4.745 Anwälte für Unterhalt | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Imke Ritter
sehr gut
Rechtsanwältin Imke Ritter
Kanzlei Ritter & Bender Rechtsanwälte, Zentralstraße 1, 04109 Leipzig 6981.9688333058 km
Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Imke Ritter ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 24 Bewertungen Hallo Frau Ritter, ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal recht herzlich bedanken. Die Zusammenarbeit hat … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Timpe
sehr gut
Rechtsanwältin Diana Timpe
Kanzlei Diana Timpe, Brandenburger Platz 6, 03046 Cottbus 7073.4315283414 km
Mit Herz und Verstand !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Diana Timpe
aus 37 Bewertungen Ich habe sofort einen Termin bekommen und wurde freundlich und kompetent beraten. Bin sehr zufrieden. Sollte ich … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Blume
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Blume
Blume/Kischko/Dr. Barra-Ottl Rechtsanwälte, Am Mühlentor 4, 17489 Greifswald 6884.2339012387 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Blume
aus 92 Bewertungen Herr Blume hat echt tolle Arbeit geleistet, kann ich nur weiter empfehlen. (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tuna
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Tuna
Adolphs – van den Brink – Tuna, Alicenstraße 40, 35390 Gießen 6800.1311791698 km
Ich biete Ihnen dank meiner Spezialisierung als Fachanwalt eine professionelle und ganzheitliche Betreuung, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Tuna
aus 91 Bewertungen Herr Tuna war eine ausgezeichnete Wahl für meine Scheidungsangelegenheit und die Regelung von Unterhaltsfragen. Seine … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hillen
Rechtsanwalt Peter Hillen
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Peter Hillen
(20.03.2024) Ich kann nur positiv über Herrn Hillen urteilen. Er ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt und ich bin sehr zufrieden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. (Wales)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. (Wales)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt, Domstr. 15, 20095 Hamburg 6720.170317976 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Schiedsgerichtsbarkeit
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. (Wales)
aus 9 Bewertungen Herr Prof. Dr. Burandt hat mich vollumfänglich und außergewöhnlich kompetent beraten. Er hat sich immer viel Zeit … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner
Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner
Georg Ganner, Wilhelm Greil Str. 14, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.3918983273 km
Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(26.02.2014) Dr. Ganner hat für mich einen komplizierten Liegenschaftskauf abgewickelt und mich im gleichen Zug in erbrechtlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Berthold
Rechtsanwalt Markus Berthold
Bürogemeinschaft advocatplus Kanzlei Hülß & Berthold, Turmstr. 3, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.7611380304 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Berthold im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Hatte Gerichtstermine wo mich Herr Berthold sehr gut vertreten hatte und eine optimal Lösung erwirken konnte, was … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Zeller
Rechtsanwalt Markus Zeller
Markus Zeller Rechtsanwalt, Hohenzollernstr. 15, 72488 Sigmaringen 6972.1449935418 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Zeller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Luyken
Kanzlei Günter Luyken, Bachemer Str. 89, 50931 Köln 6673.0807268781 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Luyken ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Neidig
Rechtsanwälte Dr. Neidig, Rauenberger Str. 18, 69234 Dielheim 6874.9128550777 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Neidig gerne zur Verfügung
(27.04.2024) Sehr kompetent und zuverlässig. Hat die nötige Ruhe , Wissen und Durchhaltevermögen auch schwierigen Verfahren die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Pigaris
sehr gut
Rechtsanwalt Christos Pigaris
Anwaltskanzlei C. Pigaris, Stadtgarten 3, 47798 Krefeld 6629.6706735266 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christos Pigaris für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 72 Bewertungen Kompetente und unkomplizierte Abwicklung. Vielen Dank. Kann ich 100% empfehlen. (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mediator Franz-Josef Rochel
sehr gut
Rechtsanwalt Mediator Franz-Josef Rochel
H D T Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Am Landgericht 2, 49074 Osnabrück 6672.4010374694 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Mediator Franz-Josef Rochel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 60 Bewertungen Ich kann Herrn Rochel vom Herzen empfehlen. Er fühlt sich komplett in die Situation von einem ein und berät ein so das … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Lackmann
Kanzlei Lackmann, Große Str. 68, 27283 Verden (Aller) 6708.6176009773 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Lackmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(09.03.2018) Er sagt klar was er will und denkt , nimmt sich Zeit für seine Mandanten. Auch Fragen die man hat werden so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Günther Böhm
sehr gut
Rechtsanwalt Günther Böhm
Anwaltsbüro Böhm, Haingraben 10, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.7005254406 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Günther Böhm
aus 24 Bewertungen Mein sicher nicht einfaches Verfahren wurde durch Hr. Böhm bestens gelöst. Durch sein ruhiges, sicheres, auftreten hat … (05.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein
Dr. Ellmer Rechtsanwälte, Weiße Herzstraße 6, 91054 Erlangen 6999.0979456716 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 20 Bewertungen I am more than happy with Mrs. Klein support, not only her knowledge and professionalism are of high standards and top … (06.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klemens Höfner
Rechtsanwalt Klemens Höfner
Kanzlei Klemens Höfner, Siegfriedstr. 4, 67547 Worms 6832.2381259893 km
tue recht und scheue niemand
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Klemens Höfner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(20.03.2018) Herr Höfner hat sich immer Zeit für meine Ansichten und auch Ängste im vorliegenden Fall genommen. Wenn ein Termin mal …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hasert
Rechtsanwältin Julia Hasert
Rechtsanwälte Dr. Schmitt und Kollegen - Partnerschaft mbB, Moltkestr. 41, 76133 Karlsruhe 6867.4413178905 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Hasert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(03.12.2023) Hallo ich hab einen problem mit papier Globus Wörth vetrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Leitmann
Rechtsanwalt Christian Leitmann
Anwaltskanzlei Leitmann, Bahnweg 14, 69168 Wiesloch 6872.3161524187 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Leitmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(22.12.2023) Herr Leitmann war sehr zuvorkommend und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Wenzel
Rechtsanwältin Jutta Wenzel
D.O.C. Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg 6719.1110460675 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jutta Wenzel
Profil-Bild Rechtsanwalt Herbert Brockmann
Rechtsanwalt Herbert Brockmann
Rechtsanwälte Reuter, Herwegh & Arndt Partnerschaft mbB, Spichernstr. 55, 50672 Köln 6673.5638266187 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Herbert Brockmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller
Rechtsanwaltskanzlei Haferkorn, Heinz-Röttger-Str. 7, 06846 Dessau-Roßlau 6945.0932325266 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 118 Bewertungen Nach einem kurzfristigen Termin, hat Herr Müller die ganze Korrespondenz übernommen, wir hatten keinerlei Rennereien … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arnd Hanne
Rechtsanwalt Arnd Hanne
Rechtsanwaltskanzlei Hanne, Richmodstraße 6, 50667 Köln 6674.5175853859 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Arnd Hanne vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Er ist immer verfügbar und verantwortlich. (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Günther
Rechtsanwältin Monika Günther
BÖTSCH + GÜNTHER Steuerberater- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Maximilian Str. 6, 82319 Starnberg 7112.8613038339 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Monika Günther

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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