4.718 Anwälte für Unterhalt | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Mayer
Rechtsanwältin Tatjana Mayer
Rechtsanwaltskanzlei Mayer, Bahnhofplatz 7, 82054 Sauerlach 7133.8827888439 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Tatjana Mayer für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann
Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann
Brinkmann und Munde Rechtsanwälte und Notare, Nöttentor 4, 59494 Soest 6711.942593731 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Ohrmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen ich kann diese Kazlei nur weiteremfehlen. Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht und wurde von Anfang an von Herr … (30.03.2022)
Profil-Bild Anwalt Ehrenfried Falk
Anwalt Ehrenfried Falk
Kanzlei Ehrenfried Falk, Eisackstr., 6, Bozen, Italien 7202.2963853601 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Anwalt Ehrenfried Falk ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(03.05.2021) Nicht zu Empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Holtmann
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Holtmann
Dr. Conradis und Kollegen - Rechtsanwälte & Fachanwälte, Vom-Rath-Str. 9, 47051 Duisburg 6637.7443771767 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sandra Holtmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 62 Bewertungen Frau Holtmann hat mich bereits zum zweiten Mal vor Gericht vertreten, diesmal in einer Angelegenheit bezüglich Kindes- … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Kerscher
Kanzlei Beate Kerscher, Bauerstr. 22, 80796 München 7117.696355438 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Beate Kerscher
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
Kanzlei Elisabeth Pfleger, Frauentorstr. 51 a, 86152 Augsburg 7062.3710297895 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
aus 14 Bewertungen Frau Pfleger ist sehr kompetent, nahm sich Zeit für die Beantwortung all meiner Fragen rund um das Familienrecht und … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Devers
Rechtsanwaltskanzlei Devers, Fährstr. 22, 47495 Rheinberg 6628.2425576297 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Devers
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr
Kanzlei Petra Schleer-Leitmayr, Luitpoldstr. 4, 86633 Neuburg an der Donau 7059.5150732586 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Schleer-Leitmayr vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(04.03.2021) siehe oben
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lömker
sehr gut
Kanzlei Encke und Partner, Trift 18, 29221 Celle 6774.0935387564 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Lömker - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 17 Bewertungen Hatte vorab nur ein erstes Informationsgespräch. Frau Lömker strahlt Ruhe und fachliche Kompetenz aus und konnte alle … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Edrich
Rechtsanwältin Stephanie Edrich
Kanzlei Edrich, Koebkeweg 10, 82211 Herrsching am Ammersee 7101.6678944519 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Stephanie Edrich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(25.10.2020) Prompte klare Antwort. Sie war leider nicht zuständig für meinen Fall (räumlich). Aber die Reaktion und die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Benjowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Benjowsky
Kanzlei Dirk Benjowsky Zweigstelle Bretten, Ligusterweg 27, 76337 Waldbronn 6877.5781464754 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dirk Benjowsky für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Benjowsky. Nach dem ich versucht habe zwei Jahre den Fall selbst mit meiner … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Frank
Rechtsanwalt Dieter Frank
Rechtsanwaltskanzlei Dieter Frank, Bechlenberg 28, 42799 Leichlingen (Rheinland) 6669.950251411 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Frank unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(18.06.2023) Hat mein Anliegen sehr erst genommen und ist sofort aktiv geworden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
RIEGER recht | Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger, Dr. Koss Straße 14, 4600 Wels, Österreich 7270.6935909016 km
Zivilrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Familienrecht • Zivilprozessrecht • Arzthaftungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Döbereiner
Rechtsanwältin Caroline Döbereiner
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9104127217 km
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Caroline Döbereiner
Profil-Bild Rechtsanwältin Ina Renate Geithner
Rechtsanwältin Ina Renate Geithner
Kanzlei Ina Renate Geithner, Breite Str. 8, 13187 Berlin 6972.3058277288 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Ina Renate Geithner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Warken
Rechtsanwältin Andrea Warken
Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Am Bahnhof 6, 66822 Lebach 6752.6120890763 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Warken ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
Kanzlei Kresken & Koll, Hauptstr. 18, 32609 Hüllhorst 6709.541827585 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sarah Kassebaum
aus 10 Bewertungen Bereits zum 2. mal wurde ich von Frau Kassebaum vor Gericht vertreten. Wie immer schnelle Rückmeldung bei Fragen und … (26.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards
Rechtsanwalt I Lehrbeauftragter (FH) I Fachanwalt I Betriebswirt Dr. Andreas Gerards, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf 6649.6640697033 km
Qualifizierte Rechtsberatung - für Sie einfach auf den Punkt.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Gerards
aus 29 Bewertungen Dr. Gerards hat sich quasi sofort mit mir per Email in Verbindung gesetzt. Das anschließende Telefongespräch verlief … (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hettmann
Stephan Hettmann, Am Marktplatz 4, 66346 Püttlingen 6757.3779444973 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Hettmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(25.04.2024) Herr Hettmann Stephan hat das doch sonst so trockene Thema Arbeitsrecht charmant und interessant verpackt und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Rapp
Rechtsanwältin Elke Rapp
Rapp Fozouni Pondelik Rechtsanwälte Partnerschaft - RFP-Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 16, 70734 Fellbach 6935.4084123028 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Elke Rapp hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(15.09.2022) Frau Rapp geht optimal auf Ihre Klienten ein. Sie berät auch übers Telefon sachlich und treffsicher ( auch, wenn’s …
Profil-Bild Rechtsanwalt Herwart Brill
Rechtsanwalt Herwart Brill
Rechtsanwälte Brill, Lohbachstraße 36, 42553 Velbert 6663.8349175864 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Herwart Brill
(11.01.2024) Ich habe mich durch die Vertretung der Rechtsanwaltskanzlei Brill sehr gut betreut gefühlt. Besonders die Beratung und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel
Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel
Kanzlei Heinzel & Neupert, Pirckheimerstr. 28, 90408 Nürnberg 7011.2072768052 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(10.02.2012) Top Beratung, man kümmert sich sofort um die Sache! Besser geht es nicht!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha M. Roschmann
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha M. Roschmann
Rechtsanwaltskanzlei Natascha Roschmann, Tummelplatzweg 4, 87700 Memmingen 7039.7756017485 km
kompetent - flexibel - persönlich
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Natascha M. Roschmann
aus 11 Bewertungen Ich habe mich sehr kompetent beraten gefühlt und in jeder Stufe der Prozessführung war sie bemüht zusätzliche … (28.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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