3.919 Anwälte für Erbrecht | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Machts
Rechtsanwalt Felix Machts
Hauenschild, Schütt, Wünsche & Machts RECHTSANWÄLTE, Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg 6708.9417843502 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Machts bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Kanzlei Ilse Kühn-Blaschek, Spreewaldstraße 1, 31275 Lehrte 6781.8964865715 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
aus 6 Bewertungen Sehr freundlich, schneller Rückruf, sachlich,bis jetzt alles zu meiner Zufriedenheit erledigt ich kann die Kanzlei nur … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Misikowski
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Misikowski
Rechtsanwälte GMS, Postplatz 5, 58239 Schwerte 6686.1798750777 km
Mit Erfahrung, Empathie und Elan zu Ihrem Erfolg
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Misikowski ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 35 Bewertungen Freundliche und gute Beratung. (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Fries
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Fries Anwaltskanzlei Fries, Bonner Str. 42, 54294 Trier 6716.3082048222 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Corinna Fries ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 28 Bewertungen Frau Fies, die Rechtsanwältin, hat mich hervorragend vertreten. Sie engagierte sich für meinen Fall, als wäre es ihr … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Denzinger
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Denzinger
Anwaltskanzlei Denzinger & Coll., Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
Mein Motto für die Mandanten meiner Kanzlei lautet: Ich kämpfe für Ihr Recht!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Denzinger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 56 Bewertungen Herr RA Denzinger besitzt ein sehr großes Fachwissen, er ist ein Anwalt der einen offen und ehrlich berät, Erfolg und … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Bitsch
Roger Bitsch & Koll., Marktplatz 3, 90584 Allersberg 7033.0912020059 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Roger Bitsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Vogel
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Vogel
humanius Rechtsanwälte Fachanwälte, Kaiserstr. 91-97, 53721 Siegburg 6697.5652402388 km
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Schwerbehindertenrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Jürgen Vogel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 29 Bewertungen Ich bin vollkommen zufrieden. Sehr versiert und kompetent. Schnelle Arbeitsweise sind verständnisvoll und helfen. … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Schulte
sehr gut
Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte, Heinrichstraße 4, 30175 Hannover 6768.3854048105 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Schulte bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Hervorragende Umsetzung eines Schreibens an das Finanzamt zur Anerkennung einer Besteuerung ähnlich einer … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dogan Bor
Rechtsanwalt Dogan Bor
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dogan Bor ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(31.10.2022) Zügige und korrekte Abwicklung der Angelegenheit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kleemann
Rechtsanwalt Axel Kleemann
Kleeman Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Am Rathaus 2, 26639 Wiesmoor 6594.7108481596 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Kleemann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Dr. jur. Ansgar Sander
Fachanwalt und Notar Dr. jur. Ansgar Sander
Sander. Rechtsanwälte und Notar, Kranzer Str. 6-7, 14199 Berlin 6970.6826915508 km
ius vigilantibus!
Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Fachanwalt und Notar Dr. jur. Ansgar Sander ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(29.10.2020) Ausführliche Beratung, schneller Termin.
Profil-Bild Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
Kanzlei Pickert und Hoffmann, Moltkestr. 74, 53173 Bonn 6700.9278590816 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
aus 26 Bewertungen Frau Hoffmann ist sehr kompetent und erfahren auf ihrem Gebiet. Ich fühlte mich sehr gut beraten und kann sie nur … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Wolf
Rechtsanwalt Hagen Wolf
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hagen Wolf gerne zur Verfügung
(16.02.2024) Fast 10 Jahre sehr kompetente und professionelle Beratung und Begleitung in meinem Scheidungsprozess mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT)
Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT)
Kanzlei Dominik von Seefranz, Friedrichstr. 63, 10117 Berlin 6974.5671098791 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT) unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Rundum zufrieden. (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Tapalović
sehr gut
Rechtsanwältin Monika Tapalović
Kanzlei Monika Tapalović, Schwanthalerstr. 100, 80336 München 7117.7000533525 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Tapalović - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 75 Bewertungen Frau Tapalovic und ihre Kollegen haben uns in unserer Angelegenheit sehr gut beraten. Die Kommunikation fand auf … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Hauser
Hauser, Rechtsanwälte – Steuerberater PartGmbB, Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn 6914.5719397456 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dietrich Hauser
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., Caprivistr. 33, 22587 Hamburg 6708.7917168179 km
Global denken, lokal handeln: Rechtsberatung, die Brücken baut
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami) - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Ich kann Herrn Schwarzkopf als äußerst kompetenten und gewissenhaften Anwalt empfehlen. Er war mir mit der … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Groeneveld
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Groeneveld
BRP RENAUD, Königstr. 28, 70173 Stuttgart 6930.9500108361 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Groeneveld
aus 83 Bewertungen Bringt Ruhe in die Situation, flexibel, schlichtend, kämpft mir fairen Argumenten und Mitteln (02.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Ziolkowski
Rechtsanwalt Björn Ziolkowski, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll 6589.4532586 km
Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Björn Ziolkowski
aus 7 Bewertungen Wir waren froh Herrn Ziolkowski an unserer Seiten zu haben und werden auch weiterhin auf seinen Rat bei Streitigkeiten … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Helmling
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Helmling
Kanzlei Silke Helmling, Königswarter Str. 77, 90762 Fürth 7005.9658841364 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Helmling ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 50 Bewertungen Frau Helmling hat mich in einer komplizierten Erbangelegenheit, sehr erfolgreich vertreten. Die … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
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Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 7078.2752315546 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 11 Bewertungen Top Beratung und Betreuung unseres Rechtsfall. Jederzeit gern wieder! Ganz klare Empfehlung! (22.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey
Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey
Frey Mediation und Beratung, Radgasse 13, 73430 Aalen 6985.3139066081 km
"Es liegt an uns, ob wir aus den vielen Steinen, die wir einander in den Weg legen, Mauern oder Brücken bauen." Ernst Ferstl
Mediation • Familienrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Violaine Frey ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(19.09.2020) Wir waren sehr zufrieden mit der Rechtsberatung und die Kommunikation mit Frau Spanuth. Sie hat uns sehr geholfen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Pierro
Pierro & Pierro, Schönbornstr. 21, 76646 Bruchsal 6874.8521946558 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Pierro ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(10.06.2023) Herr Pierro ist sehr kompetent, hat mich sehr gut beraten und wird meine Angelegenheiten übernehmen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Kanzlei Dr. Feßmann & Glatthaar, Schopperstraße 42, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.8451483787 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Tilo Feßmann
(25.02.2015) Die Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen, ich bin schon seit 1995 bei Herrn Festland und wurde immer gut …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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