3.778 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Müller
Rechtsanwaltskanzlei Uta Müller, Puschkinstr. 53, 15236 Frankfurt (Oder) 7050.9970369538 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Müller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Frau RA Uta Müller und Ihr Team begleiten meine Familie seit vielen Jahren erfolgreich. So auch in diesem Jahr. Sie … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Tradler
sehr gut
Rechtsanwalt Franz Tradler
Anwaltskanzlei Tradler, Industriestr. 5, 83395 Freilassing 7224.2341488945 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Franz Tradler
aus 19 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten und meine Angelegenheiten wurden zeitnah, korrekt und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt. (08.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
sehr gut
Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
RMA|Studio Legale, Via Visconti di Modrone, 18, Mailand, Italien 7122.228091596 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
aus 15 Bewertungen Herr Gebhard hat mich bezüglich meines Anliegens in Mailand beraten und hat nicht nur einen großartigen Job gemacht, … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Rapp
Rechtsanwältin Elke Rapp
Rapp Fozouni Pondelik Rechtsanwälte Partnerschaft - RFP-Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 16, 70734 Fellbach 6935.4084123028 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Elke Rapp bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(15.09.2022) Frau Rapp geht optimal auf Ihre Klienten ein. Sie berät auch übers Telefon sachlich und treffsicher ( auch, wenn’s …
Profil-Bild Rechtsanwältin Helen Lorenz
Rechtsanwältin Helen Lorenz
NANN Rechtsanwälte, Königstrasse 36, 70173 Stuttgart 6930.9589999003 km
Erbrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Helen Lorenz
aus 9 Bewertungen Wir haben sehr positive Erfahrungen mit der Rechtsvertretung durch Frau Maus gegenüber einem Reiseveranstalter … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
HSP RECHT Würzburg & Partner mbB I Notar, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf 6649.0981681448 km
Die Qualität anspruchsvoller Rechtsberatung liegt in der zielorientierten und aktiven Ausgestaltung der rechtlichen Belange jedes einzelnen Mandanten – unabhängig und individuell.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Pferderecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 53 Bewertungen Ich habe dankend eine Schnelle vollkommene Antwort erhalten (16.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern
Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern
hmp Heine Mattern Partnerschaft mbB, Türkenstr. 29, 80799 München 7118.5354621546 km
Fachanwältin Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern
(12.11.2017) Frau Heine-Mattern ist eine absolut kompetente und empfehlenswerte Fachjuristin. Ich habe mich gut vertreten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kruppa
Rechtsanwalt Martin Kruppa
Kanzlei Martin Kruppa, Sandkamp 9-11, 23611 Bad Schwartau 6740.2344739561 km
Ihr Steuerstrafverteidiger in Lübeck/Bad Schwartau und bundesweit
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Kruppa bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Lankau
sehr gut
Kanzlei und Notariat Lankau, Bei der Lohmühle 21a, 23554 Lübeck 6741.7233338526 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Holger Lankau
aus 17 Bewertungen Wir wurden freundlich und kompetent beraten. (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete
sehr gut
Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete
DIETE LAW, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Herr Dr. Matthias Diete hat mit viel Geduld und einer großartigen Unterstützung meinen Honorarrechtsstreit übernommen. … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Werner Neubauer
sehr gut
Kanzlei Werner Neubauer, Eidelstedter Platz 1, 22523 Hamburg 6711.8671768281 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Mediation • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Neubauer gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Die Bewertung gilt Dr. Neubauer. Ein sehr zuverlässiger Anwalt, vor Gericht ist alles sehr gut gelaufen. Habe den … (24.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick
Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick
Benedick Studio legale e notarile, Via Ludovico Ariosto 6, 6901 Lugano, Schweiz 7074.2604110773 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick
(20.11.2022) Herr Benedick ist ein sehr kompetenter Anwalt der sich ehrlich darum kümmert zu helfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer
Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer
STAHL Rechtsanwälte & Steuerberater, Bornheimer Str. 24, 53111 Bonn 6694.0023620759 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Hovemeyer
(08.08.2023) Herr Hovemeyer ist ein sehr Sympathischer Mensch, der sich in erster Linie um das Wohl seiner Mandanten kümmert.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer
Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer
Kanzlei Stein - Schmeltzer - Dr. Rienhoff, Schwanallee 18-22, 35037 Marburg 6793.3695949709 km
Persönlich. Souverän. Effizient.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Meine Fragen wurden kompetent und umfassend geklärt in einer sehr freundlichen Atmosphäre. Fühle mich rechtlich … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Modrovic
Kanzlei Modrovic, Erfurter Str. 29, 14612 Falkensee 6952.9049704444 km
Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Christine Modrovic
aus 6 Bewertungen Mein Fall war mehr als eine allgemeine Beratung, weil es Eherecht/ Familienrecht, Erbrecht, sowie Steuerrecht betraf … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Leibbrand
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Leibbrand
LEIBBRAND RECHSTANWÄLTE, Sendlinger-Tor-Platz 11, 80336 München 7118.9164401366 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Heike Leibbrand
aus 13 Bewertungen Die fachliche und menschliche Unterstützung durch Frau Leibbrand war ein echter Lichtblick in einer schweren Zeit! (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Mielbrecht
Fuchs Zeißig Mielbrecht, Ferdinandstr. 18 b, 38300 Wolfenbüttel 6827.311017077 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Mielbrecht gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Herr Mielbrecht stand mir bei einer schwierigen rechtlichen Situation gleich beratend zur Seite und konnte schnell … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Blank
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Blank
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden 7082.2602569605 km
Immer einen Zug voraus.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Blank
aus 89 Bewertungen Sehr gut (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas See
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas See
Dusiksee Rechtsanwälte, Humboldtstraße 7, 90443 Nürnberg 7012.0273240028 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas See ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Schneller umgehender Rückruf (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Weber
Weber & Partner, Bergheimer Str. 95, 69115 Heidelberg 6864.7397351374 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Weber unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Herr Weber hat uns umfassend und sehr kompetent in einem zukünftigen Erbfall beraten, um generell einen Überblick über … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte
Dr. Plutte & Mettlach-Plutte, Romberg 9, 51381 Leverkusen 6673.8961741418 km
Ergänzung: Rechtsanwalt seit 1985
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 56 Bewertungen Ich suchte die Kanzlei aufgrund von unterschiedlichen Anliegen auf, die mehrere Rechtsbereiche betreffen. Ich erlebe … (28.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann
Kanzlei Neukam und Weber, Hersbrucker Str. 60, 91207 Lauf an der Pegnitz 7021.1673508863 km
Meinen Mandanten verbunden, dem Erfolg verpflichtet!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 20 Bewertungen Es handelte sich um einen Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft. Die Herrausforderung war, dass sowohl Bargeld, … (08.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller, Königstraße 61, 47051 Duisburg 6638.1197833706 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 91 Bewertungen Herr Weidenfeller hat sich der Angelegenheit vom ersten Augenblick engagiert und ausführlich angenommen. Der Umgang … (05.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Patricia Bauer
Kanzlei Uta Patricia Bauer, Friedrich-Ebert-Str. 83, 42103 Wuppertal 6669.5675485467 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Uta Patricia Bauer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Frau Bauer hat mich als Arbeitgeber in einem Rechtsstreit mit einer Angestellten vertreten, die über 20 Jahre bei mir … (02.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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