3.869 Anwälte für Erbrecht | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weingart
Kanzlei Wolfgang Weingart, Sofienstraße 27, 69115 Heidelberg 6865.4797847347 km
Eine persönliche und individuelle Beratung ist gewährleistet.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weingart für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(21.04.2022) Sehr kompetenter und netter Anwalt. Herr Rechtsanwalt Weingart hat mich sehr erfolgreich bei meiner Insolvenz beraten …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
Kanzlei Dr. Koops, Bahnhofstraße 2, 65510 Idstein 6794.4572020481 km
Ihr Ansprechpartner für das Erb- und Immobilienrecht im Rhein-Main-Gebiet!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
aus 69 Bewertungen Guten Tag Herr Dr. Koops, liebes Team der Kanzlei, auf diesem Wege möchte ich mich nochmal ganz herzlich für die … (04.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Wollburg
Rechtsanwältin Silke Wollburg
Anwaltskanzlei Wollburg, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen 6655.2055165962 km
Ihr gutes Recht! Zuverlässig - Zügig - Zahlbar
Erbrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Silke Wollburg
aus 6 Bewertungen Sehr gute Beratung (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Haenisch
Rechtsanwalt Florian Haenisch
Rechtsanwaltskanzlei Haenisch, Dr. Nießen & Haenisch, Marktplatz 22, 85567 Grafing bei München 7149.3168200769 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Haenisch bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert
Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert
ULLMANN ZACH LANG GEHLERT KRIETER Rechtsanwälte, Hauptstr. 1, 82319 Starnberg 7112.6294183396 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(21.01.2017) Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Gehlert, ich möchte mich für Ihre ehrliche und hilfreiche Beratung herzlichst …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Mayer
Rechtsanwältin Kirsten Mayer
Horacek Rechtsanwälte, Hasenplatz 1, 71083 Herrenberg 6921.8177342119 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kirsten Mayer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(06.01.2023) Dies war jetzt schon der zweite Fall der zu meiner absoluten Zufriedenheit bearbeitet wurde. Erstklassige …
Profil-Bild Anwalt Oliver Weinand
Anwalt Oliver Weinand
Cairn Legal, Chaussée de la Hulpe 177/12, 1170 Brüssel, Belgien 6522.8098305173 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Anwalt Oliver Weinand ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(24.06.2021) Herr Weinand arbeitet nicht in England. Gab mir eine sehr schnelle Nachricht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Vellenzer
sehr gut
Kanzlei Vellenzer, Kaiserstraße 146, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.4466202755 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susann Vellenzer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Fachlich sehr kompetente Beratung hinsichtlich Entscheidungsfindung zum Thema "Testament ja/nein". (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Schwarz
Kanzlei Anita Schwarz, Sonnenfeld 17c, 83395 Freilassing 7224.8313651857 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Anita Schwarz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(24.05.2022) Frau Schwarz hat mich sehr gut, wegen einer Umgangsverweigerung der Kindsmutter, beraten und emotional Unterstützt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Jennert
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Jennert
Jennert & Ladwig Rechtsanwälte, Bahnstr. 29-31, 40878 Ratingen 6650.2288888088 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Jennert bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Es war bereits die zweite Zusammenarbeit und wieder super. Ein "rundum Sorglos" Paket. Vielen Dank. (28.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Angel
Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, Am Mühlgraben 61, 63263 Neu-Isenburg 6830.76964457 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Angel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Herr Angel macht einen sehr kompetenten Eindruck. (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt in Polen, ul- Grodzka 20/6, 70-560 Stettin, Polen 6988.4450778307 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Martin
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Kanzlei Roland H. Hofmann, Gutenbergstr. 14, 76532 Baden-Baden 6869.9554745765 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland H. Hofmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Waltraut Braker
Kanzlei Waltraut Braker, Wiesenstr. 43a, 20255 Hamburg 6716.3458328951 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Waltraut Braker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Die Kombi aus strukturierter, fachkompetenter Anwältin, die eine Zusatzqualifikation zur Heilpraktikerin für … (15.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Marquaß
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Marquaß
Lührmann & Marquaß Notar . Rechtsanwälte Bürogemeinschaft, Kirchstr. 10-12, 46539 Dinslaken 6630.9416255364 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Marquaß
aus 44 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Marquaß vertrat uns wegen eines lächerliches Nachbarschaft Streitigkeiten (Kamera) an unserer … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Klieber
Rechtsanwalt Stefan Klieber
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Klieber
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Rudolph
Rechtsanwältin Claudia Rudolph
Dr. Kraft & Rudolph Rechtsanwälte PartGmbB, Eselberg 4, 88239 Wangen im Allgäu 7034.8367516981 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Rudolph
aus 6 Bewertungen Ich bin noch nie bei einem Anwalt gewesen, wollte mir aber unbedingt in einer Erbangelegenheit fachlichen Rat … (08.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin StMin a.D. Christine Haderthauer
sehr gut
Rechtsanwältin StMin a.D. Christine Haderthauer
Kanzlei Haderthauer: Arbeitsrecht- GmbH Recht - Handelsrecht - Erbrecht - Vereinsrecht, Hannah-Arendt-Str. 18, 85049 Ingolstadt 7070.6733481676 km
Bei uns ist Ihr Anliegen Chefsache - mit Erfahrung und Kompetenz! Arbeitsrecht- GmbH Recht - Handelsrecht- Vereinsrecht
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin StMin a.D. Christine Haderthauer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Mein Fall war sowohl inhaltlich wie auch emotional sehr herausfordernd. Frau Haderthauer führte mich sicher durch … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Janzen
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Janzen
Janzen Rechtsanwälte, Tibarg 38, 22459 Hamburg 6713.9626940541 km
Primäres Anliegen ist es, mit Ihnen gemeinsam eine optimale und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle Lösungsstrategie für Ihr Rechtsproblem zu erarbeiten.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Janzen bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 69 Bewertungen Endlich hat mich jemand umfassend aufgeklärt über die Rechtslage in meinem Erbstreit. Ein sehr sympatischer Anwalt, … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Trommsdorff
Rechtsanwalt Michael Trommsdorff
Rechtsanwaltskanzlei Schrön - Trommsdorff - Beckert, Schulstr. 23, 72250 Freudenstadt 6899.9262739682 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Michael Trommsdorff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schlömer
Rechtsanwältin Kerstin Schlömer
Kanzlei Kerstin Schlömer, Schärfengäßchen 6, 60311 Frankfurt am Main 6826.0235749271 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Kerstin Schlömer für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(28.08.2018) Frau Schlömer meldete sich sehr schnell bei mir und gab eine sehr freundliche und kompetente Auskunft.Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Matuszewski
Rechtsanwältin Corinna Matuszewski
Carl Heinrich Knoche & Partner, Feldstr. 11a, 40479 Düsseldorf 6648.7269290357 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Corinna Matuszewski unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(28.09.2020) Die Abwicklung meiner Kündigungsschutzklage war kompetent, professionell und sehr erfolgreich. Frau Matuszewski hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Klemm
Rechtsanwalt Michael Klemm
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857.3243691468 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Klemm gerne zur Verfügung
(13.07.2019) SACHLICH NUND FREUNDLICH
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Haug
Rechtsanwältin Anette Haug
Kanzlei Haug, Pariser Str. 120, 55268 Nieder-Olm 6807.2713967123 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Anette Haug
aus 7 Bewertungen Frau Haug ist äußerst kompetent und sehr freundlich, schnell und zuverlässig in der Kommunikation. Mit meinem Anliegen … (12.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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