3.904 Anwälte für Erbrecht | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Mauthner
sehr gut
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.9242811733 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Enrico Mauthner
aus 118 Bewertungen Herr Mauthner hatte sich für meinen Fall des Aufenthaltsbestimmungsrechts für meinen Sohn, Zeit genommen in der … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner
Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner, In den Buchen 3, 75053 Gondelsheim 6882.0055648299 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen sehr gute und verständnisvolle Beratung, fühlte mich gut aufgehoben (07.10.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Schmidt Rechtsanwälte, Fackenburger Allee 22, 23554 Lübeck 6741.9991423848 km
Anders. Besser.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Auf den Punkt gebracht - danke! (15.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstr. 10, 47441 Moers 6628.2676642972 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen SchnelleAntwort ,fühlte sich aber nicht dafür zuständig. Das war's. (18.07.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Viviane Roth
Rechtsanwältin Chantal Viviane Roth
CVR Rechtsanwältin, Bahnhofstraße 9, 94032 Passau 7210.6345236705 km
Zivilrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht • eBay & Recht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Chantal Viviane Roth
(07.11.2023) Meine Frau und ich, haben bei Frau Roth unsere nach Nachlassverwaltung in Auftrag gegeben und fühlen uns sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hebestreit
Rechtsanwalt Andreas Hebestreit
Kanzlei Hebestreit, Scherlebecker Str. 208, 45701 Herten 6651.4926730746 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Hebestreit
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Schuler
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Schuler
Kanzlei Berndt, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen 6924.4116584297 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Schuler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 16 Bewertungen Ich bedanke mich bei Herrn RA Schuler für die kompetente und professionelle Unterstützung in meiner Angelegenheit. Er … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ulrike Tremel
Anwaltskanzlei DR. TREMEL, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4263273467 km
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Tremel
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger T. Weismantel
Rechtsanwalt Holger T. Weismantel
KANZLEI WEISMANTEL, Kaulbachstraße 1, 60594 Frankfurt am Main 6826.9011957057 km
Die Durchsetzung Ihrer Interessen hat für uns oberste Priorität.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger T. Weismantel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen A big THANK YOU to Kanzlei Weismantel for taking and working hard on my case and get the best possible outcome ! Mr. … (01.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Filippi
Rechtsanwalt Ingo Filippi
Kanzlei Ingo Filippi, Badstrasse 9, 70372 Stuttgart 6931.9602047448 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ingo Filippi – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen ich möchte Sie informieren, dass ich selbst eine – Strafanzeige wegen Betrug – geschrieben und an Staatsanwaltschaft … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Artur Korn
sehr gut
HKS Heyder Klie Schindler, Luisenstraße 5, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.9464175615 km
Erbrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Artur Korn gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Sehr schnelle Rückantwort auf Erstanfrage, schnelle Antwort auf Rückfrage, hilfreiche Erstinformation (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Hartmann
sehr gut
Hartmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jägerstraße 7, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.2816135299 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Hartmann
aus 10 Bewertungen Bin so froh, dass ich während meiner Scheidung zwei Jahre lang eine so kompetente und engagierte Anwältin an meiner … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Steuerberaterin Dr. jur. Christina Hellmuth
Kanzlei Hellmuth, Nürnberger Str. 44, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.5172513802 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin & Steuerberaterin Dr. jur. Christina Hellmuth bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Bisher noch keine Maßnahmen ergriffen, da noch eine Frist läuft (28.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Pohlers
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Pohlers
Andrea Pohlers, Wilhelm-Liebknecht-Str. 1, 09337 Hohenstein-Ernstthal 7033.6660568057 km
Wer den Weg kennt, ist dem Ziel näher.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Pohlers ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 17 Bewertungen Ich möchte mich bei Frau Pohlers für ihre professionelle Arbeit bedanken. Sie hat mich fachlich und menschlich sehr … (28.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Evelina Tontscheva LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Evelina Tontscheva LL.M.
advokat-toncheva.com, Alexandrovska Str. 109, 8000 Burgas, Bulgarien 8485.3680992582 km
Zivilrecht • Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Evelina Tontscheva LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Frau Tonschewa hat uns sehr wirksam beim Immobilienkauf unterstützt. Den uns vom Generalunternehmer vorgelegten … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Spengler
Rechtsanwältin Jutta Spengler
Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwälte, Wilhelm-Meußdoerffer-Str. 4, 95326 Kulmbach 6997.1628275639 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Spengler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Leo Ismar
sehr gut
Rechtsanwalt Leo Ismar
Kanzlei Ismar, Mittelstr. 17, 16515 Oranienburg 6952.195161885 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Leo Ismar – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Er ist der bester,immer für einem da,hat mich super vertreten. Nochmals vielen Dank Von.Frau wilsdorf (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
Kanzlei Dr. Michael von Scheven - Grabfeld/Wölfershausen, Am Denkmal 9, 98631 Grabfeld 6912.9728401034 km
Ihr Mandat ist meine Aufgabe: - kompetent: über 35 Jahre Berufserfahrung - persönlich: im Umkreis von 100 km auch in Gerichtsterminen - zeitnah: ohne lange Wartezeiten
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Herr von Scheven ist ein sehr lösungsorientierter, zuverlässiger und emphatischer Anwalt! Er regelt rechtliche … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Urban
Rechtsanwalt Jens Urban
Urban & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bamberger Str. 1, 97483 Eltmann 6956.8108296272 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Urban
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Hofmann
Kanzlei Achim Hofmann, Gothaer Str. 1, 98527 Suhl 6922.3506853083 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Hofmann im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(23.05.2023) Die Beratung war sehr angenehm und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Nobbe
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Nobbe
NAGEL NIEDING NOBBE Rechtsanwälte und Fachanwälte, Cäcilienhöhe 100, 45657 Recklinghausen 6653.7404768732 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Felix Nobbe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 79 Bewertungen Schnelle Terminvergabe, kompetente Beratung, gute Zusammenarbeit, gutes Ergebnis. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Korn
Rechtsanwältin Martina Korn
Kanzlei Martina Korn, Friedrich-Ebert-Str. 95, 46535 Dinslaken 6629.2325591794 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Martina Korn
Profil-Bild Rechtsanwältin Ina D. Dallmann-Glagowsky
Kanzlei Dallmann, Berliner Str. 103, 13507 Berlin 6963.8813388591 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ina D. Dallmann-Glagowsky

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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