3.902 Anwälte für Erbrecht | Seite 158

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Boßert
Rechtsanwältin Birgit Boßert
Anwaltskanzlei Boßert, Bergstr. 26, 20095 Hamburg 6720.0816750963 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Boßert bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Zander
Kanzlei Dieter Zander, Kanalstr. 21, 41460 Neuss 6645.002736735 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dieter Zander ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Katharina Ortlinghaus
sehr gut
Kanzlei für Scheidungen und Erbrecht, Sternstr. 22, 42859 Remscheid 6678.4814913801 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Monika Katharina Ortlinghaus
aus 11 Bewertungen Frau Ortlinghaus hat profunde Sachkenntnisse und hat mich kompetent beraten. Sie arbeitet lösungsorientiert und mit … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Weber
Rechtsanwalt Dr. Martin Weber
Rechtsanwälte Dr. Weber & Dr. Beneke, Kaiserstraße 30, 76437 Rastatt 6864.7051942832 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Weber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Dahlenburg
Rechtsanwaltskanzlei Dahlenburg, Segeberger Landstraße 81, 24145 Kiel 6690.6500777446 km
Familienrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Steffen Dahlenburg
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Sigloch
Rechtsanwältin Christiane Sigloch
Kanzlei Christiane Sigloch, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1723803788 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Sigloch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(04.04.2023) War für mich positiv.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger
Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger
Niemeyer Lißner Rechtsanwälte in PartmbB, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück 6672.1387171073 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralph-Leonhard Fugger
(17.05.2022) Herr Rechtsanwalt Fugger hat ziemlich schnell angerufen und mich gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.
DNK Rechtsanwälte PartGmbB, Adalbertstr. 110, 80798 München 7117.7788777157 km
Steuerlich denken, strategisch verteidigen, für Ihren Erfolg unterwegs! - Experte im Steuerstrafrecht
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen Ich bin außerordentlich zufrieden. Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl auch für heikle Situation schätze ich … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Christian Link, Fiedelerplatz 3, 30519 Hannover 6771.2103429245 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
aus 54 Bewertungen Ich kenne Herrn Link nun schon seit einigen Jahren und bitte ihn nicht ohne Grund immer wieder bei großen und auch … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schabel
sehr gut
Schabel Rechtsanwälte, Badwiese 02, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2612126785 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schabel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen Herr Schabel konnte das Problem lösen, er arbeitet schnell und zuverlässig. beim Beratungsgespräch blieb er sachlich, … (03.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Rottmann
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Rottmann
Rechtsanwälte Rottmann, Eichholzer Str. 32, 50389 Wesseling 6682.4848378552 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Rottmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 82 Bewertungen Frau RÄ Rottmann hat mich in meinem Anliegen professionell und kompetent vertreten. Durch ihre zugewandte, freundliche … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Eckhardt LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Eckhardt LL.M.
Wibar – Kanzlei für Wirtschafts- und Bankrecht, Siemensstraße 5, 63456 Hanau 6842.5126667412 km
Ihr Recht. Unser Ziel.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Eckhardt LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Freundlich und kompetent. Danke. (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jochen Bahr
Rechtsanwalt und Notar Jochen Bahr
Bahr & Wöllstein - Notar & Rechtsanwälte, Friedrichstraße 6, 65185 Wiesbaden 6800.5672942988 km
Wir betreuen unsere Klienten bei allen wesentlichen Entscheidungen.
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Jochen Bahr
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Plähn
Rechtsanwalt Christoph Plähn
Plähn legal, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main 6824.9632537923 km
Die Zusammenarbeit mit meinen Mandanten ist geprägt durch persönlichen Kontakt und zeitgemäße, digitale Tools. Verlässlichkeit, Flexibilität und Transparenz gehören selbstverständlich dazu.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Plähn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(28.05.2021) Herr Plähn hat meine Schwester und mich bei der Insolvenz unseres Familienunternehmens begleitet. Nach dem Erstkontakt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Jahnz
sehr gut
Dorn • Krämer & Partner GbR, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin 6970.817953348 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Jahnz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Herr Jahnz hat mich immer gut beraten und eine juristisch sehr gute Arbeit geleistet. Ein Anwalt dem man Vertrauen … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Weber
Kanzlei Weber und Dürichen, Prinzregentenstr. 54, 80538 München 7120.1347901839 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Weber vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 41 Bewertungen Herr Weber hat sich sehr intensiv mit dem Fall auseinander gesetzt und war sehr lösungsorientiert unterwegs. Sein … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vollmar und Kollegen, Sendlinger Str. 24, 80331 München 7119.0363321506 km
Bei uns ist Ihr Recht in guten Händen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Anne-Marie Vollmar-König im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(25.04.2024) Sehr kompetente Beratung und intensive Betreuung in ausgesprochen angenehmer und freundlicher Atmosphäre.Ich fühlte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Luyken
Kanzlei Günter Luyken, Bachemer Str. 89, 50931 Köln 6673.0807268781 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Luyken ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Jonuleit
Kanzlei Jasmin Jonuleit, Markt 15, 23701 Eutin 6724.8710769713 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Jasmin Jonuleit
(14.09.2021) Frau Jonuleit hat sehr schnell und ausführlich meine Frage beantwortet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Benedikt
Rechtsanwalt Mario Benedikt
Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer, Akademiestr. 36, 63450 Hanau 6840.2365584918 km
Erbrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Benedikt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm
Dr. Sturm & Partner mbB • Rechtsanwälte Aichach, Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach 7072.4585652357 km
Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm
aus 72 Bewertungen zugewandt und schnell (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tomas Hacker
Rechtsanwalt Tomas Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marbacher Str. 6, 85238 Petershausen 7096.661272197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tomas Hacker ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Scheibig
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Scheibig
Kanzlei Marion Scheibig, Flach-Fengler-Str. 74, 50389 Wesseling 6682.3665889027 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Scheibig bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 26 Bewertungen Frau Scheibig ist kompetent, sehr engagiert und Durchsetzungsstark. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben … (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rufus Terhorst
sehr gut
Anwaltskanzlei Terhorst und Molwitz, Heinrichsallee 8, 52062 Aachen 6629.9346087698 km
Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht • Pflegerecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rufus Terhorst gerne zur Verfügung
aus 64 Bewertungen Wir sind sehr, sehr zufrieden mit Herrn Rechtsanwalt Terhorst, fachlich hoch qualifiziert, kompetent in jeder … (01.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.