4.740 Anwälte für Unterhalt | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Anwaltskanzlei Mahnke, Wilhelm-Nieswandt-Allee 123, 45326 Essen 6649.3139561213 km
Meine Spezialisierung ist Ihr Vorteil!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Mahnke gerne zur Verfügung
(17.11.2015) Seriös, Erfolgreich, Hilfsbereit, Zielstrebig!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwaltskanzlei Burgmeier Brüseken Haußleiter, Wimmerstraße 5, 81927 München 7121.8214484364 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Haußleiter ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(29.06.2021) Die Antwort kam sehr schnell und überzeugend. Alle Schreiben wurden sofort zugestellt und auch sehr schnell …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Pilgrim
Rechtsanwältin Jana Pilgrim
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jana Pilgrim gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Schönburg
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Schönburg
Kanzlei Schönburg, Fichtestr. 15, 63071 Offenbach am Main 6833.9036036765 km
Nicht gleich zu Beginn die Waffen zücken! Erst dann, aber dann nachhaltig, wenn unser Gegenüber unsere Versöhnungsbereitschaft nicht zu schätzen weis.
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Schönburg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 44 Bewertungen Ich bin aufgrund der sehr guten Bewertungen auf Frau Schönburg gestoßen, aber ich hatte schon mal die Erfahrung … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
Bayer Jesse Jakubaschk Rechtsanwälte, Lützenkirchener Str. 316, 51381 Leverkusen 6673.7612786958 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 119 Bewertungen Herr Jakubaschk hat mich zeitnah zurückgerufen und konnte mich augenblicklich durch seine souveräne, verständnisvolle … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Uzun Legal, Salzstrasse 20, 48143 Münster 6663.1908061073 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 137 Bewertungen Unsere Fragen wurden zur vollen Zufriedenheit beantwortet. Wir können Frau Uzun weiterempfehlen (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Leibbrand
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Leibbrand
LEIBBRAND RECHSTANWÄLTE, Sendlinger-Tor-Platz 11, 80336 München 7118.9164401366 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Leibbrand bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen Die fachliche und menschliche Unterstützung durch Frau Leibbrand war ein echter Lichtblick in einer schweren Zeit! (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Güller
Rechtsanwältin Alexandra Güller
Dr. Andrae & Kollegen, Sonnenstr. 27, 80331 München 7118.7916174841 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Alexandra Güller
Profil-Bild Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
Profil-Bild Fachanwältin für Familienrecht Gudrun Schweifel
sehr gut
Fachanwältin für Familienrecht Gudrun Schweifel
Kanzlei Recht³, Kleiberg 21, 53721 Siegburg 6698.3180724295 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin für Familienrecht Gudrun Schweifel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 14 Bewertungen Sehr kompetente und schnelle Beratung zu meiner vollsten Zufriedenheit. Komme gerne wieder! Vielen Dank Frau Schweifel (11.01.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch
Kanzlei Dr. Anke Reisch, Schinzlgasse 3, 2500 Baden, Österreich 7416.606769405 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Reisch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch
Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch
Anwaltskanzlei Dr. Harald Bösch - Liechtensteinische Niederlassung, Austr. 52, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7046.9768409645 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Harald Bösch für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Rößiger
Rechtsanwältin Tanja Rößiger
Wegner Rechtsanwälte, Bismarckstraße 91, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.5201243155 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Rößiger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Buck
Rechtsanwältin Anke Buck
Bruns & Dr. Redmann PartGmbB, Parkallee 5, 28209 Bremen 6676.1263454179 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Buck vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen In unserem Erbrechtsfall (Pflichtanteil) hat Frau Buck uns kompetent, anschaulich erklärend, ruhig und zielführend … (27.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Friedrich-Nikolaus Meyer-Milberg
sehr gut
Rechtsanwalt Friedrich-Nikolaus Meyer-Milberg
Rechtsanwalt Meyer-Milberg, Am Sparrenberg 22, 33602 Bielefeld 6714.5488488571 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Friedrich-Nikolaus Meyer-Milberg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 68 Bewertungen Aufgrund einer weiten Wegstrecke wurde mein Anliegen beim Amtsgericht von Hr. RA Milberg übernommen. Mein erster … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Beer
Kanzlei Irina Beer, Rindermarkt 5, 93413 Cham 7123.4843640584 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Beer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(19.02.2024) Ich fühle mich sicher mit Frau Beer, da ihre professionelle Kenntnisse und Hilfe erfolgreich sind.
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Fritz
Rechtsanwalt Wolfgang Fritz
Anwaltskanzlei Fritz & Kollegen, Hochbrücktorstr. 14, 78628 Rottweil 6930.1388479373 km
Sie bekommen mit unserer Erfahrung und Kompetenz rechtliche Unterstützung. Wir vertreten Sie vor Gerichten und Behörden und sind Ihr Rechtsbeistand.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Fritz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Fachanwältin für Familienrecht Julia Breuer
sehr gut
Fachanwältin für Familienrecht Julia Breuer
Rechtsanwaltskanzlei Breuer, Wegenerstraße 10/11, 10713 Berlin 6971.6319304529 km
Work hard, play hard
Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Fachanwältin für Familienrecht Julia Breuer
aus 43 Bewertungen Trotz eines sehr sehr kurzfristigen Gerichtstermin hat sich Frau Breuer meiner Angenommen und sich sehr professionell … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Lindinger
Rechtsanwältin Ursula Lindinger
Kanzlei Ursula Lindinger, Prinz-Eugen-Str. 6, 94036 Passau 7211.6786258077 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Lindinger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(26.04.2021) Frau Lindinger hat mich durch meine Scheidung und vorrausgegangenem Gewaltschutzverfahren sehr gut begleitet. Fair und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Zillien
Rechtsanwalt Joachim Zillien
MAURER · KOLLEGEN Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater, Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz 6806.9121735455 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Zillien gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Guter Mann! (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Fisch
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Fisch
Anwaltskanzlei Pintsch & Fisch, Hanauerstr. 98, 63755 Alzenau 6851.0953140693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Fisch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Herr Fisch hat und freundlich, sachlich und kompetent beraten.Professionelle Beratung und schnelle Reaktionszeiten. … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Müller
Rechtsanwalt Stefan Müller
Fried & Müller Rechtsanwälte, Unterer Markt 5, 66538 Neunkirchen 6772.84535152 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Müller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(29.08.2019) Rechtsanwalt Müller bietet eine durch und durch zielführende, kompetente Rechtsberatung an und überzeugt mit seiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Nowak
sehr gut
Kanzlei Ruth Nowak, Schneebergstr. 58, 12247 Berlin 6977.0378244611 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Ruth Nowak vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 137 Bewertungen Ich bin absolut begeistert von Frau Nowak,ich wurde sehr gut und umfassend beraten,es wurde sich Zeit genommen und auf … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Becker
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Rechtsanwalt Martin Becker
Winfried Becker & Partner, Bismarckstraße 29, 32657 Lemgo 6737.0158815879 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Mediation • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Becker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen Meine Anfrage wurde von Herrn Becker zufriedenstellend beantwortet. Viele Grüße Hartmut Pfuhland (08.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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