4.687 Anwälte für Unterhalt | Seite 105

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Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Jäger
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Jäger
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Angela Jäger gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Jäger war in der Sache sehr kompetent und war immer aussagekräftig. Ihre freundliche und … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy
Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy
Rechtsanwaltskanzlei Roy, Schuhgasse 5, 07381 Pößneck 6972.2760919911 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabrina Christiane Roy
(14.04.2023) Frau Sabrina Roy ist sehr kompetent und fachlich intelligente Anwältin. Sie hat mich erfolgreich in Bezug meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dinka Jurin
Kanzlei Dinka Jurin, Offenbacher Landstraße 70, 60599 Frankfurt am Main 6827.7481409741 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Dinka Jurin bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Gebhard
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfram Gebhard
Anwaltskanzlei Gebhard, Gerichtsgasse 8, 78462 Konstanz 6993.7201893955 km
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wolfram Gebhard für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen Schnelle Antwort (17.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Avenarius
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Avenarius
Rechtsanwalt Christian Avenarius, August-Bebel-Straße 42, 04275 Leipzig 6982.9996478921 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Avenarius ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Ich bin unglaublich glücklich, dass Herr Avenarius sich meines Falles angenommen hat. Absolut kompetent und vor allem … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M.
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Familien- und Erbrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt. Mit hohem Engagement verhelfe ich meinen Mandanten zum bestmöglichen Ergebnis.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Frau Raguz hat mich in einem Sorgerechtsstreit vertreten - und ich hätte mir keinen besseren anwaltlichen Beistand … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin Wydra
sehr gut
Rechtsanwalt Kevin Wydra
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstrasse 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Kevin Wydra
aus 23 Bewertungen Herr Wydra hat mich erfolgreich in einem Strafverfahren vertreten und mir die in diesem Verfahren erforderlichen … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald
Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald
Kanzlei Kirsten Auerswald, Steinstr. 2, 25709 Marne 6641.984940746 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Auerswald im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(10.05.2020) Kurz, knackig und resolut !!!
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Frank W. Neumann
Streim · Neumann · Jerey · Rechtsanwälte · Notare · Fachanwälte, Am Landeshaus 4, 65187 Wiesbaden 6800.8075591117 km
In allen Bereichen des Notariats - Ihr Ansprechpartner
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt & Notar Frank W. Neumann
Profil-Bild Rechtsanwalt Baris Orak
Rechtsanwalt Baris Orak
Kanzlei Baris Orak, Königsteinerstr. 16, 65929 Frankfurt am Main 6818.2376420298 km
Im Steuerrecht berate ich nur zum Thema Grundsteuererklärung im Zusammenhang mit der Grundsteuereform.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Baris Orak - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(08.04.2023) Bisher alles gut
Profil-Bild Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
FRIMMEL | ANETTER | SCHAAL Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Fleischmarkt 9/4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich 7383.6071365729 km
"Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten!" - chinesisches Sprichwort
Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel
sehr gut
Kanzlei Birgitta Weiss-Zöphel, Q4 3-4, 68161 Mannheim 6846.9563867417 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel
aus 71 Bewertungen Gleich beim ersten Treffen hatte ich ein gutes Gefuehl: Frau Weiss-Zoephel ist sehr sympatisch, hoert genau zu, und … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Kleinert
sehr gut
Rechtsanwältin Annett Kleinert
Rechtsanwältin Annett Kleinert, Hebbelstraße 28, 14469 Potsdam 6961.5114285571 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Annett Kleinert im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Frau Kleinert hat mich in meiner Scheidungssache vertreten. Wider Erwarten ist mein streitsüchtiger Ehemann auf unser … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kraus
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Kraus
Kanzlei Melle, Herrenteich 85, 49324 Melle 6694.0255503131 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Nicole Kraus
aus 12 Bewertungen Mein Anliegen hat Frau Kraus zur Kenntnis genommen und wird sich darum kümmern . (21.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Stebner
sehr gut
Rechtsanwältin Annette Stebner
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Stebner bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Frau Stebner hat sehr schnell, freundlich und zu meiner vollsten Zufriedenheit geantwortet. (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Keysers
sehr gut
Rechtsanwalt Guido Keysers
Kanzlei Keysers, Westbeverner Str. 2 - 6, 48291 Telgte 6671.6047958336 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Guido Keysers ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 105 Bewertungen Ich bin lange eine Mandatin von Herrn Keysers und bis jetzt hat er mir sehr geholfen. Ich kann nur weiter empfehlen, … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mykola Neumann
Rechtsanwalt Mykola Neumann
Kanzlei Neumann & Neumann, Langfeldstrasse 88, 8500 Frauenfeld, Schweiz 6982.2147440541 km
Schlichten statt streiten
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mykola Neumann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst J. Hoffmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst J. Hoffmann
Weidemann & Hoffmann Rechtsanwälte, Theodor-Storm-Straße 18, 22941 Bargteheide 6726.3817078926 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst J. Hoffmann
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Ernst Hoffmann ist nicht nur ein sensationeller Anwalt, der sich mir gegenüber immer klar und absolut … (10.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Pieschel
Kanzlei Sabine Pieschel, Barlager Weg , 52B, 49356 Diepholz 6675.0025895323 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Pieschel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus-Dieter Hanft
Rechtsanwalt Klaus-Dieter Hanft
Anwaltskanzlei Hanft, Ludwigstr. 1, 86316 Friedberg (Bayern) 7068.9640893736 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus-Dieter Hanft vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(09.06.2024) In der Kanzlei Hanft habe ich mich seit meinem ersten Anliegen immer super aufgehoben gefühlt und würde deshalb immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Ullmann
Rechtsanwalt Bernhard Ullmann
Ullmann & Rapp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Von-der-Tann-Straße 41, 86159 Augsburg 7063.7649511661 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Ullmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwälte & Fachanwälte | Abendschein • Anders • Sauer-Wrobel, Lange Straße 66, 29439 Lüchow (Wendland) 6819.203890466 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Nils Anders unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(21.07.2022) nett und freundlich ,hat ausführlich geantwortet
Profil-Bild Rechtsanwältin Betül Tunçyürek
Kanzlei Betül Tunçyürek, Schönböckener Str. 28D, 23556 Lübeck 6741.2395800937 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Betül Tunçyürek ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(29.04.2024) Frau Tuncyürek ist eine sehr erfahrende Anwältin, die ich auf Empfehlung aufgesucht hat. Ich wurde sehr freundlich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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