4.730 Anwälte für Unterhalt | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schöbener
Wegner & Schöbener Rechtsanwälte, Marktbreiter Str. 1, 97199 Ochsenfurt 6937.3486736708 km
Fachanwältin Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Schöbener hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Merle
Rechtsanwältin Brigitte Merle
Anwaltsbürogemeinschaft Rößner & Merle/Datenschutzbüro Rößner, Karl-Bröger-Str. 10, 36304 Alsfeld 6827.2168960773 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Pferderecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Brigitte Merle
(18.08.2020) Kompetente Anwältin, die mit mir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Trennung von meinem Partner durchgegangen ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Raster
Rechtsanwalt Jochen Raster
RAe Dr. Görke – Dr. Scheja & Kollegen, Gartenstr 24, 72074 Tübingen 6938.2021656119 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Jochen Raster
Profil-Bild Rechtsanwältin Ina Reese
Recht & Steuern, Schiffbrücke 19, 24939 Flensburg 6623.0913735388 km
Fachanwältin Steuerrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Ina Reese
(08.10.2023) Wir wollten die Kanzlei einsetzen in einem Verfahren gegen einen Steuerberater. Es war eine 14 Tage Frist offen – vom …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Werner
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann, Friedrichstr. 7, 45772 Marl 6648.1421827714 km
Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Werner gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Frau Werner ist eine sehr kompetente und engagierte Anwältin. Ich habe mich in allen Bereichen bei ihr gut aufgehoben … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Kleemann
Rechtsanwalt Thomas Kleemann
Kleemann, Iffland & Schreiber-Hiltl, Bahnhofstr. 5, 85051 Ingolstadt 7074.9233891459 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Kleemann
aus 6 Bewertungen Herr Kleemann ist ein fachlich sehr kompetenter Anwalt, der mich in einer sehr schwierigen Zeit äußerst zuverlässig, … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Stephan Anft
Rechtsanwalt und Notar Dr. Stephan Anft
Kanzlei Anft & Feller, Eichgärtenallee 14, 35394 Gießen 6800.621974184 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Stephan Anft ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Savin Vaic
sehr gut
Rechtsanwalt Savin Vaic
odvjetnicko drustvo Vaic & Dvornicic d.o.o. Rijeka, Križanićeva 5, 51000 Rijeka, Kroatien 7474.0182386151 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Savin Vaic hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 53 Bewertungen Ich werde seit ca. zwei von einem direkten Wohnungsnachbarn in Kroatien verbal angegriffen - egal, ob vor meiner … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Müller
Rechtsanwalt Christoph Müller, Burgstraße 1 A, 27374 Visselhövede 6725.8300001121 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Müller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Walter
Rechtsanwältin Ute Walter
Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustr., Alte Elbgaustr. 8b, 22523 Hamburg 6711.8410907001 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Ute Walter für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(22.09.2022) Frau Walter hat schnell, freundlich und umfassend uns informiert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingke Ketels
Ingke Ketels - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Erbrecht & Familienrecht, Mönckebergstraße (Rathausmarkt) 31, 20095 Hamburg 6720.1225282881 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ingke Ketels
aus 8 Bewertungen Frau Ketels bietet blitzschnelle Antworten, scharfsinnige Bearbeitung und geharnischte Schreiben an den Gegner, … (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Linow
sehr gut
Anwaltskanzlei Linow, Dresdner Str. 58, 01640 Coswig 7066.3655596767 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Linow bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Herr RA Linow hat mir bestens geholfen und ich war in jeder Situation mit ihm zu 100% zufrieden. Danke nochmals! (25.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Juckeland
Rechtsanwalt Harald Juckeland
Kanzlei Harald Juckeland, Lampestraße 6, 04107 Leipzig 6982.4780514526 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Juckeland ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(13.06.2023) Sachliche Vorgehensweise betreffend Vergleich zum richtigen Zeitpunkt
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Weingärtner
Rechtsanwalt Sven Weingärtner
Kanzlei Sven Weingärtner, Louisenstr. 96, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6816.2499962822 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Weingärtner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Marschke
Rechtsanwältin Antje Marschke
Marschke & Kollegen, Greifswalder Str. 139, 10409 Berlin 6975.7971404101 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Marschke ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(16.06.2023) Frau Marschke, War immer zuverlässig und hat alle Fragen egal ob per Mail oder telefonisch innerhalb von 48h …
Profil-Bild Rechtsanwältin Amna Hahmann
Rechtsanwältin Amna Hahmann
Steinstrass & Partner, Wilhelmstr. 18, 57610 Altenkirchen (Westerwald) 6730.8339597783 km
Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Amna Hahmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Sehr gute Beratung, wir erhielten stets zeitnah Informationen zum aktuellen Stand und es wurde unmittelbar auf … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Lahaye
Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Klosterhof 27, 89077 Ulm 7001.717144458 km
Verlässliche Beratung und entschiedene Vertretung ihrer Interessen.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Lahaye ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(16.01.2024) Kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Günther-Reuß
Rechtsanwältin Barbara Günther-Reuß
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Günther-Reuß - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Ramsperger
sehr gut
Rechtsanwältin Tatjana Ramsperger
LEGALIS. Anwälte, Alter Postplatz 15, 88400 Biberach an der Riß 7008.1746369151 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Tatjana Ramsperger
aus 27 Bewertungen Frau Ramsperger ist fachlich und menschlich eine sehr gute Anwältin. Freundlich , kompetent , sehr bemüht und … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Pandel
sehr gut
Rechtsanwältin Alice Pandel
Kanzlei Alice Pandel, Vor der Frecht 6, 55128 Mainz 6805.7431410541 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Frau Rechtsanwältin Alice Pandel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 66 Bewertungen Die Fr. Pandel ist super sympatisch und konnte mir in allen Angelegenheiten weiter helfen. (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Kunz
Fachanwaltskanzlei Annette Kunz, Teisendorferstraße 26, 83364 Neukirchen 7212.0202910382 km
Ich nehme Sie mit Ihren Probleme ernst und biete Ihnen eine individuelle Beratung. Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept zur Lösung Ihres Falles.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Kunz im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(08.08.2021) Ich habe nur gute Erfahrungen mit Frau Kunz gemacht. Frau Kunz hat sich für mich eingesetzt und gut beraten. Immer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anja Phleps
Rechtsanwältin Dr. Anja Phleps
Rechtsanwaltskanzlei Endriss und Kollegen, Dreikönigstr. 12, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4882580745 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Anja Phleps - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(25.08.2023) Wir fühlten uns von der ersten Minute an gut aufgehoben und beraten. Frau Phelps hat immer ein offenes Ohr und nimmt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikolas Hölscher
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Nikolas Hölscher
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Nikolas Hölscher
aus 46 Bewertungen Im Vorgespräch wurde den Adoptierenden die rechtliche Problematik ausführlich, kompetent und - für Laien - sehr … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Genius
Rechtsanwältin Claudia Genius
GEHRMANN | GENIUS | FREUND | WEBER Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Augustastraße 33, 52070 Aachen 6630.2264235212 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Genius vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Frau Genius hat mich in etlichen langen komplizierten Familienverfahren unterstützt. Sie ist immer sehr sachlich und … (02.09.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.