3.875 Anwälte für Erbrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Otto-Krafft-Platz 21, 59065 Hamm 6689.7071636775 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(29.01.2018) Nachdem meine private Haftpflichtversicherung die Übernahme des Schadens an dem fremden Fahrzeug erst abgelehnt hatte, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Bellmann
Kanzlei Christina Bellmann, Erhardstr. 8, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.9360146358 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Christina Bellmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Küster
sehr gut
Rechtsanwalt Dietmar Küster
Kanzlei Küster & Kollegen, Philipp-Reis-Str. 1, 76137 Karlsruhe 6869.832484946 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietmar Küster bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Herr Küster und sein Team hat mich sehr gut beraten und mit Erfolg unterstützt. Immer wieder gerne die 1. Wahl. (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
sehr gut
Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg 6638.242954928 km
▶ youtube.com/@clevererben - unser Kanal zum Thema Erbrecht
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Burkhardt Jordan für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 68 Bewertungen Herr Jordan hat uns in einer Erbrechtangelegenheit sehr fachkundig und zeitnah beraten. Gute Informationen und Tips … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke
Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke
LESSER Rechtsanwälte, Illenauer Allee 51, 77855 Achern 6869.8107701599 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Notar Thomas Seidel
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Notar Thomas Seidel
SEIDEL | Rechtsanwalt & Notar, Rathausallee 64-66, 22846 Norderstedt 6711.7091087264 km
Ich bin Ihr einheitlicher Ansprechpartner in allen notariellen Angelegenheiten – Ihr Notar. Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes und berate alle Beteiligten neutral und unparteiisch.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt & Notar Notar Thomas Seidel
aus 24 Bewertungen Telefonische Beratung zum Thema Erb- und Familienrecht. Jederzeit zu empfehlen. R. Schütz (14.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Christian Baltin
Rechtsanwalt und Notar Christian Baltin
SBHK Rechtsanwälte, Elberfelder Str. 1, 58095 Hagen 6685.0384306062 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Christian Baltin - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Kessler
Kanzlei Manfred Kessler, Moststr. 25, 90762 Fürth 7005.1338866284 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Kessler
(04.08.2023) Our journey with Mr. Kessler started when my company informed me that my department will be closed and offered a small …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Kanzlei Dr. Feßmann & Glatthaar, Schopperstraße 42, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.8451483787 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Tilo Feßmann im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(25.02.2015) Die Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen, ich bin schon seit 1995 bei Herrn Festland und wurde immer gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Vogel
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Vogel
Kanzlei Martin Vogel, Erich-Zeigner-Allee 40, 04229 Leipzig 6980.78967877 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Vogel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 154 Bewertungen Herr Martin Vogel hat mich in meinem Fall sehr gut beraten und vertreten. Er hat es geschafft, innerhalb von kurzer … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Noltemeier
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Noltemeier
Anwaltskanzlei Noltemeier • Niederl • Beger-Oelschlegel, An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden 7079.7112310199 km
Vertrauen - Kompetenz - Emphatie
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katja Noltemeier für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 69 Bewertungen Frau Noltemeier ist eine sehr authentische und emphatische Anwältin. Sie hat sehr lange für mein Recht gekämpft. Auch … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Leys
Rechtsanwalt Wilfried Leys
Kanzlei Wilfried Leys, Malserstr. 49a, 6500 Landeck, Österreich 7113.4855879045 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Wilfried Leys im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Hölzl
Rechtsanwältin Margot Hölzl
Kanzlei Margot Hölzl, Hauptstr. 29, 82319 Starnberg 7112.0162849344 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mediation • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Margot Hölzl bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Sehr gute Beratung (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Maß
Rechtsanwalt Christian Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5933454478 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Maß gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Schneller Rückruf, zielgerichtete Beratung (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Büchs
Rechtsanwalt Martin Büchs
Kanzlei Büchs - Immobilienrecht und Erbrecht, Meinekestraße 7, 10719 Berlin 6971.6134623531 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Büchs hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich kann nur mein Lob aussprechen. Herr RA Büchs half mir insofern weiter, dass ein Telekommunikationsunternehmen eine … (30.07.2017)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Godula Gericke
Rechtsanwältin & Notarin Godula Gericke
Kanzlei Gericke, Sültstr. 1, 31860 Emmerthal 6764.6935916769 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Agrarrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin & Notarin Godula Gericke
(06.06.2024) Ich muss immer wieder sagen, Rechtsanwältin G. Gericke, top!!! Immer sehr freundlich, hilft sofort, nimmt sich viel …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Steinhausen
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Steinhausen
Steinhausen Strafverteidiger Rechtsanwälte PartG mbB, Hülskensweg 54, 47447 Moers 6627.250727244 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Stephanie Steinhausen für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Steinhausen hat mich sehr kompetent vertreten und eine hervorragende Abfindung erstritten. Sehr … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gamze Duman
sehr gut
Rechtsanwältin Gamze Duman
Kunut Kanzlei, Muratpaşa Mahallesi Çatalköprü Caddesi Çoruh İş Hanı, 7, 07050, Antalya, Türkei 9116.6761246299 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gamze Duman bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 23 Bewertungen Frau Duman ist sehr hilfsbereit und sehr kompetent! Eine sehr gute Anwältin! Frau Duman hat uns vor geraumer Zeit bei … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Schlichtholz Rechtsanwälte, Küferstrasse 4b, 79848 Bonndorf im Schwarzwald 6941.4015307101 km
Qualifizierte Rechtsberatung im Hochschwarzwald und an der Schweizer Grenze
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 25 Bewertungen Mit der Bearbeitung unseres Falls sind wir mehr als zufrieden. Herr Schlichtholz ist sachlich, menschlich und sehr … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Sevis
Rechtsanwältin Serpil Sevis
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Serpil Sevis
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Lapp
Rechtsanwalt Bernhard Lapp
Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Lapp, Schillerstr. 13 A, 35410 Hungen 6819.4938035121 km
" Schlichter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main " Schnelle Terminvergabe möglich
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Lapp
(08.03.2024) Schnell Reagiert,alles bestens.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
sehr gut
Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
Anwaltskanzlei-Studt, Auf der Eisengießerei 10, 21680 Stade 6687.4603069833 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur. bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Ich kann das Büro sehr empfehlen. Professionelle und praktische Hilfe. Kompetenzen auf hohem Niveau. (19.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking
Kanzlei Dr. Christoph Mecking, Eisenacher Str. 29a, 10781 Berlin 6973.2759767378 km
Einsatz für das Gemeinwohl
Vereinsrecht & Verbandsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Als Studierende einer privatwirtschaftlich organisierten Hochschule waren wir gezwungen, uns für unsere studentische … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jeannette Heinrich
Kanzlei Jeannette Heinrich, Oppenheimer Landstr.. 17, 60594 Frankfurt am Main 6826.5830310173 km
Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Jeannette Heinrich ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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