3.872 Anwälte für Erbrecht | Seite 23

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Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Gleitz
Rechtsanwältin Judith Gleitz
Konzil Kanzlei Rechtsanwältin Judith Gleitz, Sigismundstr. 16, 78462 Konstanz 6994.059480677 km
Scheidung Deutschland - Schweiz.
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Judith Gleitz
(19.01.2024) Eine Kanzlei, bei der kompetente, professionelle Fachleute arbeiten, die mich bestens vertreten haben...Oder noch …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Ortlinghaus
sehr gut
Rechtsanwältin Monika Ortlinghaus
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9560514457 km
Lebensqualität gestalten - durch individuelle Lösungen.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Markenrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Ortlinghaus vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Frau Ortlinghaus hat mich in einer Erbrecht Angelegenheit gut und kompetent beraten. Da eine Erbschaft meist mit dem … (03.06.2024)
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Rechtsanwalt Thomas Münster
BABUCKE & MÜNSTER Rechtsanwälte / Fachanwälte, Hospitalstr. 8, 28790 Schwanewede 6655.0772439602 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Münster ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(14.03.2018) Ich hatte bei Herrn Münster ein Beratungsgespräch mit anschließendem Mandat. Es war vom Anfang bis zum Ende …
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Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer
STAHL Rechtsanwälte & Steuerberater, Bornheimer Str. 24, 53111 Bonn 6694.0023620759 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(08.08.2023) Herr Hovemeyer ist ein sehr Sympathischer Mensch, der sich in erster Linie um das Wohl seiner Mandanten kümmert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Wulff
Rechtsanwältin Stefanie Wulff
Kanzlei Stefanie Wulff, Lange Str. 56, 39646 Oebisfelde 6838.7752819397 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Wulff im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(22.06.2017) Klasse Beratung, weiß mich kompetent begleitet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Groll-Nagel
Rechtsanwältin Petra Groll-Nagel
Kanzlei Groll-Nagel, Ludwigstr. 27, 83435 Bad Reichenhall 7225.8898981377 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Petra Groll-Nagel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(07.03.2024) Rascher Ersttermin, weiters Telefontermin erhalten. Fall noch nicht abgeschlossen
Profil-Bild Notar Roland Horsten
sehr gut
Notar Roland Horsten
HORSTEN Ihr Notar in Wetzlar, Am Leitz-Park 4, 35578 Wetzlar 6793.157857614 km
Einfach. Richtig. Wir sind eine auf notarielle Dienstleistungen spezialisierte Kanzlei im schönen Wetzlar. Wir mögen es unkompliziert und sprechen Ihre Sprache.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Rechtsanwalt Herr Notar Roland Horsten
aus 66 Bewertungen Die Ausführungen wurden sachlich, auch für Laien verständlich vorgetragen. Auch bei Nachfragen wurde ausführlich … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Schauwienold
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Schauwienold
Kanzlei Reinhard Schauwienold, Beethovenstr. 15, 44263 Witten 6672.138721544 km
Erbrecht • Familienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Reinhard Schauwienold
aus 95 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Schauwienold begleitet uns aktuell in einer Erbangelegenheit. Wir waren vorher in einer anderen … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Heß
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Heß
Dienst, Schneider und Partner GbR, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 28, 56073 Koblenz 6743.5627095817 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Heß gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Sehr nett,ruhig und höflich. Er konnte mir schnell, sowie Fachlich korrekt weiterhelfen :-) (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Kohnen-Pauw
Rechtsanwältin Pia Kohnen-Pauw
Kanzlei Kohnen-Pauw, Karlstr. 6, 41334 Nettetal 6608.2932914589 km
Der direkte Weg zu Ihrem Recht
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Pia Kohnen-Pauw hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(17.04.2019) Sehr kompetente und mitfühlende Anwältin. Ich bin froh sie an meiner Seite zu haben in dieser schwierigen Zeit .
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Nau
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Nau
NAU Rechtsanwälte, Alleenstr. 81, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.8361167859 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfgang Nau
aus 11 Bewertungen Herr Wolfgang Nau hat alles sehr gewissenhaft, und zügig erledigt, dadurch wurde mir selbst vieles abgenommen! Das … (12.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Eschborn
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Eschborn
Eschborn Rechtsanwälte, Hauptstr. 332, 65760 Eschborn 6815.7080319949 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Eschborn
aus 58 Bewertungen Die Betreuung durch Herrn RA Zehnter war sehr kompetent. Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Czerwenka
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Czerwenka
Bürogemeinschaft Schubert & Czerwenka, Thomas-Mann-Platz 2, 09130 Chemnitz 7044.4394318455 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Ute Czerwenka
aus 29 Bewertungen Ich war sehr zufrieden mit Frau Czerwenka als Anwältin. Ich habe Sie mir selbst ausgesucht und muss sagen mit Ihr … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstr. 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(20.11.2018) Ich fand einige Probleme, um mein Erbe im Ausland zu erhalten, aber dank der grossartige Arbeit von Herrn Teichmann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmied, Siegburger Str. 123a, 53757 Sankt Augustin 6695.9633585691 km
Wir können den Wind nicht ändern, aber Ihre Segel drehen.
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 52 Bewertungen Herr Dr. Schmied ist äußerst kompetent, freundlich und überaus transparent und hat eine korrekte Art der … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Don Kneller
Kanzlei Kneller & Dahlmanns, Kaiserstraße 131, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.6428824222 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Don Kneller ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 5 Bewertungen Freundlich, Sachlich und Korrekt wurde auf meine Fragen eingegangen. So komme ich in meiner Angelegenheit nun weiter … (10.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Jeschonowski
sehr gut
Kanzlei Jeschonowski, Marktstr. 53, 41334 Nettetal 6614.1034814144 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Reiner Jeschonowski
aus 106 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden. Vielen lieben Dank für die gute Beratung und die Unterstützung. Kann ich Kanzlei Jeschonowski … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstraße 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Krauskopf
Kanzlei Ulrike Krauskopf, Mozartstraße 4, 04107 Leipzig 6982.2414883754 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrike Krauskopf gerne zur Verfügung
(18.05.2020) Die kurzfristige Bearbeitung und konkrete Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Jansen
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Jansen
Jansen Schwarz & Schulte-Bromby Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Schorlemerstr. 125, 41464 Neuss 6644.7067179746 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Markus Jansen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen Hat sich lange Zeit genommen und war sofort im Thema. (21.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Köhler
Rechtsanwalt Ulrich Köhler
Kanzlei Ulrich Köhler, Moorweg 39, 21337 Lüneburg 6760.9906770701 km
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Köhler
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Thews LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Thews LL.M.
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Roeckstraße 18, 23568 Lübeck 6743.5465300597 km
Wenn die letzte Hoffnung auf eine friedliche Lösung gestorben ist, muss man bereit sein, mit harten Bandagen für sein Recht zu kämpfen.
Fachanwalt Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ingo Thews LL.M.
aus 54 Bewertungen Herr Thews hat mich in meiner Erbrechtangelegenheit sehr gut beraten, von Beginn an immer auf dem Laufenden gehalten … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 7211.5056136691 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Profil-Bild Rechtsanwältin Gerda Trautmann-Dadnia
Rechtsanwältin Gerda Trautmann-Dadnia
Rechtsanwälte Zimmermann - Gretz - Trautmann - Bäuerle PartG mbB, Weberstraße 2, 69120 Heidelberg 6864.6289860238 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Gerda Trautmann-Dadnia hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(25.08.2021) Frau Trautmann Dadnia hat mir in einer komplizierten Unterhaltsangelegen zu einer vernünftigen Lösung verholfen. Die …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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