3.870 Anwälte für Erbrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyn Schlick
Rechtsanwältin Evelyn Schlick
FORNACIARI - SCHLICK Avvocati - Rechtsanwälte, Via Zacchetti, 6, Reggio Emilia, Italien 7262.6131773461 km
Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Evelyn Schlick vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(23.02.2023) Sehr gute, genaue und schnelle Beratung, sowie juristische Vetretung in Deutschland. Kann ich nur weiterempfehlen in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hartleb
Rechtsanwältin Katja Hartleb, Bahnhofstr. 4a, 99084 Erfurt 6922.5888400445 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hartleb - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ich hatte eine Anfrage gestellt aber ich warte noch auf eine Antwort aber ich denke dies wird noch kommen denn es ist … (03.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Müller-Stuchly LL.M.
msa Rechtsanwälte, Mauritzstr. 7-8, 48143 Münster 6663.1674359166 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stephanie Müller-Stuchly LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Zischke
sehr gut
Kanzlei Dagmar Zischke, Hummelsbütteler Landstr. 12, 22335 Hamburg 6717.8142205058 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Zischke im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Frau Zischke konnte uns zwar nicht helfen und hat die Gründe dafür sehr gut deutlich machen können. Dabei hat Sie sich … (08.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckard Wessel
Rechtsanwalt Eckard Wessel
Kanzlei Eckard Wessel, Ludwigsburger Str. 9, 04209 Leipzig 6978.3465168326 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Eckard Wessel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Dürichen
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Dürichen
Rechtsanwaltskanzlei Duerichen, Gerbergasse 4, 01662 Meißen 7057.7620763686 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Dürichen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Ich habe mich für Frau Dürichen als Anwältin auf Empfehlung einer ehemaligen Kollegin hin entschieden. Ich wurde von … (09.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Tanneberg
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Tanneberg
TANNEBERG | Fachanwalt für Erbrecht, Fintelmannstraße 22, 14469 Potsdam 6959.6022208694 km
Fachanwalt für Erbrecht - denn wir machen nur Erbrecht!
Fachanwalt Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Tino Tanneberg
aus 13 Bewertungen Kompetente Beratung von Herrn Tanneberg zum Erbrecht, hier Erstellung eines Testaments. Es ist wichtig eine geordnete … (08.05.2023)
Profil-Bild Anwalt Volkhard Hente
Anwalt Volkhard Hente
Kanzlei Volkhard Hente, 75, avenue des Vosges, 67000 Straßburg, Frankreich 6850.2641080391 km
Erbrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Anwalt Volkhard Hente vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar
gut
Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vollmar und Kollegen, Sendlinger Str. 24, 80331 München 7119.0362142512 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Vollmar im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Guter Austausch Sehr Freundlich Gute Kompetenz Danke Frau E.Dietz (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Arndt
Rechtsanwalt Thomas Arndt
Arndt&Urban Rechtsanwälte und Steuerberater, Strandstr. 91, 18055 Rostock 6813.928061737 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Arndt
aus 6 Bewertungen Eine äußert kompetente zuverlässige Kanzlei. Super netter Telefon-Erstkontakt, zuvorkommender Service, zeitnahe … (17.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Geiger
Rechtsanwalt Michael Geiger
Geiger Starfinger & Kollegen, Leipziger Str. 85, 06108 Halle (Saale) 6950.4408631075 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Geiger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(18.05.2023) Super Anwalt. Sehr kompetent. Bin richtig zufrieden. Auf jeden Fall sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wadle, Löwenhofstr. 5, 55116 Mainz 6806.317452934 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle
aus 37 Bewertungen Herr Wadle hat mein Strafverfahren eingestellt. Ich wurde kompetent beraten. Alle sind super freundlich und immer … (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Ziemer
Rechtsanwältin Monika Ziemer
Anwaltskanzlei ZIEMER, Roßmarkt 35, 63739 Aschaffenburg 6862.7314121257 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Monika Ziemer
aus 9 Bewertungen Habe anwaltliche Begleitung erlebt in Form von juristischem Können kombiniert mit feiner Menschenkenntnis, … (05.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwälte Büsges, Kallen, Roth, Breite Straße 67-69, 41460 Neuss 6645.093722171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Jagdrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Peter Kallen
(23.01.2023) - kompetente Beratung - sehr nettes und hilfsbereites Team - E-Mails werden schnell beantwortet Ich freue mich auf …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Irmgard Kampen
Rechtsanwältin und Notarin Irmgard Kampen
Anwaltskanzlei Kampen, Mühlenstraße 26, 49661 Cloppenburg 6642.1004616297 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Irmgard Kampen
Profil-Bild Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Kanzlei Alessandro Tedesco, Kaiserstraße 57, 72764 Reutlingen 6949.4362236022 km
Internationales Recht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(07.12.2023) Mi sono rivolto all^Avvocato per ben 2 volte,e^ stato un Professionista SERIO,VELOCE,E MOLTO COMPETENTE.Consiglio a …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
Kanzlei Lammer-Reuther, Friedrich-Ebert-Str. 54, 64347 Griesheim 6832.3979199771 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 93 Bewertungen Frau lammer-Reuther nimmt sich viel Zeit, auch für Detailfragen. (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Reinhold
Rechtsanwältin Diana Reinhold
Kanzlei Diana Reinhold, Weststr. 20a, 08468 Reichenbach im Vogtland 7018.8549239152 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Reinhold ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(11.11.2022) Frau Reinhold hat mir schon öfters erfolgreich geholfen. Ich kann sie nur empfehlen und werde mich auch zukünftig bei …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Herbertz
Rechtsanwalt Bernd Herbertz
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Herbertz bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(24.08.2022) Sehr erfahrener Rechtsanwalt, der besondere Fachkenntnis im Bereich Erbrecht aufweist. Durch geschicktes und …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annette Kuhlmann
Rechtsanwältin und Notarin Annette Kuhlmann
Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare, Trift 31, 29221 Celle 6774.3686754486 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Annette Kuhlmann im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(13.10.2023) Sehr schnelle Terminvergabe, absolut freundliche Anwältin, man fühlt sich in guten und kompetenten Händen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Oberländer
sehr gut
Rechtsanwältin Regine Oberländer
Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer, Akademiestr. 36, 63450 Hanau 6840.2365584918 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Regine Oberländer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Frau Oberländer hat mich 2 Jahre bei einer langwierigen Scheidung vor allem sehr kompetent, aber auch menschlich sehr … (06.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stein
Rechtsanwalt Thomas Stein
Stein Rechtsanwalt, Steinweg 5, 07743 Jena 6958.7940933307 km
Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Stein bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Paul Tritschler
Rechtsanwalt Dr. Paul Tritschler
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19 b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Paul Tritschler
(02.12.2022) umgehende kompetente Beantwortung meiner Fragen ohne auf die Zeit zu schauen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Christian Baltin
Rechtsanwalt und Notar Christian Baltin
SBHK Rechtsanwälte, Elberfelder Str. 1, 58095 Hagen 6685.0384306062 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Christian Baltin

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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