4.363 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Dänekas
Rechtsanwalt Volker Dänekas
Rechtsanwaltskanzlei Wiener & Dänekas, Friesenstr. 26, 39108 Magdeburg 6632.1872246244 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Volker Dänekas
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Helfert
sehr gut
Rechtsanwalt Helfert Kanzlei für Familienrecht, Schlosskirschenweg 26, 69124 Heidelberg 6578.5936611628 km
Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Helfert im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 95 Bewertungen Termine: ***** Bearbeitungszeit: ***** Kommunikation: ***** Beratung und Strategie: ***** Engagement: ***** Know How: … (22.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Blumenthal
sehr gut
Rechtsanwältin Blumenthal, Rote Strasse 10 a, 21335 Lüneburg 6506.42936453 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Susanne Blumenthal ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Hohe Fachkompetenz, geradlinig, besonnen, aber bei Bedarf mit klarer Ansage an die Gegenseite, gute Strategien, … (08.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Meising
Kanzlei Meising, Lehen 1, 84427 Sankt Wolfgang 6862.0479435209 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation • Datenschutzrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Meising - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(01.02.2024) Heute war die Verhandlung. Ich war mega nervös und die Rechtsanwältin freundlich und sehr gut. Wir haben genau das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Jessen
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Jessen
Braetsch, Jessen & Partner Rechtsanwälte, Feldbrunnenstr. 40 - 42, 20148 Hamburg 6466.4033428979 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Lars Jessen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen Vielen Dank, Herr Jessen, für Ihre Ausführungen zum Tierschutz - in diesem Fall für eine Katze! Mir hat Ihre Darlegung … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Mielke
Rechtsanwalt Claus Mielke
Jochmann & Mielke Rechtsanwälte, Mauerstr. 43, 38640 Goslar 6570.3962639218 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Claus Mielke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(01.03.2018) Ich war 3x mit ihm vor Gericht - 2x Verkehrsrecht und 1x ein Betrugsfall.... alle 3 Prozesse gewonnen... top
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Weigand
sehr gut
Kanzlei Claudia Weigand, Coppistr. 53a, 04157 Leipzig 6717.6608103197 km
Familienrecht • Sozialrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Weigand ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 15 Bewertungen gute Beratung und Verfolgung meiner Anliegen (30.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Krechel
Rechtsanwältin Astrid Krechel
Kanzlei Astrid Krechel, Münsterplatz 8-10, 56294 Münstermaifeld 6453.7670529567 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Kaufrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Astrid Krechel
aus 6 Bewertungen zuverlässig (23.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Bahman Wahab
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Bahman Wahab
Rechtsanwalt Bahman Wahab, Sachsentor 48, 21029 Hamburg 6483.5311113634 km
Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle, geeignete Lösung in menschlicher sowie rechtlicher Hinsicht.
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Bahman Wahab hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 90 Bewertungen Herr Wahab Hat im Vorgespräch bewiesen daß er voll und ganz bei seinen Klienten ist Wir werden unser Anliegen in … (14.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leander van Velzen
sehr gut
Rechtsanwalt Leander van Velzen
Müller & van Velzen Rechtsanwälte, Wilhelmsstraße 27, 34117 Kassel 6540.2470356622 km
Besser Recht bekommen, als nur Recht haben!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arzthaftungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Leander van Velzen
aus 35 Bewertungen Einwandfrei, transparent und zielgerichtet. (21.01.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Lorenz
Kanzlei Lorenz, Wallbrunnstr. 36, 79539 Lörrach 6598.6613550606 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Franziska Lorenz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Frau Lorenz hat mich bei einer Arbeitsrecht Sache mit einem Gegner über ein anderthalb Jahr Fantastisch vertreten Wir … (17.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Wenzel
sehr gut
Kanzlei Carmen Wenzel, Am Wasserturm 8, 03130 Spremberg 6829.1985793623 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Carmen Wenzel gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Sehr verständlich und ergebnisorientiert beraten. Auf Nachfragen sehr umfangreich erläutert. Ohne den Eindruck zu … (25.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A
Christina Brammen, Kortumstrasse 68, 44787 Bochum 6388.6975616192 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Ich bin super zufrieden mit der geleisteten Arbeit von Frau Brammen und kann sie nur herzlichst weiterempfehlen. Sie … (20.02.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gernot Becker
Rechtsanwalt Gernot Becker
Rechtsanwälte Hagen Becker und Gernot Becker, Schubertstr. 5, 63179 Obertshausen 6558.7000052891 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Gernot Becker
Profil-Bild Rechtsanwältin Karina Otto
Rechtsanwältin Karina Otto
Rechtsanwaltskanzlei Anwaltskanzlei Titz & Otto Anwältinnen in Bürogemeinschaft, Körnerstr. 27, 04107 Leipzig 6719.5897131749 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karina Otto
(10.11.2023) Frau Otto ist eine ausgezeichnete Anwältin! Ihre Fachkenntnisse, Engagement und ihre Fähigkeit, komplexe rechtliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Gaede
Rechtsanwalt Heiko Gaede
GAEDE Rechtsanwälte-Fachanwälte, Friederich-Wilhelm-Str. 7, 63607 Wächtersbach 6577.4971130097 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Gaede unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(31.07.2023) guter sachverhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Dahm
Rechtsanwalt Andreas Dahm
DAHM Rechtsanwälte, Breiter Weg 202, 39104 Magdeburg 6634.1630452218 km
Wir können nicht zaubern - aber kämpfen!
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Dahm
(10.08.2023) Super freundlich und fachlich sehr kompetent - ich wurde ernst genommen und mir wurde optimal geholfen - klare …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
Kanzlei Professor Dr. Martin, Parkstr. 33, 65549 Limburg an der Lahn 6491.9095647807 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Ohne Professor Martin hätte ich keine Chance gegen meinen Beider im Erbrechtsstreit gehabt. Durch ihn habe ich den … (07.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Krauskopf
Kanzlei Ulrike Krauskopf, Mozartstraße 4, 04107 Leipzig 6718.8351582024 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrike Krauskopf
(31.01.2025) Danke für die schnelle und qualifizierte Hilfe!
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Winbeck
Kanzlei Dr. Richtsfeld und Winbeck, Bahnhofstraße 9, 84048 Mainburg 6819.3101769609 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Winbeck ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Biedermann
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Biedermann
Kanzlei Biedermann, Bonner Wall 112, 50677 Köln 6396.8879603633 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Biedermann
aus 11 Bewertungen Freundlich und kompetent (05.03.2025)
Profil-Bild Avukat Elif Kunt
Avukat Elif Kunt
Kunt & Partner, Feneryolu Mah. Bağdat Cad. Selçuk Sindal Sok. Çim Apt. B Blok No: 2-4, B Blok D:, 5, 34724, Istanbul, Türkei 8407.8553341579 km
Familienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin Frau Avukat Elif Kunt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Johnsen
sehr gut
Kanzlei Jens Johnsen, Manteuffelstr. 9-10, 12103 Berlin 6723.6468460401 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Johnsen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 38 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Johnsen habe ich nun zum 2. mal als sehr kompetenten und fachlich kompetenten Anwalt erlebt. Er hat … (20.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
Anwaltskanzlei Dr. Prutsch & Schmidt, Aachener Str. 370, 50933 Köln 6392.7541777531 km
Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Prutsch
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen, wenn man auf der Suche nach einer guten Rechtsberatung ist. Dr. Prutsch antwortet zeitnah auf die … (15.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.