3.869 Anwälte für Erbrecht | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Busch
Rechtsanwalt Richard Busch
Kanzlei am Bach, Am Bach 2, 33602 Bielefeld 6714.6818319748 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Richard Busch
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Saß
Rechtsanwalt Axel Saß
Rechtsanwälte . Fachanwälte Saß . Liskewitsch . Klenz, Stampfmüllerstraße 41, 18057 Rostock 6813.303216318 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Axel Saß
aus 8 Bewertungen Einfacher und reibungsloser Ablauf. Sehr nette Kanzlei Mitarbeiter. (23.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
Kanzlei Gerhard Schertzer, 6th Floor 15 Allstate Pkwy, Toronto, L3R 5B4, Kanada 526.69795846576 km
Zivilprozessrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
(04.04.2024) Herr RA Schertzer hat meiner Frau und mir bei der Betrachtung und der weiteren Strategie im Umgang mit einer Court …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Hohl-Glassen
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Hohl-Glassen
Kanzlei Susanne Hohl-Glassen, Friedrich-Ebert-Anlage 11a, 63450 Hanau 6840.0315676388 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Hohl-Glassen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Frau Hohl-Glassen ist seit Jahrzehnte als rechtlicher Beistand an meiner Seite, und hat mich durch den … (07.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Stapel
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Stapel
Martin & Stapel, Bahnhofstr. 16, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0622741308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Stapel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 30 Bewertungen Meine Angelegenheit ist von Herrn Stapel schnell, kompetent und erfolgreich erledigt worden. Ich kann ihn und seine … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
Kanzlei Iris Ölbracht, Pestalozzistr. 12, 59192 Bergkamen 6681.4646423674 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 10 Bewertungen Ich kann Frau Ölbracht ln jeglichen juristischen Angelegenheit unbedenklich empfehlen. Sie ist eine sehr kompetente … (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Steffen
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Steffen
Anwaltskanzlei Steffen & Dr. Bäcker, Zum Ludwigstal 24, 45527 Hattingen 6666.6145641776 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Steffen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Herr Steffen hat großes geleistet und mir mit seiner Hartnäckigkeit und Erfahrung gezeigt das auch Urteile und … (25.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Gerlach
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Gerlach
Kanzlei Gerlach, Prinzregentenplatz 14, 81675 München 7121.1593119476 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tobias Gerlach
aus 121 Bewertungen Sehr gute Darstellung und Referenz (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Kroemer
Rechtsanwalt Roland Kroemer
Kanzlei Roland Kroemer, Mont-Cenis-Str. 305, 44627 Herne 6662.440117454 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Roland Kroemer
(11.06.2021) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Rauschert
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Rauschert
Bengel & Rauschert - Rechtsanwaltskanzlei, Moststr. 25, 90762 Fürth 7005.1426186602 km
"Fachwissen, Engagement und Erfahrung für Ihr Recht"
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffen Rauschert
aus 81 Bewertungen Herr Rauschert ist auf Grund seiner Erreichbarkeit, seinem professionellen Auftreten und seines Fachwissens auf jeden … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Klische
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Klische
Kanzlei Jens Klische, Kurhausstr. 16, 36433 Bad Salzungen 6883.1805590638 km
Das Mandat ist erst dann erfolgreich beendet, wenn der Gegner das Urteil erfüllt hat.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Klische
aus 62 Bewertungen Sehr schnelle Terminvergabe, kompetente und verständliche Beratung sowie ein sehr freundliches und nettes Auftreten … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld LL.M.
Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld LL.M.
RUGE FEHSENFELD Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Essener Bogen 23, 22419 Hamburg 6713.7541948681 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(19.07.2021) Hatte eine Rückfrage zu einem Blog-Beitrag über die Besteuerung von Kryptowährungs-Derivaten und war erfreut, von Hr. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Lesse
Rechtsanwältin Martina Lesse
Lesse, Neumann & Knoche | Rechtsanwälte, Wolfsschlucht 6a, 34117 Kassel 6810.4258516441 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Martina Lesse
(11.04.2024) Da Frau Lesse keine Notarin ist könnte sie mir leider nicht weiter helfen. Sie hat mich aber telefonisch sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Krumpholz
Rechtsanwältin Gabriele Krumpholz
Lake-Schwarznecker und Krumpholz Rechtsanwaltskanzlei, Ossecker Straße 1, 95030 Hof 7013.304324785 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Krumpholz
aus 6 Bewertungen Eine sehr freundliche und kompetente Anwältin. Bin mit ihren Ratschläge sehr gut gefahren. (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert
Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert
ULLMANN ZACH LANG GEHLERT KRIETER Rechtsanwälte, Hauptstr. 1, 82319 Starnberg 7112.6294183396 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gehlert
(21.01.2017) Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Gehlert, ich möchte mich für Ihre ehrliche und hilfreiche Beratung herzlichst …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner
Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner
Bauer und Partner - Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater, Bahnhofstraße 28, 94469 Deggendorf 7164.3364822687 km
Bei Bauer und Partner bieten wir Ihnen ein breitgefächertes Leistungsspektrum in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Welker
Kanzlei Andreas Welker, Sternstr. 34, 39104 Magdeburg 6893.7444336411 km
Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Welker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Leyrer
Rechtsanwalt Manuel Leyrer
Redig & Leyrer - Rechtsanwälte & Notare, Waltner-Oehmichen-Str. 14, 68519 Viernheim 6851.8816492726 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Werkvertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Manuel Leyrer
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Pietsch
sehr gut
Kanzlei Judith Pietsch, Hauptstr. 7, 83308 Trostberg 7187.2159247632 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Judith Pietsch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 28 Bewertungen Frau Pietsch hat mich in meiner schwierigen Situation fachlich und rechtlich bestens beraten, Gespräche waren immer … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Klima
Rechtsanwalt Christian Klima
Kanzlei Christian Klima, Mozartstr. 4, 82049 Pullach im Isartal 7120.1971836398 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Klima
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht De Backer, Klettenbergstr. 14, 60322 Frankfurt am Main 6824.8722698773 km
Lieber gleich zum Spezialisten; denn… guter Rat zahlt sich aus!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer gerne zur Verfügung
aus 87 Bewertungen Sehr kompetente und freundlicher Anwalt Herr de Backer. Von Anfang 100% Vertrauen. Ich kann Herr de Becker nur … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Lühl
Rechtsanwalt Tim Lühl
Kanzlei Lühl & Partner GbR, Bocholter Straße 1-3, 46499 Hamminkeln 6610.9487946164 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Lühl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Rapps
Rechtsanwalt Rudolf Rapps
Rechtsanwälte an der Residenz, Residenzplatz 1, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0964051094 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf Rapps vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(08.02.2024) Herr Rapps ist ein sehr guter Anwalt und nur zu empfehlen .Ich habe mich bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt .Habe …
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Meinert
Rechtsanwälte Balzert, Werner, Lambert & Meinert, Trierer Str. 23, 66839 Schmelz 6747.0754085541 km
Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Meinert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(19.03.2024) Fr Meinert überzeugt wie ihre Kollegin durch ein Höchstmaß an Kompetenz Sehr schnelle unkomplizierte …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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