3.880 Anwälte für Erbrecht | Seite 159

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Theo Butz
Rechtsanwalt Theo Butz
Kanzlei Theo Butz, Robert-Schumann-Str. 6, 67105 Schifferstadt 6845.731170238 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Theo Butz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schacht
Kanzlei Sabine Schacht, Alsterarkaden 9, 20354 Hamburg 6719.9232408419 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Schacht ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Döring
Rechtsanwältin Susann Döring
Anwaltsbüro Döring, Stolberger Str. 60, 99734 Nordhausen 6878.5886764155 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susann Döring gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Hoofe
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Hoofe
Kanzlei Vandrey & Hoofe, Kaiserdamm 88, 14057 Berlin 6968.3770267523 km
Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Hoofe ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 11 Bewertungen Gutes Zuhören und Nachfragen zur Ausgangssituation und Aufzeigen eines sinnvollen weiteren Vorgehens mit verschiedenen … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Graebel
Rechtsanwalt Matthias Graebel
Rechtsanwalt MATTHIAS GRAEBEL, Joachimstaler Straße 24, 10719 Berlin 6971.8264894075 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Graebel
(05.07.2022) Das mir einne andere alternative vorgeschlagen wurde
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schaffer
Rechtsanwalt Manfred Schaffer
Kanzlei Manfred Schaffer, Dorfwerfen 2, 5452 Pfarrwerfen, Österreich 7262.6560325741 km
Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Manfred Schaffer
Profil-Bild Rechtsanwalt Andrzej Mikulski
Rechtsanwalt Andrzej Mikulski
Mikulski & Wspolnicy Rechtsanwälte, Kielecka 19, 31-523 Krakau, Polen 7505.5673482987 km
Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andrzej Mikulski - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(11.09.2020) Ich war sehr überrascht, wie schnell und auf den Punkt die ersten Informationen kamen. Das hat mir sehr gut …
Profil-Bild Anwältin Mag. Adriana Petrovic
Anwaltsbüro Petrovic, Partizanska 4/1, 52440 Poreč, Kroatien 7425.3908167367 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Anwältin Mag. Adriana Petrovic – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Sehr kompetente Verkaufsabwicklung unserer Liegenschaften in Istrien mit teilweise schwierigen Themen, Altlasten & … (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Koch
Rechtsanwalt Dr. Tobias Koch
Anwalts- und Notarkanzlei Schmidt & Koch, Niederrheinische Str. 20, 35274 Kirchhain 6802.5279117505 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Koch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum
sehr gut
Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin 6969.8699392388 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum
aus 15 Bewertungen Im Telefonat Meine Anfrage wurde zuerst telefonisch und dann auch schriftlich beantwortet. Die Fachliche Antwort … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Jurist Harald Beuster
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Harald Beuster
Rechtsanwaltskanzlei Beuster, Karl-Marx-Platz 3, 16225 Eberswalde 6980.3832899117 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Diplom-Jurist Harald Beuster
(18.12.2020) Ich fühle mich in guten Händen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ömer Savas
sehr gut
Rechtsanwalt Ömer Savas
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Ömer Savas bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Herr Savas hat mit seiner ruhigen, kenntnisreichen und freundlichen Art in einem sehr unerfreulichen Erbstreit eine … (14.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Clara M. Lehner
Rechtsanwältin Clara M. Lehner
Trans & Law, Paul-Gruner-Str. 61, 04107 Leipzig 6982.5958954168 km
Erbrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Clara M. Lehner
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Becker
Rechtsanwalt Hagen Becker
Rechtsanwälte Hagen Becker und Gernot Becker, Schubertstr. 5, 63179 Obertshausen 6839.2745840281 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Becker vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Dreesen
Rechtsanwältin Alexandra Dreesen
Anwaltskanzlei Dreesen, Alzeyer Str. 65d, 67549 Worms 6830.029070599 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Dreesen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Bühler
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Bühler, Zentnerstraße 19 / EG, 80798 München 7117.3722906833 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Bühler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich möchte mich bei Herrn Rechtsanwalt Andreas Bühler für seine fundierte, fürsorgliche Rechts-Betreuung bedanken. … (25.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
RECHTSANWÄLTE UND NOTARE DR. LÖWER & LISCHKA & BAUMUNK & REIPRICH, Bergstraße 5, 34576 Homberg (Efze) 6820.4457190419 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Saller
Rechtsanwalt Markus Saller
SALLER RECHTSANWALT, Werkstraße 13a, 84513 Töging am Inn 7175.9921990419 km
carpe diem!
Erbrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Markus Saller
aus 6 Bewertungen Ich habe mich persönlich, im Beratungsgespräch und auch mit dem gesamten Team sehr gut vertreten gefühlt. (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld LL.M.
Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld LL.M.
RUGE FEHSENFELD Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Essener Bogen 23, 22419 Hamburg 6713.7541948681 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(19.07.2021) Hatte eine Rückfrage zu einem Blog-Beitrag über die Besteuerung von Kryptowährungs-Derivaten und war erfreut, von Hr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gero Lange
Rechtsanwalt Gero Lange
Anwaltsbüro Arndt Schröder Lange, Südbahnstraße 17, 17033 Neubrandenburg 6907.0723286462 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gero Lange
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Nefzger
Rechtsanwalt Dr. Alexander Nefzger
activelaw Offenhausen.Wolter PartmbB, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover 6770.3163623624 km
Das Recht hat nämlich kein Daseyn für sich, sein Wesen ist vielmehr das Leben der Menschen selbst, von einer besonderen Seite angesehen. (Friedrich Carl von Savigny)
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Nefzger
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwaltskanzlei Enzweiler, Wilhemstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Ich bearbeite jedes Mandat so, wie ich es mir selber von einem Anwalt wünschen werde. Daher stehen bei mir der persönliche Kontakt zu Mandanten und eine ehrliche Kommunikation an oberster Stelle.
Erbrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(20.03.2024) Wir sind erst in der Anfangsphase, Fr. Enzweiler ist sehr engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach, Schloßstr. 6, 22041 Hamburg 6723.1084668965 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Pommerening
aus 9 Bewertungen Ra. Pommerening hat mich ruhig, freundlich und gut verständlich beraten. Er steht mir mit seiner geduldigen … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Scheibner
Rechtsanwalt Holger Scheibner Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Markt 8, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.0744007855 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Scheibner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(03.04.2024) Es gab bisher nur einen kurzen Termin.Freundlich und kompetent.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.