3.892 Anwälte für Erbrecht | Seite 24

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck
Kanzlei Hans-Joachim Hackenbeck, Obere Bergstr. 27, 90607 Rückersdorf 7019.3019944515 km
Ihr Recht ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Hackenbeck im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Trotz gegenteilliger Behauptungen vom Unfall-hergang des Unfall Gegners wurde innerhalb eines Monats der … (02.03.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Kastropp
Rechtsanwalt Jürgen Kastropp
Kanzlei Kastropp, Thurmayerstr. 7, 93049 Regensburg 7099.3655132184 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Kastropp bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Joß Haberkamm
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Joß Haberkamm
Kanzlei Am Opernhaus, Luisenstr. 12, 30159 Hannover 6768.0073943312 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Joß Haberkamm
aus 41 Bewertungen Sehr faktenorientierte Herangehensweise, Konzentration auf das Wesentliche hinsichtlich des behaupteten Tatgeschehens … (08.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Wagensonner-Salerno
Morvilliers Sentenac Avocats, 18, rue Lafayette, 31000 Toulouse, Frankreich 6694.0557632073 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne Wagensonner-Salerno
(26.05.2022) Alles lief prima!
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Kolper-Deveci
Rechtsanwältin Meltem Kolper-Deveci
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Fürstenfelder Str. 5, 80331 München 7119.1029769127 km
Wer sich als Anwalt erfolgreich in Konflikten bewährt, bekommt die notwendige Weitsicht für nachhaltige Gestaltungen zur Streitvermeidung.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Meltem Kolper-Deveci - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Auf Empfehlung einer Freundin ging ich zu Frau Kolper-Deveci, die mich bei der Erstellung meines Ehevertrags … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Graffert
Rechtsanwalt Stefan Graffert
Graffert Baur Kern Großmann Rechtsanwälte, Walpodenstr. 19, 55116 Mainz 6806.2272858991 km
Fachanwalt Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Graffert
(30.07.2022) Ich kann Herr Graffert nur weiter empfehlen er ist ein mega Anwalt macht seine Arbeit mega gut und bin sehr sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin, Mediatorin Monika Kirstein
sehr gut
Mediationskanzlei Monika Kirstein, Egerlandweg 2, 74653 Künzelsau 6934.526919595 km
Recht ist wichtig. Ziele auch.
Mediation • Familienrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin, Mediatorin Monika Kirstein
aus 19 Bewertungen Ich habe Frau Kirstein von einer Bekannten empfohlen bekommen und bin wirklich dankbar dafür. Für mich war es wichtig … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
sehr gut
Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
Kanzlei Miguel W. Moritz, Maximilianstr. 25, 83278 Traunstein 7202.5791852434 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
aus 36 Bewertungen Ich bin sehr froh, dass Herr RA Moritz meine Angelegenheit übernommen hat. Gesprächstermine in seiner Kanzlei waren … (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Rabaa
RVR Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart 6930.0038874487 km
Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Rabaa bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
HÜBNER-STURM Rechtsanwaltskanzlei, Knopfgasse 4, 87600 Kaufbeuren 7072.7902272217 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Bruchhausen
Rechtsanwalt Peter Bruchhausen
Rechtsanwälte Reuter, Herwegh & Arndt Partnerschaft mbB, Spichernstr. 55, 50672 Köln 6673.5638266187 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Bruchhausen
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Muth
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Muth
Thomas Blatt Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Werner-Eckert-Str. 4, 81829 München 7126.3756014432 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katharina Muth ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 23 Bewertungen Sehr empfehlenswert (18.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia
sehr gut
Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia
Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia, Augustinerstr. 5, 73728 Esslingen am Neckar 6941.2627469554 km
Den Menschen empathisch und sachlich helfen, Ihre Rechte geltend zu machen - das ist mein persönlicher Leitsatz bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia
aus 15 Bewertungen Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Angelegenheit ist momentan … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Spoth
gut
Rechtsanwalt Philipp Spoth
Philipp Spoth Rechtsanwalt, Schwelmerstr. 115, 42389 Wuppertal 6675.9195463438 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Spoth
aus 11 Bewertungen Es ging um eine Erbsache, her Spoth nahm sich Zeit und hat uns sehr gut informiert und hat uns über alle vor und … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso
Kanzlei D. José Antonio Pérez-Alonso, Sonnenland, 119-120, 35100 Maspalomas, Spanien 6223.2638274901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Herzlichen Dank für Ihre hervorragende Beratung! Ich konnte immer Alles fragen und habe stets das Gefühl dabei gehabt, … (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bauer
Rechtsanwalt Markus Bauer
Rechtsanwälte Bauer, Dorfner & Bauer, Schlierseer Str. 3, 83714 Miesbach 7156.2408207636 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Bauer
Profil-Bild Rechtsanwalt Dittmar Lemke
Lemke Hildebrand Rechtsanwälte GbR, Neuer Wall 7, 20354 Hamburg 6719.9165800598 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dittmar Lemke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Kubach
Rechtsanwalt Dieter Kubach
Kubach Rechtsanwälte, Ernst-Thälmann-Str. 69, 15562 Rüdersdorf bei Berlin 6998.6140607831 km
idem ius omnibus (gleiches Recht für Alle).
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Kubach ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ich bin sehr zu Frieden mit der Arbeit von h. Kubach ich kenne ihm schon seit 2003 ein sehr zuverlässiger Anwalt steht … (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Graul-Sattler
sehr gut
Familienkanzlei und scheidung-fuer-sie Bärbel Graul-Sattler, Würzburger Str. 40, 63500 Seligenstadt 6848.8032876912 km
Scheidungs-Express einfach&schnell Rhein-Main
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bärbel Graul-Sattler gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Frau Graul-Sattler war stets erreichbar, äußerst kompetent und hatte sehr konstruktive Einfälle den doch recht … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Elektra Jendrny
sehr gut
Kanzlei Ines Elektra Jendrny, Osterstraße 92, 20259 Hamburg 6716.387782237 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ines Elektra Jendrny
aus 43 Bewertungen Der Kontakt mit Frau Jendrny war sehr angenehm und professionell. Sie hat meine Belange sehr ernst genommen was dann … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Kehr
Kanzlei Veronika Kehr, Am Simmler 23, 65201 Wiesbaden 6795.6969980574 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Kehr hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(25.09.2022) Frau Kehr, hat Informativ und nützlich Einblick in die Rechtssituation gegeben. Kann Sie nur empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Heupgen
Heupgen, Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notar – Mediatoren, Duisburger Str. 470, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.0388841418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Heupgen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Slepicka
MSL - Rechtsanwältin Monika Slepicka, Dessauerstr. 6, 80992 München 7113.9213715063 km
Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Slepicka unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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