3.880 Anwälte für Erbrecht | Seite 154

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Profil-Bild Rechtsanwalt Artur Korn
sehr gut
HKS Heyder Klie Schindler, Luisenstraße 5, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.9464175615 km
Erbrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Artur Korn – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Sehr schnelle Rückantwort auf Erstanfrage, schnelle Antwort auf Rückfrage, hilfreiche Erstinformation (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Myritz
Freitag & Myritz Rechtsanwälte, Berliner Allee 96, 13088 Berlin 6976.3274194284 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Cornelia Myritz
(04.10.2022) Sehr Erfahrene Anwältin. Kann verständlich erklären.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Autor Dr. jur. Thomas Fritz
Rechtsanwalt und Autor Dr. jur. Thomas Fritz
Kanzlei Thomas Fritz, Montenstraße 11, 80639 München 7114.6741655674 km
Ihre Anwälte für (Behindertengerechte-)Testamente und Erbrecht
Fachanwalt Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Autor Dr. jur. Thomas Fritz
(18.09.2023) Die Kanzlei von Herrn Dr. Thomas Fritz hat uns in allen Belangen überzeugt. Sowohl auf fachlicher als auch auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Vogel
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Vogel
humanius Rechtsanwälte Fachanwälte, Kaiserstr. 91-97, 53721 Siegburg 6697.5652402388 km
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Schwerbehindertenrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jürgen Vogel für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 30 Bewertungen Ich hatte nach Ausscheiden aus dem Unternehmen Probleme 1 Sonderurlaubstag für die Beerdigung meiner Mutter zu … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Hoffmann
Rechtsanwältin Anette Hoffmann
Kanzlei Anette Hoffmann, Wilhelmsstr. 4, 34117 Kassel 6810.4208430955 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Anette Hoffmann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
Kanzlei Ilse Süllmann-Zieger, Im Engler 11, 65830 Kriftel 6814.2981550834 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
aus 7 Bewertungen Ich bin von Frau Süllmann-Zieger in einer komplizierten Lage mit Erbschaft, Schenkung und Bankguthaben sehr kompetent … (29.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Harss
Rechtsanwalt Christopher Harss
Kanzlei Christopher Harss, Kemptener Str. 4, 87629 Füssen 7096.821383927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Harss bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA
Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA
Sylvia Smehyl Rechtsanwältin Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Breitwies 11, 86465 Welden 7043.1763573267 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen RAin. Smehyl bei den Beratungsgespräch Zeit und hört zu. Die Beratung ist sehr gut. Sie erfahren gleich was alles auf … (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kunze
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Kunze
Hörhammer & Kunze Rechtsanwälte / Fachanwälte für Familien- und Erbrecht, Meddersheimer Str. 4, 55566 Bad Sobernheim 6779.0746242352 km
Ihre Spezialistin in Bad Sobernheim wenn es um Familien- und Erbrecht geht!
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anke Kunze
aus 12 Bewertungen Wir würden jedem Frau Anke Kunze weiter empfehlen Super Anwältin. Sehr hilfreich (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Jacob
Rechtsanwalt Adrian Jacob
JR Rechtsanwälte JACOB & RÖSKE PartG mbB, Kurfürstendamm 115 B, 10711 Berlin 6969.6122812979 km
Wir machen uns stark für Sie - mit juristischer Expertise und Durchsetzungsvermögen
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Adrian Jacob
(12.10.2023) Herr RA Jacob hat uns kürzlich schon in einer Auseinandersetzung mit der Postbank vertreten und uns zügig zu unserem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Lindemann
sehr gut
Kanzlei Werner Lindemann, Daimlerstr. 3, 76275 Ettlingen 6871.7246555851 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Lindemann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen 5 Sterne (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Simon
sehr gut
Kanzlei Benjamin Simon, Frankfurter Str. 5, 35781 Weilburg 6780.0654014227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Simon - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 49 Bewertungen Sehr guter Anwalt. Schnell in seiner Arbeit. Immer nett und kompetent. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
Kanzlei Kemper-Blume, Neißestr. 34, 38226 Salzgitter 6814.1457853464 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 9 Bewertungen EIN HAI MIT EINEM GROẞEN HERZ!!! (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Lindour-Niederbremer
Anwaltskanzlei Lindour-Niederbremer, Schinkelplatz 7, 16775 Gransee 6932.6842484744 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Lindour-Niederbremer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf
Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf
Dr. Koenig & Partner Rechtsanwälte & Notare, Spiekerhof 36/37, 48143 Münster 6662.6635907551 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Christoph Womelsdorf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Claudia Wiesner
Kanzlei Manfred Hessel, Darmstädter Str. 1, 64354 Reinheim 6851.0236336562 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Claudia Wiesner
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fertig
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Fertig
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Fertig, Aschaffenburger Straße 148, 63773 Goldbach 6863.9071665424 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Fertig gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Herr Fertig hat mich in all meinen Themen zu jedem Zeitpunkt gut und informativ begleitet. Es war immer Raum für … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Moser
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Moser
Rechtsanwalt Frank Moser, Schleiermacherstraße 2, 64283 Darmstadt 6837.2912728768 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Moser bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 75 Bewertungen Offene und ehrliche Beratung die transparent die Optionen und Risiken aufgezeigt hat. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
Rechtsanwälte Hillmann & Partner mbB, Gartenstr. 14, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6637.1750857065 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Sonnenberg
aus 41 Bewertungen Nach kurzer Beschreibung der anliegenden Problematik wurde ich in einem Rückruf durch die freundliche, sachliche und … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Köhler
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Köhler
Rechtsanwältin Claudia Köhler - Fachanwältin für Bank - und Kapitalmarktrecht, Alt - Kaulsdorf 51 A, 12621 Berlin 6986.4584374327 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Reiserecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler
aus 36 Bewertungen Aufgrund der erhaltenen Kündigung habe ich Frau Rechtsanwältin Köhler gebeten, mich arbeitsrechtlich zu vertreten und … (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Hennig
Rechtsanwalt Tom Hennig
Kampf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Leonrodstr. 68, 80636 München 7116.2168986808 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tom Hennig gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich möchte mich hiermit bei Rechtsanwalt Tom Hennig herzlich bedanken. Er hat mich bei einer verkehrsrechtlichen … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Scheffran
Scheffran § Rechtsanwälte, Moerser Str. 291, 47475 Kamp-Lintfort 6620.9470258517 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Manfred Scheffran
(23.09.2023) Beratung zu meiner Zufriedenheit verlaufen. Vertragspartner wird zur Stellungnahme anwaltlich angeschrieben. Verlauf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Ich kann die Kanzlei und Rechtsanwalt Wöhrle nur empfehlen. Er hat mich sehr gut in unserer Sache (Erstellung … (07.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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