3.897 Anwälte für Erbrecht | Seite 23

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Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Peter Knuth
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Peter Knuth
Knuth Rechtsanwalt, Fuggerstraße 35, 10777 Berlin 6972.5100199295 km
Stark an Ihrer Seite
Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Peter Knuth
aus 19 Bewertungen Sehr gute Beratung (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Sebel
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Sebel
Kanzlei Rainer Sebel, Briesener Weg 157, 12623 Berlin 6987.0995768771 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Sebel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen in meiner not direkt geholfen danke (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Jager
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Jager
Rechtsanwalt Bernd Jager Kanzlei Jager, Waldstr. 46, 66113 Saarbrücken 6764.5417509236 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Jager
aus 16 Bewertungen Ich habe mich mit einer Angelegenheit im Bereich des Arbeitsrechts an Herrn Jager gewandt. Hierbei ging es um eine … (22.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Knack-Wichmann
Rechtsanwältin Christiane Knack-Wichmann
kwjur Fachanwaltskanzlei Knack - Wichmann, Finksweg 2, 21129 Hamburg 6714.2580040107 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Knack-Wichmann
(27.11.2020) Hallo, wir arbeiten nun schon 10 Jahre mit der Kanzlei zusammen und ich kann ein großes DANKESCHÖN aussprechen, bleibt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Berschet
sehr gut
Rechtsanwältin Cordula Berschet
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1542067236 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Cordula Berschet im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Frau Berschet ist Kompetent und hilfsbereit aber vorallem sehr einfühlsam. Sehr gute Beratung und sehr Sympathisch. … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirstin Martin
Rechtsanwältin Kirstin Martin
Kanzlei Kirstin Martin, Piazza Vittoria, 11, Brescia, Italien 7185.3030103432 km
Erbrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kirstin Martin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(24.01.2020) Auch wir hatten Frau Martin beauftragt uns zur Seite zu stehen bei erwerben einer Immobilie am Gardasee Mai 2019 …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Weber
sehr gut
Kanzlei Nicole Weber, Prinz-Georg-Str. 104, 40479 Düsseldorf 6649.2271604916 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Weber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 50 Bewertungen Frau Weber hat mir sehr kurzfristig in einem recht umfangreichen Sachverhalt - im Bereich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Feigl M.Sc.
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Feigl M.Sc.
FEIGL MYNARIK REICH Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Hopfenstr. 8, 80335 München 7117.5899051153 km
Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Feigl M.Sc. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Wie gewohnt hat sich die Versicherung geweigert die Zahlungen zu leisten. Herr Feigl hat uns zu unserem Recht … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Martina Oehlenberg
Rechts- und Fachanwältin Martina Oehlenberg
Kanzlei Oehlenberg, Hofmark 15, 84307 Eggenfelden 7178.7817858797 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Martina Oehlenberg hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wehle
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Kanzlei Andreas Wehle, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen 6630.7004033799 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Wehle bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 38 Bewertungen schnelle, freundliche und kompetente Beratung (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Winter
Rechtsanwalt Timo Winter
Rechtsanwälte Heese & Nied, Julius-Echter-Str. 8, 97084 Würzburg 6923.8564117883 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Timo Winter
(05.11.2023) Nach dem ersten Schock nach der Kündigung innerhalb der Elternzeit, stand mir Herr Winter immer mit Rat zur Seite. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina J. Lepper
Kanzlei Christina J.Lepper, Hauptstr 10, 91083 Baiersdorf 6997.1023468211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina J. Lepper ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylke Pukatzki
sehr gut
Rechtsanwältin Sylke Pukatzki
Rechtsanwaltskanzlei Pukatzki, Armgartstraße 4, 22087 Hamburg 6720.702990776 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Sylke Pukatzki
aus 63 Bewertungen Wir danken Frau Pukatzki für ihre sehr engagierte und kompetente Rechtsberatung und die sehr konstruktive … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Uhlich
Rechtsanwältin Andrea Uhlich
Anwaltskanzlei Uhlich, Schwalbacher Str. 33, 65343 Eltville am Rhein 6795.4166256198 km
Fachanwältin Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Uhlich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Rosenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Rosenberg Kanzlei Rosenberg, Oedenberger Str. 159, 90491 Nürnberg 7013.0107924211 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Rosenberg ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 10 Bewertungen Überglücklich kann ich Frau RAin Anja Rosenberg sehr empfehlen. Einen 11-Jahres-Mega-Prozess haben wir in allen … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop
Helmut Knop Rechtsanwalt & Notar, Bredeneyer Straße 23, 45133 Essen 6652.6860134298 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Helmut Knop im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Sehr geehrter Herr Knop, besten Dank für Ihre Beratung in meinem Fall ( Leasingvertrag, Auto ) . Sie haben mir sehr … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Csongor Buzady
sehr gut
Rechtsanwalt Csongor Buzady
Budlegal Rechtsanwälte, Ungarn, Budapest, Budapest, Szirtes út, 6/b, 1016, Ungarn 7620.8108118107 km
Kompetete Rechtsberatung vor Ort für KMUs & Privatpersonen
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Csongor Buzady
aus 38 Bewertungen Herr Buzady ist sehr kompetent, unkompliziert und freundlich. Er hat uns sehr geholfen. Sehr empfehlenswert. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke im Masche
Rechtsanwältin Anke im Masche
Fachanwältin für Erbrecht Anke im Masche, Kirchenstraße 11, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.4183004077 km
Frieden in der Familie, wenn einer geht.
Fachanwältin Erbrecht • Internationales Recht • Mediation
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anke im Masche für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(15.10.2020) Wir haben mit Frau im Masche einen komplizierten und wirklich langwierigen Vermächtnisfall vollständig und mit einem …
Profil-Bild Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin Susanne Seiger
Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin Susanne Seiger
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstraße 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin Susanne Seiger
aus 6 Bewertungen Alle meine Fragen wurden beantwortet. (08.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolas Gotzen
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Rechtsanwalt Nicolas Gotzen
CNG Gotzen Rechtsanwälte, Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouis 6747.9650934852 km
Fachanwalt Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Nicolas Gotzen
aus 30 Bewertungen Herrn Nicolas Gotzen hat mich in einer sehr schweren Erbangelegenheit vertreten. Dank seiner Kompetenz, … (26.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlo Knoche
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Rechtsanwalt Carlo Knoche
Lesse, Neumann & Knoche | Rechtsanwälte, Wolfsschlucht 6a, 34117 Kassel 6810.4328576197 km
Fachanwalt Erbrecht • Reiserecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carlo Knoche gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen Ich hatte mit Herrn Knoche schon mehrere Fälle und kann die positiven Bewertungen allesamt bestätigen. Herausragende … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Conrad
Kanzlei Jens Conrad, Am Schwanenteich 4, 08056 Zwickau 7025.3882248328 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Jens Conrad ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Lorz Manfred
Anwaltskanzlei Manfred Lorz, Hofweg 24, 88316 Isny im Allgäu 7047.6144989388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Lorz Manfred ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 9 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit mit sehr viel Fachwissen. Nimmt sich Zeit und man fühlt sich gut aufgehoben. (13.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Linhardt
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Rechtsanwalt Thomas Linhardt
Linhardt. Rechtsanwälte, Johannisstr. 5, 90419 Nürnberg 7010.9515718944 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Linhardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Soviele Fälle positiv gelöst. Danke für die gute Zusammenarbeit. (25.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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