solbacher Straße 35, 57078 Siegen 6741.3336646296 km
Fachanwalt Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Hans H. Brecht
(19.06.2023) Sehr kompetent und klar verständlicher Sprache
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Wiens
Rechtsanwalt Axel Wiens
WF Wiens & Collegen, Im Mediapark 8, 50670 Köln 6673.6563396613 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Wiens gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Sundermeyer
Rechtsanwalt Bernd Sundermeyer
Anwaltskanzlei Bernd Sundermeyer, Friedrichstraße 15, 31275 Lehrte 6781.8534059107 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Sundermeyer
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Nowak
Kanzlei Nowak Rechtsanwälte, Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouis 6747.4779929241 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Nowak hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(14.10.2021) Ich war schon bei mehreren Anwälten und endlich habe ich eine versierte Person gefunden, die sich im Erbrecht auskennt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Fachanwalt Gebauer, Robert-Koch-Str. 58, 59174 Kamen 6682.0937673161 km
Unsere Mandanten stehen mit ihren Wünschen und individuellen rechtlichen Problemen im Mittelpunkt. Jeder Mandant erhält eine optimale anwaltliche Vertretung durch uns!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 117 Bewertungen Sehr positiv, dass vieles unkompliziert über eMail abgewickelt werden kann (01.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Repp
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Repp
Rechtsanwaltskanzlei Repp, Hardbergstr. 3, 76437 Rastatt 6865.8228499311 km
Unterschätze niemals einen freundlichen Anwalt!
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Repp vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 25 Bewertungen Wir haben mit Herr Repp in den Bereichen IT-Recht und Medien-Recht den richtigen Partner in allen Fragen. Vielen Dank … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hingst
sehr gut
Sozietät Bergmann, Schwartz, Pfeifer, Hingst, Kohl, Viereck, Blydt-Hansen, Lalek GbR, Hüxtertorallee 2, 23564 Lübeck 6743.9463285367 km
Es ist mir ein besonderes Anliegen, Sie rechtlich kompetent und lebensnah und empatisch durch die schwere Zeit einer familenrechtlichen Situation zu begleiten.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Carsten Hingst ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 41 Bewertungen Herr RA Hingst ist in seinem Element ein wahrhafter Künstler. Er sieht nicht nur das Gesamtbild seiner Mandanten, … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hunger
Hunger Rechtsanwälte und Notarin, Königstraße 31, 30161 Hannover 6768.5398440004 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Hunger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Peter Hunger hat kompetent, entschlossen, unkompliziert und erfolgreich, meine Schadensersatzforderung an eine … (14.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwälte Dorilies Schmidt-Paepcke & Florian Schmidt, Goethestr. 10, 80336 München 7118.1271095348 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Florian Schmidt
(13.08.2021) Ich wurde höchst kompetent und mit sehr großem menschlichem Einfühlungsvermögen, insbesondere hinsichtlich der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Hanses
Rechtsanwalt Dieter Hanses
Dr. Hanses und Kollegen, Bremer Str. 76, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.5593875648 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Hanses im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(04.03.2021) Die Angelegenheit wurde sehr schnell und kompetent erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Meyer
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Meyer
Kanzlei am Kastellplatz Angela Meyer, Kastell 1, 47441 Moers 6628.0682088899 km
Drei Dinge machen einen Meister: Können, Wissen und Wollen !
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Angela Meyer
aus 40 Bewertungen Frau Meyer hat mich in einer Erbauseinandersetzung mit einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts als Gegner sehr … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kiorpelidou LL.M.
Rechtsanwältin Eva Kiorpelidou LL.M.
Kiorpelidou & Kollegen, Maximilianstrasse 13, 80539 München 7119.3254811294 km
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Kiorpelidou LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 9 Bewertungen Sehr positiv, in allen Aspekten des griechischen Immobilienrechts, präzise in Beantwortung aller Fragen, sehr begabt … (19.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars P. Kirch
sehr gut
Rechtsanwalt Lars P. Kirch
Kanzlei Kirch, Langstraße 63, 63450 Hanau 6839.3886002962 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Lars P. Kirch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 29 Bewertungen Lars Kirch berät uns als Unternehmer auf diversen Fachgebieten und hat unsere Interessen stets vollumfänglich … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
Kanzlei Fülleborn, Bruchsaler Str. 18, 68753 Waghäusel 6864.3713269402 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
aus 20 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn, beantwortet und bearbeitet Fragen und Anliegen zeitnah und sehr höflich und … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Kanzlei Hoof, Hubertusstr. 4, 38448 Wolfsburg 6826.3762906805 km
Zivilrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Siebert
Kanzlei Jens-Uwe Siebert, Martin-Schwantes-Straße 64, 39245 Gommern 6908.4641729213 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Siebert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb
Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb
HÖCK SPIESS FACH LIEB Rechtsanwälte und Notare, Schloßgasse 14, 64807 Dieburg 6847.3372389771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gloistein
Rechtsanwalt Holger Gloistein
Anwaltskanzlei Frey · Gloistein · Fritz, Kirchstrasse 5, 70839 Gerlingen 6922.5513073824 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Holger Gloistein
(05.02.2022) Herr Gloistein versteht es, Unrecht und Ungerechtigkeit geduldig auseinander zu dividieren und gibt faire Prognosen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen, Echter Str. 24, 41844 Wegberg 6622.6928749078 km
Wir finden Lösungen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 41 Bewertungen Habe an einem sehr informativen, umfassenden und kostenlosen Vortrag zum Thema Schwerbehinderung teilgenommen. Nach … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Krafft
Rechtsanwältin Andrea Krafft
PATZWAHL Rechtsanwaltskanzlei, Enschedeweg 40, 48149 Münster 6659.502694428 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Krafft vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ich kann nur positives berichten!! Durchgehend fühlte ich mich kompetent und zielgerichtet beraten, alle Schritte die … (24.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Winkler
Kanzlei Sebastian Winkler, Neumarkt 16, 36251 Bad Hersfeld 6848.0082363941 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Winkler im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Kommt auf den Punkt und bringt den Klienten sachlich und ruhig dazu auch mal den eigenen Standpunkt zu überdenken. Der … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gordana Pavlovic
Rechtsanwältin Gordana Pavlovic
Kanzlei Gordana Pavlovic, Arminiusstraße 2, 90402 Nürnberg 7013.621641941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gordana Pavlovic
aus 6 Bewertungen Frau Pavlovic ist eine ausgezeichnete Rechtsanwältin. Sie nimmt sich mit sehr viel Sachverstand, Empathie und Zeit der … (11.06.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Böhm
Rechtsanwältin Gudrun Böhm
Kanzlei Gudrun Böhm, Am Hügel 2, 96486 Lautertal 6951.6508368057 km
Erbrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Böhm ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Zingler
sehr gut
Rechtsanwältin Ruth Zingler
Kanzlei Ruth Zingler, Stuttgarter Str. 107 A, 72622 Nürtingen 6948.1514181223 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ruth Zingler
aus 19 Bewertungen Ich habe mich bei der Frau Zingler sehr kurzfristig mit einem Veriensanliegen gemeldet. Mir wurde sehr schnell ein … (08.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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