4.732 Anwälte für Unterhalt | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schmiesing
Rechtsanwältin Sabine Schmiesing
Kanzlei Schmiesing, Aachener Str. 60-62, 50674 Köln 6673.6799358148 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Sabine Schmiesing hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(30.05.2018) Super Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Kanzlei Claudia Bärtschi, Frankfurter Straße 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
aus 9 Bewertungen Super Anwältin 5 sterne (28.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin
Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft, Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena 6959.2997561242 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin
(18.07.2023) Herr RA Schwerin ist mein Rechtsbeistand seit mittlerweile 12 Jahren.um In allen Fällen erführ ich eine individulle, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Grit Wetzig
Rechtsanwältin Grit Wetzig
Kanzlei Grit Wetzig, Bahnhofstraße 7 f, 04758 Oschatz 7027.9565902922 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Grit Wetzig gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfi Weber-Biesenbach
Weber-Biesenbach Rechtsanwaltskanzlei, Bergheimer Str. 95/1, 69115 Heidelberg 6864.7341871536 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Elfi Weber-Biesenbach
Profil-Bild Rechtsanwältin Lydia Tamara Franz-Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Lydia Tamara Franz-Kramer
Rechtsanwaltskanzlei Lydia Tamara Franz-Kramer, Mainpfortstraße 19, 55246 Mainz 6808.8716352043 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Lydia Tamara Franz-Kramer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Einfach verständnisvoll und top. (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Vad
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Vad
Dr. Vad & Kollegen, Am Luginsland 5a, 87700 Memmingen 7039.5635596839 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • eBay & Recht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Vad
aus 10 Bewertungen Freundliche, kompetente und zügige Beratung. (20.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irena Havranek
sehr gut
Anwaltskanzlei Irena Havranek, Melchior-Bauer-Str. 5, 99092 Erfurt 6918.2182491376 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Irena Havranek im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 55 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Irena Havranek hat mir sehr schnell und kompetent, u.a. bei der Einforderung der ausbleibenden … (06.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Kühnemund
sehr gut
Rechtsanwalt Walter Kühnemund
Walter Kühnemund, Lutherstr. 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.8136826375 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Walter Kühnemund ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Mit ruhigem Gewissen kann ich Herrn Kühnemund weiterempfehlen. Er macht das was er sagt und da sehr zügig. (08.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze
Rechtsanwälte Tietze & Mura, Marktplatz 1, 97688 Bad Kissingen 6907.4857895297 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Familienrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Sternemann-Böcking
Rechtsanwältin Ruth Sternemann-Böcking
Kanzlei Ruth Sternemann-Böcking, Grafenstr. 3-3a, 41472 Neuss 6646.2901502944 km
Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ruth Sternemann-Böcking bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt René Dupont
Kanzlei René Dupont, Rudi-Schillings-Str. 7, 54296 Trier 6719.1982677044 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt René Dupont
(23.02.2024) Ich fand mich bei Herrn Dupont super aufgehoben und top unterstützt. Seine kompetente und sympathische Art waren mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Kanzlei Volker Thiele-Salih, Bahnhofstr. 85-85a, 45879 Gelsenkirchen 6654.4576386044 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
aus 5 Bewertungen Ein sehr engagierter Rechtsanwalt. Füttert die Mandanten mit viel Informationen. Sehr nett, immer ein Lächeln im … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Weiße
sehr gut
Rechtsanwältin Sylvia Weiße
Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Weiße, August-Bebel-Str. 12, 04824 Brandis 6994.6068234451 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Weiße bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 104 Bewertungen Frau Weiße ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin! Von Anfang an eine gute Beratung. Vielen Dank! (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. iur. Danila Drischmann
sehr gut
Anwaltskanzlei Drischmann, Koblenzer Str. 103, 55411 Bingen am Rhein 6783.0662803557 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. iur. Danila Drischmann
aus 23 Bewertungen Kompetent (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyn Zeitel
sehr gut
Rechtsanwältin Evelyn Zeitel
Kanzlei für Familienrecht Mediation und Coaching Evelyn Zeitel, Thaddenstrasse 14, 69469 Weinheim 6855.9148409968 km
Es gibt immer eine Lösung und es ist klug, diese zu suchen!
Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Evelyn Zeitel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 10 Bewertungen Unkomplizierte, äußerst kompetente Beratung, sehr flexibel und vorausschauend. Souveräne Abwicklung bei Gericht. Ich … (05.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalia Chakroun
sehr gut
Rechtsanwältin Natalia Chakroun
Rechtsicher, Steinbergerstr. 1, 50733 Köln 6673.6133438124 km
Rechtliche Vertretung steht Jeder*m zu und muss nicht teuer sein. Wir finden immer gemeinsam eine Lösung!
Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Natalia Chakroun gerne zur Verfügung
aus 156 Bewertungen Vielen Dank an die schnelle, ausführliche und sehr freundliche Auskunft und Beratung zu meinem Sachverhalt. Darüber … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Dobberke
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Daniel Dobberke, Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin 6985.6862425854 km
Beamtenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Dobberke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 99 Bewertungen Ich habe von meinem noch Arbeitgeber eine Kündigungsandrohung und im weiteren Verlauf auch eine nicht gerechtfertigte … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Kanzlei Tanja Hilpert, Siegtalstr. 2, 57080 Siegen 6744.1598269785 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert
(29.02.2024) Ich bin verdammt glücklich so eine top Anwältin zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sirous Vafi
sehr gut
Rechtsanwalt Sirous Vafi
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2744963764 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sirous Vafi
aus 23 Bewertungen Ich habe durch eine abgelehnte Kreditkarte erfahren das ich einen Negativen Eintrag in der Schufa habe, da meine … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwälte Knief & Neudert, Neubaugasse 4, 86720 Nördlingen 7009.5177986989 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Knief hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Mihail Grinberg
Kanzlei Grinberg, Ludwig-Richter-Str 7, 42329 Wuppertal 6666.4765942356 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Mihail Grinberg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(02.11.2022) Нужна помощь в получении внж
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Hülsen
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Hülsen
Hager Hülsen Rechtsanwälte, Ringstr. 1, 63897 Miltenberg 6884.6682347207 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Hülsen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Herr Marco Hülsen hat mich (privat und geschäftlich) hoch kompetent ,sehr engagiert und vor allem erfolgreich … (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Dinslage
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Dinslage
Kanzlei Daniela Dinslage, Friedrich-Ebert-Str. 39, 42103 Wuppertal 6669.6865286185 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Daniela Dinslage
aus 19 Bewertungen Frau Ra. Dinklage hat mir in allen Punkten erfolgreich weiter geholfen. (30.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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