4.745 Anwälte für Unterhalt | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schlindwein
Meier, Schlindwein, Markert Rechtsanwälte, Schwabentorring 12, 79098 Freiburg im Breisgau 6890.1642552515 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Julia Schlindwein ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrik von Oetinger
Kanzlei Patrik von Oetinger, Saarbrücker Straße 84a, 66271 Kleinblittersdorf 6773.831095444 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Patrik von Oetinger
(03.03.2022) Herr von Oetinger hat mich mit Kompetenz , Angagement und Einfühlungsvermögen beraten. Jederzeit wieder.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna-Lena Bringmann
Rechtsanwältin Anna-Lena Bringmann
Wirsching Rechtsanwälte I Fachanwälte, Karlstr. 6, 74564 Crailsheim 6967.0459588319 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anna-Lena Bringmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Neumann-Engel
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Neumann-Engel
Neumann + Neumann-Engel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Werderstr. 23-25, 68165 Mannheim 6847.8502177686 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Neumann-Engel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Frau Neumann-Engel war über 2 Jahre in einer ganz speziellen Sache, der Namensänderung meiner volljährigen … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Marc Walter
sehr gut
Rechtsanwalt und Mediator Marc Walter
Marc Walter, Rechtsanwalt & Mediator, Rheinallee 3A, 55116 Mainz 6806.0509159146 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt und Mediator Marc Walter
aus 90 Bewertungen Herr Walter hat mir bei meiner Scheidung sehr geholfen. Kann ich nur weiterempfehlen. 👍 (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Purle-Knöfel
Rechtsanwältin Anja Purle-Knöfel
Rechtsanwaltskanzlei Purle-Knöfel & Partner, Humboldtstraße 13, 07545 Gera 6991.2010690541 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anja Purle-Knöfel für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(01.03.2023) Sehr kompetente und allumfassende Beratung sowie wichtige Hinweise bezüglich meiner Fragen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Braunitzer
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Braunitzer
Kanzlei Braunitzer, Oskar-von-Miller-Str. 4d, 82256 Fürstenfeldbruck 7097.3444418722 km
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Braunitzer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Herr Braunitzer konnte zu dem uns betreffenden Thema sofort kompetente und zielführende Lösungen präsentieren und hat … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Dieterle
sehr gut
Rechtsanwältin Lena Dieterle
In Bürogemeinschaft mit RA Oliver Dausch und RAin Jutta S. Steiner., Herrenstraße 18, 76133 Karlsruhe 6868.7884882222 km
Strafrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Lena Dieterle für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 49 Bewertungen Frau Dieterle hat mir eine professionelle und kompetente Unterstützung geboten. Ihre Fachkenntnisse und Erfahrung … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow
Rechtsanwaltskanzlei Iris-Christine Dornow, Morgensternweg 10, 30419 Hannover 6764.2300835861 km
Nur persönliche und individuelle Vertretung führen wirklich zum Ziel!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 27 Bewertungen Während meiner Scheidung wurde ich von Frau Dornow gut begleitet. Sie hat mich während dieser schweren Zeit gut … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Sossin
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Sossin
Kanzlei Sossin, Husemannstr. 53, 45879 Gelsenkirchen 6654.0769114812 km
Fachanwältin Familienrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Regina Sossin ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Fühle mich bei Fr sossin bestens aufgehoben.egal ob Mail oder telefonisch immer schnell erreichbar.und immer ein … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann
Kanzlei Gerhard J. Mindermann, Fleischstr. 34-36, 54290 Trier 6717.0362762875 km
Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard J. Mindermann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(22.05.2010)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lehmann-Waldau
Rechtsanwalt Martin Lehmann-Waldau
Anwaltsmediation Karlsruhe, Moltkestr. 119, 76185 Karlsruhe 6866.4573315951 km
- für umfassende Lösungen in jeder Beziehung -
Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Lehmann-Waldau
(09.10.2022) Danke für die schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Schneider
Kanzlei Alexander Schneider, Bertoldstr. 48, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.302001329 km
Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Schneider
aus 180 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Schneider ist ein sehr erfahrener und kompetenter Anwalt. Er überzeugt mit seiner fachlichen … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Pecher LL.M., MBA, Esq
Rechtsanwältin Mandy Pecher LL.M., MBA, Esq
Rechtsanwaltskanzlei PECHER, Meißner Str. 250, 01445 Radebeul 7070.4892426639 km
Bridging the Gap Between the US and Germany or... Germany and the US
Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Mandy Pecher LL.M., MBA, Esq
aus 8 Bewertungen Wir möchten uns gerne dafür bedanken, dass Frau Pecher uns so herausragend und erfolgreich bei unserer Angelegenheit … (15.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Fricke
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Fricke
Fricke & Fricke Partnerschaft, Klosterstr. 10, 50374 Erftstadt 6670.2869150893 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg Fricke
aus 39 Bewertungen Herr Fricke, ist ein sehr guter und kompetenter Anwalt. Man kann ihn nur weiter empfehlen. (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Weyer
Rechtsanwältin Brigitte Weyer
Hammecke & Weyer Rechtsanwälte • Fachanwälte, Möllerstr. 18, 58119 Hagen 6690.4211537464 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Weyer ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Heinen
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Heinen
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Heinen, Holbeinstr. 9, 50733 Köln 6673.6955322393 km
Kommunikation ist der Schlüssel zu einem schnellen und zufriedenstellenden Ergebnis!
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernd Heinen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen Beratung hat mir geholfen, mein Problem einschätzen und zu können. (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Steinle
Rechtsanwalt Tino Steinle
Gutting Steuerberater & Rechtsanwälte, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen 6858.9002102118 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tino Steinle ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(18.04.2024) Herr Steinle ,ist ein sehr kompetenter, freundlicher und zuverlässiger Rechtsanwalt. In alle unseren Anliegen wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hermes
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Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Robert Hermes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 61 Bewertungen Herr Hermes hat uns schnell einen Termin eingeräumt. Kurzes Gespräch mit Schilderung des Sachverhaltes. Er hat dann … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Kanzlei Ilse Kühn-Blaschek, Spreewaldstraße 1, 31275 Lehrte 6781.8964865715 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Sehr freundlich, schneller Rückruf, sachlich,bis jetzt alles zu meiner Zufriedenheit erledigt ich kann die Kanzlei nur … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Voit
Rechtsanwalt Marc Voit
Kanzlei Voit, Bellenbergsteig 31, 45239 Essen 6655.3848620849 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marc Voit
aus 5 Bewertungen Nicht zu ersten mal hat mich Herr Voit gut beraten und vor Gericht erfolgreich vertreten. (20.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
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Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
Kanzlei Gabriele Westhaus, Jahnstr. 29, 82319 Starnberg 7112.4059054941 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Westhaus vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 36 Bewertungen Die Anwältin hat mir sofort mitgeteilt, dass sie für mein Anliegen nicht kompetent ist und mich umgehend an die … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bela Puskas
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Rechtsanwalt Bela Puskas
HERDEN PUSKAS KRÜGER & NELSEN, Osterstraße 157, 20255 Hamburg 6715.9918067582 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Bela Puskas - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 58 Bewertungen Bei Dr Puskas war ich mit meinen Anwaltsproblemen in sehr guten Händen (Scheidung / Rechtsstreit). Immer freundlich … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Kirsten Schimmelpenning
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Rechts- und Fachanwältin Kirsten Schimmelpenning
Grawert PartmbB Rechtsanwälte, Monbijouplatz 12, 10178 Berlin 6974.4961860994 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Kirsten Schimmelpenning hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, Rechtsanwältin Schimmelpenning als meine Anwältin für Familienrecht zu engagieren und bin … (22.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.