3.880 Anwälte für Erbrecht | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Woidich
Rechtsanwaltskanzlei Woidich, Rosenstr. 14, 90762 Fürth 7004.6968130432 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Woidich bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Christoph Rupp
Rechtsanwalt Mag. Christoph Rupp
Rechtsanwalt Mag. Christoph Rupp, Südtiroler Platz 4/V, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.6285227014 km
Das Fundament des Rechts ist die Humanität. -Albert Schweitzer
Erbrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Christoph Rupp
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Linow
sehr gut
Anwaltskanzlei Linow, Dresdner Str. 58, 01640 Coswig 7066.3655596767 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg Linow
aus 22 Bewertungen Herr RA Linow hat mir bestens geholfen und ich war in jeder Situation mit ihm zu 100% zufrieden. Danke nochmals! (25.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
ENGEL Steuerberatung Wirtschaftsrecht, Goethestraße 2, 51379 Leverkusen 6671.3198779472 km
INDIVIDUELL.KOMPETENT.ZUVERLÄSSIG
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Rößner
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Rößner
Anwaltsbürogemeinschaft Rößner & Merle/Datenschutzbüro Rößner, Karl-Bröger-Str. 10, 36304 Alsfeld 6827.2168960773 km
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, sonst macht das Problem keinen Sinn! Wir finden Wege!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • IT-Recht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Karsten Rößner
aus 29 Bewertungen Herr Rößner ist ein sympathischer, seinen Klienten zugewandter Anwalt, der es sehr gut versteht, juristische … (27.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Werler
Rechtsanwältin Claudia Werler
Anwaltskanzlei Werler & Bielefeld, Leipziger Str. 25A, 08056 Zwickau 7024.799335682 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Werler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(23.01.2024) Die Frau Werler hat uns geholfen gegen diesen Verein vor zu gehen. Wir hatten Schimmel in der Wohnung, haben es erst …
Profil-Bild Rechtsanwalt Burchard Prüser
Rechtsanwalt Burchard Prüser
Kanzlei Burchard Prüser, Homberger Str. 51, 47441 Moers 6628.5658729627 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Burchard Prüser
(16.05.2024) Das war super Beratung. Bin sehr zufrieden. Vielen vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Evelyn Gabrys
sehr gut
Kanzlei Dr. Evelyn Gabrys, Rüttenscheider Straße 134, 45131 Essen 6652.2884274267 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Evelyn Gabrys hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Frau Dr. Evelyn Gabrys nahm sich sehr viel Zeit meine Anfrage zu beantworten. Ihre Antwort kam schnell, war sehr … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Klein
Klein & Kollegen Rechtsanwälte, Kirchplatz 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.8568268085 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Magdalena Klein - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 29 Bewertungen Frau Klein ist eine außerordentlich Seher gut Anwältin. Ich war sehr zufrieden. Ich würde Frau Klein weiter … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Izabela S. Demacker
Kanzlei Demacker, Löwengrube 10, 80333 München 7118.9207450402 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Izabela S. Demacker
aus 9 Bewertungen Frau Demacker ist eine herausragende Rechtsanwältin, die über höchste Kompetenz verfügt. Sie nimmt sich Zeit für Ihre … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Deege
Beblo & Deege, Neuwerkstrasse 30, 99084 Erfurt 6922.2027462753 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Deege ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Weidemann
sehr gut
Rechtsanwältin Judith Weidemann
Kanzlei Judith Weidemann, Friedrich-Ebert-Str. 70, 14469 Potsdam 6961.3278825944 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Judith Weidemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 53 Bewertungen Als ich für meine Ehescheidung einen Rechtsbeistand suchte, wurde mir Frau Weidemann wärmstens empfohlen. Leider blieb … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Catharina Lüdemann
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Catharina Lüdemann
Kanzlei Lüdemann, Hagener Allee 21, 22926 Ahrensburg 6727.8606938887 km
Leistung durch Werte
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Catharina Lüdemann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Mit einer scheinbar einfachen Aufgabe, ein Testament für mich zu erstellen, bin ich zu der Anwältin und Notarin … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Küchen | Berger | Thielbar Rechtsanwaltskanzlei und Notariat, Rönnebecker Str. 9, 28777 Bremen 6655.3483982026 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
aus 6 Bewertungen Der Herr Thielbar ist sehr freundlich und behilfsam. Nimmt seine Zeit um alles mehrmal zu erklären, so dass wir es … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Sommer
Rechtsanwältin Elke Sommer
vsbb Partnerschaft Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwalt, König-Karl-Str. 41, 70372 Stuttgart 6932.060175591 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Elke Sommer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(13.10.2020) Bis jetzt noch keine.Beanstandungen denke die Zeit ist zu kurz um zu urteilen aber solange 5 Sterne
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Ihm
Rechtsanwältin Carmen Ihm
Rechtsanwältin Carmen Ihm, Ludwigstr. 11 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.1375933034 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Carmen Ihm – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
(23.01.2023) Ein perfekter Anwalt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rüber Rechtsanwälte Steuerberater GbR, Konrad-Adenauer-Ufer 37, 50668 Köln 6674.954413317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Götz
sehr gut
Kanzlei Götz, Augsburgerstr. 12, 85221 Dachau 7103.0501273409 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Götz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 30 Bewertungen Seine Kompetenz stiftet Nutzen für seine Mandanten (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Böhm
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Böhm
Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber, Ritterstr. 9, 40213 Düsseldorf 6648.5190312582 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 36 Bewertungen Herr RA Böhm hat mich bei einer für mich sehr belastenden Erbangelegenheit sicher begleitet. Er wusste immer, was zu … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Beisenwenger
Rechtsanwältin Sabine Beisenwenger
Kalb • Dr. Möschel & Kollegen, Rathenauplatz 2, 90489 Nürnberg 7012.2419896293 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Beisenwenger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(08.12.2023) Sofern Sie professionelle Hilfe suchen, meiden Sie diese Dame!
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
Kanzlei Bahner, Vestri-Garðsauki 0, Hvolsvöllur 861, Island 4778.2070341754 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
(21.09.2021) Frau Bahner ist schnell, engagiert und sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Schmetzer
Rechtsanwältin Astrid Schmetzer
Schmetzer Rechtsanwaltskanzlei, Talstr. 3, 74321 Bietigheim-Bissingen 6917.7241074994 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Astrid Schmetzer
aus 5 Bewertungen Sehr gut 👍 (22.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Struckhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Struckhoff
alphalex Rechtsanwälte, Pettenkoferstr. 27 a, 80336 München 7118.1390657928 km
Ihr Recht, mein Ziel!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Niklas Struckhoff gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Ich kann Herrn Struckhoff uneingeschränkt empfehlen! Er hat mich in einem arbeitsrechtlichen Fall vertreten, … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schulz
Rechtsanwalt Michael Schulz
Kanzlei Brodda & Schulz, Bahnhofstr. 29, 21629 Neu Wulmstorf 6712.8310092637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schulz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(14.10.2021) Wusste genaue Gesetze bzw. Paragraphen und Artikel aus dem Kopf.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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