3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 2

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin
Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin
Kanzlei Gertrud Frommeld, Marktplatz 26, 84149 Velden 7148.2545263802 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Dürichen
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Dürichen
Rechtsanwaltskanzlei Duerichen, Gerbergasse 4, 01662 Meißen 7057.7620763686 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Dürichen bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Ich habe mich für Frau Dürichen als Anwältin auf Empfehlung einer ehemaligen Kollegin hin entschieden. Ich wurde von … (09.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Waltraut Braker
Kanzlei Waltraut Braker, Wiesenstr. 43a, 20255 Hamburg 6716.3458328951 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Waltraut Braker vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Die Kombi aus strukturierter, fachkompetenter Anwältin, die eine Zusatzqualifikation zur Heilpraktikerin für … (15.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. jur. Julia Starke
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl. jur. Julia Starke
Hafner Starke Fachanwaltskanzlei, Theodor-Heuss-Platz 1, 86150 Augsburg 7063.5438041679 km
Es gilt, das Ziel zu verfolgen, nicht das Problem.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dipl. jur. Julia Starke für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Fr. Starke hat mich kompetent in einem Rechtsstreit mit den Vermietern vertreten. Der Kontakt mit ihr und ihren … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Deniz YİLDİRİM
Deutsche Anwaltskanzlei in Antalya, Belediye Caddesi, 20, 07070, Antalya, Türkei 9115.2036472752 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Deniz YİLDİRİM
Profil-Bild Rechtsanwältin Yosran Sammar
Rechtsanwältin Yosran Sammar
anwaeltehaus-delmenhorst, Yorkstraße 5, 27755 Delmenhorst 6666.8179663714 km
Erbrecht • Familienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Yosran Sammar
(01.05.2023) Frau Sammar hat mich sehr kompetent, zügig und freundlich in einer Kindesunterhaltsberechnung und Durchsetzung im …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brieger
Rechtsanwalt Christoph Brieger
Rechtsanwälte Goossens Brieger Zechlin PartGmbB, Poststr. 111-113, 53840 Troisdorf 6693.2616253714 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Brieger ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(17.07.2021) Sehr kompetente, souveräne, schnelle, freundliche und preislich faire Beratung in Erbschaftsangelegenheiten! Gerne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
Kanzlei Georg N. Fellmann, Hauptstr. 89, 50996 Köln 6679.9332780798 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(06.09.2021) Sehr schnell einen Termin bekommen, da das für mich sehr wichtig war. Sehr guter Erstkontakt.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz
Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz
Rechtwerk GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Chemnitzer Str. 20, 63452 Hanau 6840.4804911227 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin und Notarin Dr. Nina Wolff-Schekatz
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schweyer
Schweyer | Andres Rechtsanwälte, Hugo von Königseggstr. 11, 87534 Oberstaufen 7054.2907847198 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Markus Schweyer
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Dittrich
Kanzlei Dr. Dittrich & Dittrich, Auf der Rast 7, 93444 Bad Kötzting 7137.3373688536 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Dittrich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Bereits einen Tag nach meiner Anfrage folgte eine Kontaktaufnahme, Beratungstermin steht noch an. (13.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Becker
Rechtsanwältin Beate Becker
Wiesmaier und Kollegen WP, StB, RA Partnerschaft mbB, Oderdinger Str. 11, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.3978232635 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Becker unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(22.06.2022) 5 Sterne
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfi Aumann
Rechtsanwältin Elfi Aumann
Kanzlei Dr. Ulrich Herbert, Aumann & Kollegen, Hindenburgstr. 3, 96450 Coburg 6958.4826966325 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Elfi Aumann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
Kanzlei Kuzbida, Nibelungenstr. 31, 64625 Bensheim 6846.10744654 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Reiserecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
(20.03.2023) Sehr hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Pohl
Fachanwaltskanzlei Pohl, Kieler Straße 72, 24340 Eckernförde 6662.7804499251 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Matthias Pohl bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(21.08.2023) Optimale Vertretung meiner Interessen, kompetente Rechtsberatung, gute persönliche Betreuung und Engagement des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Weber
Rechtsanwalt Ernst Weber
Kanzlei Ernst Weber, Kennedyallee 102, 60596 Frankfurt am Main 6826.0915568921 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Ernst Weber ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schmidtke-Sulzberger
Anwaltskanzlei Claudia Schmidtke-Sulzberger, Bismarckstr. 31, 72764 Reutlingen 6949.3238631277 km
Probleme sind dazu da, gut gelöst zu werden
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Schmidtke-Sulzberger
(29.12.2023) Ich kann Frau Schmidtke-Sulzberger nur empfehlen! Sie ist sehr freundlich und hat sich Zeit genommen. Zieht einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Kanzlei Ertingshausen, Frankfurter Str. 26, 63150 Heusenstamm 6836.7743953561 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Ertingshausen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Thiele, Hinter der Lieth 15 15, 22529 Hamburg 6714.7565646093 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
aus 5 Bewertungen Schnell geantwortet und hilfsbereit (29.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Roxana Staniloaie - Cabinet de avocat, Remus, Büro 11, 3. Bezirk 1-3, 030024 Bukarest, Rumänien 8260.1951177261 km
Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
aus 5 Bewertungen Frau Staniloaie hat sich viel Zeit genommen und konnte mir mit einem Telefonat sehr gut weiterhelfen. Ich kann sie nur … (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt / Fachanwalt Christoph Roland Foos LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt / Fachanwalt Christoph Roland Foos LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Foos, Gartenstr. 8, 76872 Winden 6846.1870260647 km
Durch Kompetenz und meinen vollen Einsatz rechtfertige ich das in mich gesetzte Vertrauen meiner Mandanten und schaffe so die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende geschäftliche Verbindung.
Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt / Fachanwalt Christoph Roland Foos LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 122 Bewertungen In einem langjährigen Verfahren hat uns Herr Foos von Beginn an konstruktiv begleitet. Er hat das Verfahren immer … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Ruprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Anwaltskanzlei Jens Ruprecht, Kaiserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin 6969.9116977208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jens Ruprecht
aus 37 Bewertungen Kann noch nicht viel sagen, außer das sich der Anwalt sehr schnell und unkompliziert gemeldet hat (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwaltskanzlei Dornhoff und Arnal, Bahnhofstr. 36, 57548 Kirchen (Sieg) 6739.152481688 km
Medizinrecht • Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff vertritt uns wegen Anerkennung eines Impfschaden. (Grippeschutzimpfung im … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gero Grünjes
Rechtsanwalt Gero Grünjes
Rechtsanwalt und Notar Gero Grünjes, Friedeburger Hauptstraße 93, 26446 Friedeburg 6598.8419574513 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Gero Grünjes im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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