4.756 Anwälte für Unterhalt | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Brandl
sehr gut
Kanzlei Holger Brandl, Obere Königsstr. 1, 34117 Kassel 6810.4775969633 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Brandl gerne zur Verfügung
aus 76 Bewertungen Herr Anwalt Brandl hat mich über meinen Mietvertrag-recht im Klartext verständlich informiert. Er war sehr … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Greiner
Rechtsanwalt Detlef Greiner
Rechtsanwalt Detlef Greiner, Bertoldstr. 45, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.3426006615 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlef Greiner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(04.07.2018) Klasse
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Odenwald
sehr gut
Anwaltskanzlei Odenwald, Bruderturmgasse 8, 78462 Konstanz 6993.8857553946 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Katharina Odenwald
aus 34 Bewertungen Sehr kompetente und nette Anwältin! (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Arnim Trautmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Arnim Trautmann
Rechtsanwälte Trautmann, An den Platzäckern 34, 55127 Mainz 6803.050147644 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Arnim Trautmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Herr Dr. Trautmann hat mich vom beratenden Erstgespräch, über das gesamte Verfahren bis zum Scheidungstermin … (16.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Klinder
Rechtsanwalt Markus Klinder
Kanzlei Markus Klinder, Bergstr. 19, 45770 Marl 6647.8380897025 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Klinder vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Zander Rechtsanwälte, Friedrichsplatz 9, 68165 Mannheim 6847.6726267567 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 13 Bewertungen Auf alle Wünsche, mails etc. wurde sofort schnell und Kompetent eingegangen. Herr Schmidt ist sehr nett und … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Helga-Maria Hermann
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Helga-Maria Hermann
Rechtsanwälte Hermann & Partner, Ferdinand-Braun-Str. 8, 74074 Heilbronn 6914.3568014624 km
Fachanwältin Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Helga-Maria Hermann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 29 Bewertungen Frau Hermann hat uns 2023/2024 bei der Betriebsnachfolge in einem Handwerksbetrieb (GmbH/GbR mit Betriebsaufspaltung) … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Kempner
Rechtsanwalt Gerd Kempner
Rechtsanwälte Melzer und Kempner, Breitscheidstr. 65, 70176 Stuttgart 6930.1048461006 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gerd Kempner ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 8 Bewertungen Herr Kempner hat eine zeitliche Dringlichkeit meiner Angelegenheit sofort richtig eingeschätzt und trotz Termindrucks … (01.04.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Gramm
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Gramm
Rechstanwalt Sascha Gramm, Lange-Hop-Str 158, 30539 Hannover 6774.273892701 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Sascha Gramm
aus 112 Bewertungen Dank Herr Gramm habe ich eine 3 Bewährung erhalten! Vielen Dank. (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Hoffmann
Rechtsanwältin Franziska Hoffmann
Neumann & Hoffmann Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Hainstraße 110, 09130 Chemnitz 7044.5697132037 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Hoffmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(01.08.2020) Der Zeitraum. In 2 Tagen waren die Dokumente, zur weiteren Vertretung, bearbeitet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges
Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Gesche Creon-Tigges ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Huesmann
Rechtsanwalt Markus Huesmann
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Huesmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Zuverlässige und kompetente Beratung vorab; verlässliche Unterstützung wenn’s brennt und ein reibungsloser Ablauf mit … (08.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
sehr gut
Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
Kanzlei zu Klampen • Janssen • Rechtsanwälte, Schillerstraße 3, 26655 Westerstede 6614.5257319107 km
Ihr Problem ist unsere Aufgabe!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kateryna Sarzhovska
aus 31 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Frau Sarzhovska hat sich sehr für mich eingesetzt. Am Ende habe ich einen … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Baur
Rechtsanwaltskanzlei Baur, Kemptenerstr. 4, 87629 Füssen 7096.8293918571 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulrich Baur
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Rohloff
Rechtsanwältin Monika Rohloff
Rechtsanwältin Rohloff, Erwin-Fischer-Strasse 3, 17321 Löcknitz 6967.8786731375 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monika Rohloff ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(17.09.2019) Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des Büros. Er ist eine äußerst freundliche Person Frau Rohlofs Anwältin ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Weiß
Rechtsanwalt Marc Weiß
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann, Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz 6628.0673520055 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Weiß gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Schlötzer
CS Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Hauptwachstr. 13, 96047 Bamberg 6974.8507130941 km
Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Christina Schlötzer
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Hasskamp
Lauppe & Hasskamp, Bensheimer Straße 14, 40229 Düsseldorf 6653.6570322484 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Frau Rechtsanwältin Ute Hasskamp ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Wir waren mit der Arbeit von Herrn RA Lauppe sehr zufrieden! (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja von Freier
Rechtsanwältin Anja von Freier
Kanzlei Anja von Freier, Poppenbüttler Hauptstraße 56 A, 22399 Hamburg 6719.4994267687 km
Familienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Anja von Freier
(12.09.2022) Sehr geehrte Frau von Freier, vielen Dank Mein Anliegen wurde sehr zügig, vollständig und zuverlässig bearbeitet. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Pfad
sehr gut
Kanzlei Claudia Pfad, Wailandtstr. 20, 63741 Aschaffenburg 6861.25031675 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Pfad bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 52 Bewertungen Ich kann Frau Pfad nur empfehlen! Sie hat mich bei meiner Scheidung vertreten und auch allgemein zwecks Umgang und … (29.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lasthaus
Rechtsanwalt Thomas Lasthaus
Lasthaus Rechtsanwälte, Kirchplatz 1-3, 29664 Walsrode 6733.3724475514 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lasthaus ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schötz
Kanzlei Klaus Schötz, Finkenstr. 5, 80333 München 7118.8874149693 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Schötz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Niloufar Hoevels
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Niloufar Hoevels
Dr. Hoevels & Partner, Hauptmarkt 10, 90403 Nürnberg 7011.6540304398 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Niloufar Hoevels
aus 97 Bewertungen It was very helpful to understand the law and take the necessary actions on time (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Keller
Rechtsanwalt Tobias Keller
Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, Maxstr. 8, 01067 Dresden 7079.0300892894 km
Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Keller
(10.08.2023) Ich kann nur Positives über die Arbeit von Rechtsanwalt Keller schreiben. Ich wurde immer sehr schnell und gut …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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