4.687 Anwälte für Unterhalt | Seite 98

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs
Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs
Rechtsanwaltskanzlei RFH, An Fürthenrode 50, 52511 Geilenkirchen 6620.721509527 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Avukat Bahar Özmen
sehr gut
Avukat Bahar Özmen
Anwaltskanzlei Bahar Özmen, Q7 24, 68161 Mannheim 6847.2839440288 km
Nehmen Sie türkische Rechtsberatungsdienste in Deutschland in Anspruch
Zivilrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Rechtsanwältin Frau Avukat Bahar Özmen gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Kurz und knapp: Ich bin mit der Beratung von Frau Özmen äußerst zufrieden und würde ihre Dienste erneut in Anspruch … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Greb
Rechtsanwältin Caroline Greb
Kanzlei Kind & Recht, Stormsweg 5a, 22085 Hamburg 6720.3566914356 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Caroline Greb für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(16.06.2024) Nach meiner Trennung wurde mir die Kanzlei Kind&Recht empfohlen und ich habe mich bei Frau Greb sehr gut beraten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Dirlinger
Kanzlei Dirlinger, Bahnhofweg 1, 94060 Pocking 7211.915774977 km
Zivilrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Dirlinger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(21.03.2024) Wir haben Frau Dirlinger in einer mietrechtlichen Angelegenheit beauftragt. Sie hat uns stets alle Verfahrensschritte …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Taupp
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Taupp
Rechtsanwälte Stegmann und Taupp, Erthalstr. 4, 63739 Aschaffenburg 6862.1412354861 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Taupp
aus 27 Bewertungen Vor ca. 1,5-2 Jahr kam ich zu Frau Taupp. Meine rechtlichen Angelegenheiten wurden und werden immer sehr kompetent und … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
Kanzlei Dr. Sußner, Possenhofener Str. 6 A, 82319 Starnberg 7112.6721578838 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(04.04.2023) Herr Dr. Sußner ist eine wirkliche Koryphäe für Verwaltungsrecht, ich kann ihn nur wärmstens empfehlen. Er hat …
Profil-Bild Rechtsanwältin Cary Barner
sehr gut
Rechtsanwältin Cary Barner
Kanzlei Cary Barner, Im Langen Schlage 16, 38855 Wernigerode 6858.2198859813 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Cary Barner
aus 14 Bewertungen Wir waren am 22.09.23 zu einem Beratungsgespräch bei RAn Barner. Die Atmosphäre war freundlich und von … (08.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann
Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstrasse 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Mit Hand und Fuß, Kopf und Herz - Baurecht, Immobilienrecht, Medizinrecht, Familienrecht und Strafrecht immer auf Augenhöhe.
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Stanislava Wittibschlager
Rechtsanwältin Stanislava Wittibschlager
Anwaltskanzlei Wittibschlager, Dufourstrasse 165, 8008 Zürich, Schweiz 6971.1806514207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Stanislava Wittibschlager
Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Vieweger
Rechtsanwältin Anita Vieweger
Renz & Partner Rechtsanwälte, Sigmaringer Straße 38, 70567 Stuttgart 6932.0677454151 km
Ich höre Ihnen zu, vertrete Ihre Interessen und berate Sie ehrlich und stets professionell.
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Anita Vieweger hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(03.11.2023) Äußerst professionell und hilfsbereit, gleichzeitig sehr engagiert und einfühlsam. Ich habe mich zu jeder Zeit perfekt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Haller
Rechtsanwältin Doreen Haller
Kalb • Dr. Möschel & Kollegen, Rathenauplatz 2, 90489 Nürnberg 7012.2473357526 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Doreen Haller
(04.08.2020) Ausgesprochen nette, schnelle und kompetente Hilfe.
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte, Bergstr. 9, 41334 Nettetal 6612.9935434318 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Brigitte Kohnen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 20 Bewertungen ..... bin heilfroh mit Frau RA die testamentarische Regelung durchgesprochen zu haben - hat uns viiiiiel Geld erspart … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstr. 10, 47441 Moers 6628.2676642972 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen SchnelleAntwort ,fühlte sich aber nicht dafür zuständig. Das war's. (18.07.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Beneke
sehr gut
Kanzlei Bernhard Beneke, Bahnhofstr. 48, 18528 Bergen auf Rügen 6868.1583198839 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Bernhard Beneke
aus 28 Bewertungen RA Beneke vertrat uns und unsere drei Kinder in einem schwierigen Mietrechtsstreit. Er machte dies mit sehr viel … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Brodowski
sehr gut
Rechtsanwalt Dietmar Brodowski
Rechtsanwälte Steinmetz & Brodowski, Mittlere Ortsstr. 95-96, 76761 Rülzheim 6853.7862999624 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Dietmar Brodowski
aus 68 Bewertungen Herr Brodowski holt das beste Ergebnis für den Mandanten. Ich fühlte mich jederzeit kompetent beraten und sicher … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mäurer
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Mäurer
Anwaltskanzlei Michael Mäurer, Weimarer Str. 24, 99867 Gotha 6907.4122861455 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Mäurer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 47 Bewertungen Es war ein sehr Informationsreiches Gespräch. (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Adrian
Rechtsanwältin Karin Adrian
Adrian & Becker Rechtsanwälte, Bruchhausenstr. 1, 54290 Trier 6716.869755126 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Adrian hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Frau Adrian, hat mich sehr engagiert vertreten und sich immer Zeit für meine Anliegen genommen, sowohl was meine … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
Kanzlei Brigitte Keimes-Debus, Kaiserplatz 8, 52062 Aachen 6629.9795969866 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
aus 20 Bewertungen Frau Rechts Anwalt Debus ist sehr super gut sie hat mir ganz gut geholfen für meine probleme.wenn sie Probleme haben … (18.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Reimann
Rechtsanwalt Sascha Reimann
Kanzlei Sascha Reimann, Strandbaddamm 1A, 22880 Wedel 6701.7813398585 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Sascha Reimann
aus 6 Bewertungen Was mich an Herrn Reimann am meisten zufriedengestellt hat, ist die prompte und pünktliche Korrespondenz mit mir, … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Egner
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Egner
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1542067236 km
Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Egner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 38 Bewertungen Durch eine Empfehlung bin ich an Herrn RA Felix Egner geraten. Seit dem ersten Tag wurde ich sehr gut beraten und das … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Niemeyer
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Niemeyer
Dr. Niemeyer Wrzodek & Kollegen, Marktstr. 5, 73765 Neuhausen auf den Fildern 6942.6794560473 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Niemeyer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ehrich
Rechtsanwaltskanzlei Volker Ehrich, Benrader Str. 28, 47918 Tönisvorst 6627.1193090587 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Ehrich bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fevzi Dal
sehr gut
Kanzlei D A L, Augustastraße 6 - 8, 51065 Köln 6677.2365490693 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Fevzi Dal
aus 47 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit Herrn Dal!! (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Lauber
Rechtsanwältin Claudia Lauber
Kanzlei Krieger & Lauber, Grabenstraße 39, 65549 Limburg an der Lahn 6772.7134913869 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Lauber
aus 7 Bewertungen Frau Lauber hat mich in einer Kündigungsschutz Angelegenheit super vertreten und meine Ansprüche durchgesetzt. (29.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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