3.778 Anwälte für Erbrecht | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Einhart
sehr gut
Rechtsanwältin Anita Einhart
Anwaltskanzlei Einhart, Litzelbach 16, 77656 Offenburg 6872.7334816679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anita Einhart
aus 50 Bewertungen Frau Einhart hat uns gut und vor allem verständlich über das Erbrecht etca. aufgeklärt. Gerne wieder. (16.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen König
Anwaltskanzlei Steffen König, Hasetorwall 18, 49076 Osnabrück 6671.3426491342 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Steffen König ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(01.01.2017) Sehr gute Kenntnisse in Familienrecht. Gute Beratung und anschließend positive Ergebnisse. Professionelle Leistungen.
Profil-Bild Rechtsanwalt George Steffen Andreas
sehr gut
Rechtsanwalt George Steffen Andreas
Kanzlei George Steffen Andreas, Allersberger Straße 185, 90461 Nürnberg 7013.9768000165 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt George Steffen Andreas vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 86 Bewertungen I was with him for a eigenbedarf kundegung, he handeled issue very excelent way. He saved us from this issue very … (22.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Biller
Rechtsanwältin Barbara Biller
Rechtsanwälte Griete & Biller Partnerschaftsgesellschaft mbB, Neustadt 463, 84028 Landshut 7132.0458118215 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Biller gerne zur Verfügung
(23.11.2019) Sehr kompetente Beratung, sehr freundlicher Umgang. Unkomplizierte Abwicklung. Flexible Termingestaltung. Faire …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Schütz
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Schütz
Anwaltskanzlei Dr. Kohler, Westliche Karl-Friedrich-Straße 51, 75172 Pforzheim 6894.1744084416 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Schütz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 69 Bewertungen Frau Schütz hat mich sehr gut beraten und vertreten. Sie hat sich Zeit genommen, hatte Verständnis für Sorgen und … (07.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Claudia Basener ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 131 Bewertungen Nach unseren Umzug von NRW nach Bayern musste ich mir eine andere Anwältin bezüglich des Umgangs meines Sohnes und … (04.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Kellner
Rechtsanwältin Kathrin Kellner
Kanzlei Gleixner Kellner Mahrer, Marienplatz 10, 84130 Dingolfing 7147.9862621152 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Kellner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Mauthner
sehr gut
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.9242811733 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Enrico Mauthner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 134 Bewertungen RA Jung hat mich gegenüber der BVA erfolgreich vertreten. Ich wurde immer zeitnah über den Fortschritt informiert. … (20.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wamsler
Kanzlei Christoph Wamsler, Herzog-Otto-Str. 2b, 83278 Traunstein 7202.3148463593 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Wamsler
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Hoppert
Rechtsanwältin Miriam Hoppert
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3207507806 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Hoppert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(20.01.2023) Ich kann frau Huppert nur weiter empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Zillmer
Rechtsanwalt Frank Zillmer
Kanzlei Frank Zillmer, Alte Dorfstr. 40, 24107 Kiel 6682.6752405353 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Zillmer ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(19.06.2020) Schnell, fachlich und freundlich. Vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Tettenborn
Rechtsanwalt Heinrich Tettenborn
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7062.4550920135 km
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Heinrich Tettenborn für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(27.09.2023) Sehr kompetent, schnell und serviceorientiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Leiss
Rechtsanwalt Axel Leiss
LeissRapp Rechtsanwälte, Wilhelmstr. 5, 72574 Bad Urach 6961.1511624718 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Leiss vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Reichelt
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Reichelt
Rechtsanwalt Reichelt, Steinstr. 5, 14822 Borkheide 6961.1783386629 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Reichelt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 12 Bewertungen Sehr freundliches kompetentes BeratungsGespräch (05.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Weber
Kanzlei Weber und Dürichen, Prinzregentenstr. 54, 80538 München 7120.1347901839 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Weber bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 47 Bewertungen Ruhig, sachlich, kompetent. Ein Anwalt bei dem man sich gut aufgehoben fühlt. Uneingeschränkt empfehlenswert. (29.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Bannasch
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Bannasch
Kanzlei Melanie Bannasch, Erlengrundstr. 3, 31542 Bad Nenndorf 6748.3629691589 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Melanie Bannasch
aus 10 Bewertungen Sehr schnelle und gute Reaktion der Anwältin. In Kürze sind wir dann bei ihr zur weiteren Betreuung der Angelegenheit. (16.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Avocate Anika Wissmann
sehr gut
Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei WISSMANN, 16, avenue de la Marseillaise, 67000 Straßburg, Frankreich 6851.1516996292 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Avocate Anika Wissmann
aus 21 Bewertungen Ich wurde von Frau Wissmann sehr kompetent beraten und vertreten in einem französischen Erbfall. Insbesondere in dem … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann, Kaiser-Wilhelm-Str. 115, 20355 Hamburg 6719.056970849 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Mediation • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
Profil-Bild Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
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Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
Kanzlei Lehmitz Anwältinnen der Nordheide, Bremer Str. 45, 21244 Buchholz in der Nordheide 6724.6561699395 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 277 Bewertungen Frau Lehmitz hat mich in einer schwierigen Kündigungsschutzklage vertreten und ich könnte nicht zufriedener mit ihrer … (04.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur.
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Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur.
TRENTMANN PartGmbB Rechtsanwälte, Obernstr. 39-43, 28195 Bremen 6675.3611431048 km
Persönlich. Auf Ihrer Seite. Für Ihr Recht.
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Drews LL.M. Eur. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich möchte meine außerordentlich positiven Erfahrungen mit Frau Drews im Bereich Erbschaftsrecht teilen. Frau Drews … (22.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf
Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf
Dr. Koenig & Partner Rechtsanwälte & Notare, Spiekerhof 36/37, 48143 Münster 6662.6635907551 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwaltskanzlei Burgmeier Brüseken Haußleiter, Wimmerstraße 5, 81927 München 7121.8214484364 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Haußleiter
(29.06.2021) Die Antwort kam sehr schnell und überzeugend. Alle Schreiben wurden sofort zugestellt und auch sehr schnell …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Heller
Ewald Heller, Nappenplatz 29, 36433 Bad Salzungen 6883.1034218597 km
Ein Recht, das einem zusteht und von dem man keinen Gebrauch macht, wird auch nicht geachtet!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ewald Heller
(06.06.2023) Ich habe einen sehr schnellen Termin nach telefonischer Anfrage bekommen. Herr Heller hat sich für alle meine Fragen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Klemm
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Rechtsanwalt Martin Klemm
KLEMM Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden 6800.492489781 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Klemm unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 43 Bewertungen Herr Klemm betreute mich in einer verfahrenen Grundbuchberichtigung-mit dem Ziel des Verkaufes einer Schweizer … (02.07.2020)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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