3.880 Anwälte für Erbrecht | Seite 156

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Profil-Bild Rechtsanwalt / Fachanwalt Christoph Roland Foos LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt / Fachanwalt Christoph Roland Foos LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Foos, Gartenstr. 8, 76872 Winden 6846.1870260647 km
Durch Kompetenz und meinen vollen Einsatz rechtfertige ich das in mich gesetzte Vertrauen meiner Mandanten und schaffe so die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende geschäftliche Verbindung.
Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt / Fachanwalt Christoph Roland Foos LL.M.
aus 122 Bewertungen In einem langjährigen Verfahren hat uns Herr Foos von Beginn an konstruktiv begleitet. Er hat das Verfahren immer … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9384900061 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 95 Bewertungen Meine klare Empfehlung! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst L. Schwarz
sehr gut
Kanzlei Prof. Dr. Ernst L. Schwarz, Theatinerstraße 44, 80333 München 7119.1547592909 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst L. Schwarz
aus 57 Bewertungen Herr Professor Schwarz hat sich bei den Terminen immer ausführlichst Zeit genommen und uns die Sachverhalte absolut … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Dittrich Rechtsanwälte, Lortzingstraße 12, 04105 Leipzig 6981.6216894274 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
(20.06.2023) Herr Dittrich hat mich nach Sichtung meines Anliegens sofort zurückgerufen, die folgende freundliche und kompetente …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie-Luise Huber
Kanzlei Huber, Aidenbachstr. 52, 81379 München 7118.3251198313 km
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marie-Luise Huber ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Birkenbeul
sehr gut
Rechtsanwältin Monika Birkenbeul
Rechtsanwaltskanzlei Birkenbeul, Grüner Brunnenweg 8, 50827 Köln 6670.2740863256 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Birkenbeul ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 36 Bewertungen Frau Birkenbeul ist eine sehr kompetente, engagierte und empathische Anwältin. Ich habe mich jederzeit gut vertreten … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M.
Anwaltskanzlei Đokić, Veronska 7, 52100 Pula, Kroatien 7464.0543581237 km
Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 68 Bewertungen Schnelle Antwort und zuverlässige Adresse mfg (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wibke Türk
sehr gut
Kanzlei Türk, Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt 6713.2931753151 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Wibke Türk ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Moin Moin Super schnelle Antworten und Beratung. Vor Gericht ist man sehr gut durch Frau Anwältin vertreten. Nur zu … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Schreyer
Rechtsanwältin Michaela Schreyer
MCS Avocats, 6, Avenue Cyrille BESSET Le Virginia II, 06800 Cagnes-sur-Mer, Frankreich 7088.4874552088 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Schreyer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(19.11.2023) Ich bedanke mich herzlich für die ausgesprochen flexible Reaktion auf meine Anfrage und die freundliche Mandatierung . …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Metzger
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Metzger
Metzger Schirmack Breisch Rechtsanwälte, Wrangelstraße 10, 12165 Berlin 6973.5182295333 km
Ihr Anliegen hat für mich höchste Priorität - meine Kompetenz ist Ihr Vorteil!
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stephanie Metzger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 35 Bewertungen Frau Metzger ist eine überaus kompetente Anwältin, die herausragende Schriftsätze verfasst und überdies vor Gericht … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Anselm Maximilian Löweneck
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Löweneck, Steinachstr. 20, 69198 Schriesheim 6859.5711626352 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Anselm Maximilian Löweneck gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Seine Information zecks Wohnungsübergabe an meinen Sohn, war sehr aufschlussreich und vielfältig. Sehr gut … (02.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
Anwaltskanzlei Stephan Becker, Schöne Allee 9a, 99867 Gotha 6904.8399875278 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Becker gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Reaktion auf die Anfrage mit Terminvereinbarung (26.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Pawlik
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Pawlik
Pawlik Rechtsanwälte PartGmbB, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4267665893 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Pawlik ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 53 Bewertungen Herr Pawlik hat uns klar über unsere Möglichkeiten beraten und uns vor Gericht sehr gut vertreten. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter M.B.L.-HSG
Höchstetter & Koll., Kobellstr. 10, 80336 München 7118.3208660753 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter M.B.L.-HSG ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(12.07.2017) Die Kanzlei Höchstetter begleitet mich und meinen Bruder jetzt schon seit 2 Jahren. Eine sehr kompetente Beratung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Markus von Zieglauer
Rechtsanwalt Dr. Markus von Zieglauer
Anwaltskanzlei Riz-Zieglauer, Dominikanerplatz, 35, Bozen, Italien 7202.1358330545 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Markus von Zieglauer
(16.07.2020) Siehe oben
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Nina Leip
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Nina Leip
Kanzlei Leip, Bruchtorwall 13, 38100 Braunschweig 6820.6574525911 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Nina Leip bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 82 Bewertungen Frau Leip vertritt mich in einem UG streit. In einer schwierigen Ausgangslage hat sie durch Beharrlichkeit und … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Theo Meyer
Rechtsanwalt Heinz-Theo Meyer
Rechtsanwälte Meyer, Voigt & Rudel, Schützenstr. 5, 45964 Gladbeck 6643.9464656116 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz-Theo Meyer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(28.05.2020) So schnell wurde bisher noch nie eine Löschung der abgelaufenen Darlehen erledigt. Vielen Dank an Herrn Alfred Voigt! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Czelinski
Rechtsanwalt Uwe Czelinski
Mildenberger • Lusch + Partner, Bertha-von-Suttner-Str. 3, 77654 Offenburg 6869.7145247776 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Uwe Czelinski für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(28.03.2023) Es war eine freundliche und klare Unterhaltung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Friedmann
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Rechtsanwaltskanzlei Thomas Friedmann, Stöckmattenstr. 1, 79539 Lörrach 6898.6938028042 km
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Friedmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Zeitnah, sehr fundiert (29.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731230687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Gernot Becker
Rechtsanwalt Gernot Becker
Rechtsanwälte Hagen Becker und Gernot Becker, Schubertstr. 5, 63179 Obertshausen 6839.2746508523 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gernot Becker
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Fabian
Rechtsanwalt Frank Fabian
Hotz & Partner Steuerberater, Lindenstr. 25, 71229 Leonberg 6919.4423032535 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Fabian
Profil-Bild Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Anwaltskanzlei Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart 6936.9864134321 km
innovativ | progressiv | effektiv
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
aus 7 Bewertungen Herr Volkwein war sehr schnell und erfolgreich bei meinem Anliegen. Mehr Kompetenz kann ich mir nicht vorstellen. (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Kirchner
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Kirchner, Münchner Straße 41, 85221 Dachau 7103.9922132058 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Bernd Kirchner

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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