3.876 Anwälte für Erbrecht | Seite 152

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Profil-Bild Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Kanzlei Alessandro Tedesco, Kaiserstraße 57, 72764 Reutlingen 6949.4362236022 km
Internationales Recht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(07.12.2023) Mi sono rivolto all^Avvocato per ben 2 volte,e^ stato un Professionista SERIO,VELOCE,E MOLTO COMPETENTE.Consiglio a …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Graffert
Rechtsanwalt Stefan Graffert
Graffert Baur Kern Großmann Rechtsanwälte, Walpodenstr. 19, 55116 Mainz 6806.2272858991 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Graffert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(30.07.2022) Ich kann Herr Graffert nur weiter empfehlen er ist ein mega Anwalt macht seine Arbeit mega gut und bin sehr sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kinzl
sehr gut
Kanzlei Martin Kinzl, Oesterleinstrasse 7, 73430 Aalen 6985.0459547319 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Kinzl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Herr Kinzl ist ein sehr zuverlässiger und freundlicher Anwalt. Auch die digitale Kommunikation und Ansprechbarkeit … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sieglinde Linderer
Rechtsanwältin Sieglinde Linderer
Linderer & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater, Marktler Str. 15b, 84489 Burghausen 7196.1009975199 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sieglinde Linderer
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Scholz
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Scholz
Kanzlei Rinklin - Rechtsanwaltskanzlei, Schillerstraße 2, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2276378603 km
Erbrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Pascal Scholz
aus 18 Bewertungen Herr Scholz hat uns als Anwalt in dieser Angelegenheit sehr gut vertreten und den Fall zu unserer Gunsten und … (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Grunert
Kanzlei Birgit Grunert, Waiblingerstr. 22, 72764 Reutlingen 6949.4615645529 km
Erbrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Grunert gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Annabell Wetzel
Rechtsanwältin Annabell Wetzel
Dr. Wetzel & Behm, Hofstatt 8, 88662 Überlingen 6986.9883108292 km
Ihre Rechtsanwälte in Überlingen.
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Annabell Wetzel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 7 Bewertungen Frau Annabell Wetzel kann gut zuhören und erfasst schnell die Anliegen der Klienten. Ihre Ausarbeitungen und … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Müller
Müller, Förstermann - Rechtsanwälte, Gründgensstr. 26, 22309 Hamburg 6720.6976121405 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Norbert Müller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 25 Bewertungen Hallo Herr Müller,Vielen lieben Dank Herr Müller, das hat viel geholfen. Er ist der beste Rechtsanwalt sehr schnell … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. (Wales)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. (Wales)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt, Domstr. 15, 20095 Hamburg 6720.170317976 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. (Wales) bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Herr Prof. Dr. Burandt hat mich vollumfänglich und außergewöhnlich kompetent beraten. Er hat sich immer viel Zeit … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker
sehr gut
Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.3078761294 km
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker
aus 43 Bewertungen Auf Empfehlung kam ich zu Herrn Müller- Päuker. Frau Frisch hat mich in der Kanzlei betreut . Ich bin sehr zufrieden … (17.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Kreuzer
Kanzlei Bettina Kreuzer, Sieferhofer Str. 14, 53809 Ruppichteroth 6708.3993590472 km
Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Anwaltshaftung • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Kreuzer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(22.07.2021) Ich habe das Gefühl bekommen, dass hier das Menschliche im Vordergrund steht. Wenn das Menschliche stimmt, dann stimmt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Kanzlei Matthias Knapp, Pflughof 19, 79650 Schopfheim 6907.154172566 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
(26.11.2018) Sehr gute kompetente, fachliche Beratung, Aktivität und Handeln in puncto Mietrecht. Dieser Anwalt ist bestens zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes
sehr gut
Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Herr Meiwes hat mich gegenüber der BEK vertreten und ist trotz aller "Störfeuer" der Gegenseite bei seiner … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Müller gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
Langmack Riebe Rechtsanwälte und Notar, Weender Landstraße 6, 37073 Göttingen 6824.8713370671 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 29 Bewertungen Die Überschrift trifft es nicht ganz. Mein Anliegen betraf verschiedene Bereiche des Rechts, in deren Schnittmenge ich … (16.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner
Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Immer am Puls und sehr gut erreichbar. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Claudia Basener - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 130 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Knoll
sehr gut
Kanzlei Catharina Knoll, Kreuznachstraße 9, 14197 Berlin 6973.0409342978 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Catharina Knoll
aus 10 Bewertungen Frau Knoll ist eine sehr kompetente und zuverlässige Anwältin, die sich bereits seit längerer Zeit um meine Anliegen … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf-Peter Mücke
Rechtsanwalt Ralf-Peter Mücke
Kanzlei Ralf-Peter Mücke, Hessenweg 13, 48465 Schüttorf 6619.9951962765 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf-Peter Mücke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(07.06.2021) (Rechtsgebiet) Allgemeines Zivilrecht Ich wurde wegen angeblichen Filesharings verklagt. Letzlich wurde die Klage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Hein
Rechtsanwalt Ralf Hein
Kanzlei Thümlein & Kollegen | Partnerschaftsgesellschaft, Poststr. 16, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.8488886585 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Hein bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(30.06.2020) Herr Hein hat in sehr kompetenter Weise meine Interessen vertreten. Er hat die Angelegenheit zügig und in meinem Sinne …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Schumann
gut
Rechtsanwältin Petra von Schumann
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1122577437 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Schumann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Frau von Schumann hat mich kompetent und mitfühlend beraten und vertreten. Meine Scheidung wurde so problemlos … (23.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Mayer
Rechtsanwalt Ulrich Mayer
Kanzlei Mayer & Kollegen, Hauptstr. 63, 69469 Weinheim 6856.2844470923 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Mayer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(07.08.2023) Hat für mich viel erreicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Osterried
Rechtsanwalt Maximilian Osterried
Kanzlei Maximilian Osterried, Schwabmünchnerstr. 3a, 86836 Klosterlechfeld 7071.0783609838 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Osterried bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(07.02.2020) Konsquenter, routinierter sowie hochprofessioneller Anwalt welcher auch durch seine höfliche Art die Gegenseite …
Profil-Bild Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
sehr gut
Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
Kanzlei Lehmitz Anwältinnen der Nordheide, Bremer Str. 45, 21244 Buchholz in der Nordheide 6724.6561699395 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 269 Bewertungen Frau Pirko Silke Lehmitz ist sehr kompetent und hat mich super schnell aus verschiedenen teils unfairen Verträgen … (18.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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