3.777 Anwälte für Erbrecht | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Anwaltskanzlei Björn Kleyhauer, Klosterstr. 5, 96317 Kronach 6981.5489784379 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Kleyhauer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(01.03.2024) Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Kleyhauer vertreten zu werden und kann seine Dienste nur wärmstens empfehlen. Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Lindner
Rechtsanwaltskanzlei Christiane Lindner, August-Bebel-Str. 26/53, 14482 Potsdam 6965.8904424779 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane Lindner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(26.10.2016) Frau Lindner, Sie sind klasse! Ich habe Ihre Hilfe erneut beansprucht und bin sehr froh darüber. Sie sind immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
Kanzlei für Erbrecht u. Mediation, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Ferdinand-Maria-Straße 30, 80639 München 7114.3705453835 km
kompetent - zuverlässig - lösungsorientiert
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Rien gerne zur Verfügung
aus 150 Bewertungen Herr Rien hat uns über die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht, die Generalvollmacht und zuletzt über das … (04.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Stüber
Rechtsanwältin Nadine Stüber
WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB, Max-Planck-Straße 6, 76829 Landau in der Pfalz 6842.3490869082 km
Erbrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Nadine Stüber
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Förtsch
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Förtsch
KF Fachanwälte, Schönfeldstr. 15a, 80539 München 7119.2350989102 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Förtsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Wurde Beraten und war eine sehr grosse Hilfe in meiner Angelegenheit (20.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A
Christina Brammen, Kortumstrasse 68, 44787 Bochum 6662.9222465279 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(29.07.2024) Für die schnelle und freundliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
sehr gut
Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
Anwaltkanzlei Helmut Rohmann, Im Winkel 3, 38170 Uehrde 6845.7353439894 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
aus 17 Bewertungen Eine ganz schnelle und positive Rückmeldung!! (11.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
Steuerkanzlei Schmedeshagen, Speyerer Straße 10, 67483 Edesheim 6838.1297524161 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
aus 6 Bewertungen Fr. Huber-Otto hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. Sie arbeitet zielgerichtet und kommuniziert … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sallmann
Rechtsanwalt Fabian Sallmann
Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Guiollettstrasse 54, 60325 Frankfurt am Main 6824.8280614338 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Sallmann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. jur. univ. Yvonne Klaus
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl. jur. univ. Yvonne Klaus
Dr. Winkelmann & Dr. Vogt, Rechtsanwälte und Notar, Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.58329802 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dipl. jur. univ. Yvonne Klaus unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 25 Bewertungen In einer emotional sehr schmerzhaften Familienerbschaftsangelegenheit hat Frau Yvonne Klaus Höchstleistungen … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Raitzsch
Kanzlei Thomas Raitzsch, Theodor-Körner-Platz 12, 09130 Chemnitz 7044.8750316628 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Raitzsch
(09.02.2021) Herr Raitzsch hat auf meine Anfrage eine erste fachliche Antwort ohne es von einer Rechnung für die Erstberatung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Abbassi-Abrell
Rechtsanwältin Marion Abbassi-Abrell
Rechtsanwältinnen Marion Abbassi-Abrell und Monika Wiegand, Keferloherstr. 82, 80807 München 7116.3908386452 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Abbassi-Abrell ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Wir wurden von Frau Abassi-Abrell in jahrelang währenden Erbschaftsauseinandersetzungen betreut. Fachlich absolut … (08.11.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat
gut
Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat
Rechtsanwaltskanzlei Schieferdecker-Donat, Hans-Poeche-Straße 5, 04103 Leipzig 6982.9220262157 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Die Kanzlei Schieferdecker-Donat hat uns in einem Verkehrsrechtsfall vertreten. Wir waren äußerst zufrieden. Die … (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart 6929.4022080493 km
Erbrecht, internationales Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testamentsvollstreckung, Immobilienrecht und internationale Kapitalmarkttransaktionen.
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Internationales Recht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
aus 32 Bewertungen Top!!! Und volle 5 Sterne! (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fritz Stockhofe
Kanzlei Stockhofe, Sonnenschein, Blümer, Zillertaler Straße 7, 47249 Duisburg 6640.2886186697 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Fritz Stockhofe
(11.07.2024) 👍Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Werner Kanthak
Kanzlei Kanthak & Partner, Franz-Abt-Straße 10, 65193 Wiesbaden 6799.3914283539 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Werner Kanthak ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(02.11.2023) Von Rechtsanwalt H. W. Kanther Video Präsentation beeindruckt.Ausreichende Erfahrung damit Mandant/in in einem Fall …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Trube
sehr gut
Kanzlei Manuel Trube, Langgasse 7, 88662 Überlingen 6987.8088339923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Manuel Trube
aus 21 Bewertungen Herr Trube hat sich meiner Sache sehr aufmerksam und kompetent angenommen . Erschwerend kam dazu das mein … (21.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Reckmann Maître en droit
Rechtsanwalt Paul Reckmann Maître en droit
Dr. Bonn & Kollegen Rechtsanwälte und Notar, Goethestraße 16, 60313 Frankfurt am Main 6825.5681320002 km
Ihr Spezialist für Familien- und Erbrecht
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Paul Reckmann Maître en droit – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ich habe Herrn Reckmann in einer Erbengemeinschaft Sache aufsuchen müssen. Nicht nur, dass Herr Reckmann eine absolut … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Deege
Beblo & Deege, Neuwerkstrasse 30, 99084 Erfurt 6922.2027462753 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Deege bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
sehr gut
Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
Kanzlei Lehmitz Anwältinnen der Nordheide, Bremer Str. 45, 21244 Buchholz in der Nordheide 6724.6561699395 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 277 Bewertungen Frau Lehmitz hat mich in einer schwierigen Kündigungsschutzklage vertreten und ich könnte nicht zufriedener mit ihrer … (04.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Klinkhammer
Rechtsanwalt Christian Klinkhammer
Anwaltskanzlei Christian Klinkhammer, Bonner Str. 68, 53773 Hennef (Sieg) 6703.2201177215 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Klinkhammer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons
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Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons
VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg 6720.3607306041 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Arne Zons
aus 16 Bewertungen Wir haben Herr Zons Hilfe bei einem internationalen Handelsfall in Anspruch genommen. Seine Beratung war freundlich, … (29.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Knoche
Anwaltskanzlei Barbara Knoche, Hauptstr. 162, 58675 Hemer 6701.3990954908 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Knoche
Profil-Bild Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden
Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden
vdLP von der Linden & Partner mbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg 7098.0857565091 km
Rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand!
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt, Steuerberater Christian von der Linden ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(19.02.2016) Sehr nett.. super beratung und schnelle erledigung...zum empfehlen....Danke

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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