4.745 Anwälte für Unterhalt | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
MTR Legal Rechtsanwälte, Domstraße 10, 20095 Hamburg 6720.2451381186 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Tugba Balikci
sehr gut
Rechtsanwältin Tugba Balikci
Kanzlei Tugba Balikci, Eckenheimer Landstrasse 97-99, 60318 Frankfurt am Main 6825.5494519528 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tugba Balikci gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen So wie viele andere Anwälte hat Sie nicht als erst Geld angefordert, sondern wollte aller erstens mir helfen. Sehr … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Münzner
sehr gut
Rechtsanwalt Norman Münzner
MÜNZNER Anwaltskanzlei, Adam-Ries-Straße 57 B, 09456 Annaberg-Buchholz 7063.9071145639 km
... mit Recht an Ihrer Seite!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Norman Münzner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Das Jugendamt konnte mir nicht helfen. Dank Herrn Münzner bekommt mein Kind endlich Unterhalt. (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Aleš Vodičar LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Aleš Vodičar LL.M.
Odvetnik Rechtsanwalt/Attorney-at-law, Cigaletova 7, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.7436802732 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Aleš Vodičar LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 5 Bewertungen Sehr zu empfehlen diese Kanzlei // es wird einem schnell und professionell geholfen... Deshalb 5 Sterne in … (09.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Grimm
Rechtsanwalt Georg Grimm
Kanzlei Georg Grimm, Schützstr. 16, 63450 Hanau 6839.8061732212 km
Wer schon zu Beginn aufgibt, hat schon verloren!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Grimm unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Volkmar Weiß
Rechtsanwalt Volkmar Weiß
BTH Balke Truffner Dr. Hirner Rechtsanwälte, Riedlinger Str. 24, 88400 Biberach an der Riß 7007.9768260581 km
Fachanwalt Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volkmar Weiß
(13.01.2023) 100%Befangene Rechtsanwalt derErfühlunggehilfe und Judaslohn bekommen hat und bis heute nicht mal Legitimieren und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhardt Jung
Kanzlei Marietta Scherlo, Bahnhofstr. 17-19, 35066 Frankenberg (Eder) 6781.8251777528 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Eckhardt Jung ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Herr Jung hat sich viel Zeit genommen für ein sehr nettes, informatives und detailliertes Gespräch über die … (06.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat
Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat
Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat, Hindenburgstr. 2, 32791 Lage 6731.7740455682 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(04.05.2024) Klare , laienverständliche Erklärungen des Sachverhaltes.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Müller
Rechtsanwältin Nicole Müller
Rechtsanwältin Nicole Müller, Peter-Weiss-Gasse 1, 12627 Berlin 6985.5786015972 km
„Und wenn du das Gefühl hast, dass gerade alles auseinanderzufallen scheint, bleibe ganz ruhig, es sortiert sich nur neu.“ - Unbekannt -
Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicole Müller
aus 9 Bewertungen Vielen Dank für die ausführliche Beratung. Es war ein sehr gutes und angenehmes Gespräch. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uli Zinser
sehr gut
Rechtsanwalt Uli Zinser
Kanzlei Zinser, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Uli Zinser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 11 Bewertungen Es war an und für sich eine "kleine" Erbrechtssache weshalb ich mich an Herrn Zinser wandte. Aber von A bis … (25.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer
Scheer Rechtsanwaltskanzlei, Wollzeile 29, 1010 Wien, Österreich 7412.7248447917 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(17.05.2023) Ich habe lange nach einem Anwalt gesucht, der sich mit dem Kärntner Erbhofgesetz tatsächlich auskennt. Schließlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ercan Gül
sehr gut
Rechtsanwalt Ercan Gül
Anwaltskanzlei Gül, Eschersheimer Landstr. 1-3, 60322 Frankfurt am Main 6825.5772892807 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ercan Gül
aus 17 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt hat mich sehr gut beraten und vertreten. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Florian Kuch
Rechtsanwalt Mag. Florian Kuch
Kanzlei Kuch, Garnisongasse 11/8, 1090 Wien, Österreich 7410.8849743594 km
Familienrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Florian Kuch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(03.11.2023) I can highly recommend Mag. Kuch for legal advices, he helped me already twice and each time he showed professionalism …
Profil-Bild Rechtsanwalt Henric Tempelaars
Rechtsanwalt Henric Tempelaars
Societät Tempelaars · Powierski & Partner, Mariaweilerstr. 29a, 52349 Düren 6651.8709784588 km
Recht zeitig
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henric Tempelaars ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Herr H. Tempelaars war telefonisch gut zu erreichen. Er war sehr hilfsbereit, beriet geduldig und fundiert zum Thema … (04.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb
Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb
HÖCK SPIESS FACH LIEB Rechtsanwälte und Notare, Schloßgasse 14, 64807 Dieburg 6847.3372389771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Raimund Lieb
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Rottmann
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Rottmann
Rechtsanwälte Rottmann, Eichholzer Str. 32, 50389 Wesseling 6682.4848378552 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Rottmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 82 Bewertungen Frau RÄ Rottmann hat mich in meinem Anliegen professionell und kompetent vertreten. Durch ihre zugewandte, freundliche … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Wachmann
sehr gut
Rechtsanwalt Richard Wachmann
Wachmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Neue Bahnhofstr. 2, 10245 Berlin 6979.5748160186 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Richard Wachmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 16 Bewertungen Sehr kompetent und sehr freundlich. Fragen wurden schnell und leicht verständlich beantwortet. (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Hoffmann
Rechtsanwältin Franziska Hoffmann
Neumann & Hoffmann Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Hainstraße 110, 09130 Chemnitz 7044.5697132037 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Hoffmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(01.08.2020) Der Zeitraum. In 2 Tagen waren die Dokumente, zur weiteren Vertretung, bearbeitet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Kanzlei Bogazkaya, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Amiragov
sehr gut
Kanzlei Amiragov, Neue Kräme 27, 60311 Frankfurt am Main 6826.0572517407 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Amiragov bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 141 Bewertungen Scheidung in Kasachstan, ausführliche Beratung über Möglichkeiten der Kostenlimitierung (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Drösser
Rechtsanwalt Christoph Drösser, Gumbertstr. 137, 40229 Düsseldorf 6654.0730778009 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Drösser
aus 6 Bewertungen Alles gut (26.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Blumenthal
sehr gut
Kanzlei Blumenthal, Feldstrasse 29, 21335 Lüneburg 6760.5810519781 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Blumenthal
aus 21 Bewertungen Hohe Fachkompetenz, geradlinig, besonnen, aber bei Bedarf mit klarer Ansage an die Gegenseite, gute Strategien, … (08.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Jung
Rechtsanwältin Monika Jung
Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen, Heiligenbergstr. 36-38, 66763 Dillingen/Saar 6743.7584045863 km
Fachanwältin Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Jung ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(18.05.2020) Für die prompte Antwort kann ich nur danken. Stehe mit meinem Reiseanbieter in Kontakt und hoffe, die Antworten Ihres …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Fischer
Kanzlei Heiko Fischer, Nonnenstr. 11 A, 04229 Leipzig 6981.0505736347 km
... über 20 Jahre Berufserfahrung ...
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Fischer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 30 Bewertungen schnelle Beratung, zwar nur telefonisch, da das Büro am 28.12. geschlossen war aber das hat mir auch schon geholfen. (03.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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