4.702 Anwälte für Unterhalt | Seite 149

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin
Kanzlei Stephanie Ersfeld-Friedenstab, Sachsenring 43, 50677 Köln 6675.6760734485 km
Es gibt für alles eine Lösung. Wir finden den für Sie passenden Weg!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stephanie Ersfeld-Friedenstab Fachanwältin - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Frau Ersfeld-Friedensstab hat mich bei der Scheidung sehr kompetent vertreten. Unterhaltsforderungen wurden auf das … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monica Sandhas
sehr gut
Rechtsanwältin Monica Sandhas
Kanzlei Sandhas, Waldstraße 36, 30163 Hannover 6767.7363245055 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monica Sandhas ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 13 Bewertungen Hallo, ich bin umfassend beraten worden. Meine Angelegenheit und Fragen sind verständlich behandelt und beantwortet. … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Del Negro
Rechtsanwältin Tanja Del Negro
Rechtsanwältin Tanja Del Negro, Rothenfelserstr. 4, 81249 München 7106.1973359521 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tanja Del Negro unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Del Negro hat mich von der Trennung bis zur Scheidung mit ihrer Erfahrung und Ratschlägen … (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pfoser
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pfoser
Herrmann Menn | Rechtsanwälte, Berger Allee 7, 86609 Donauwörth 7034.8700798431 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 20 Bewertungen Bereits nach der ersten Besprechung mit Herrn RA Pfoser hatte ich ein sehr gutes Gefühl. Sehr gute Kommunikation - … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Perlet
Rechtsanwalt Reinhard Perlet
PERLET Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 7, 94469 Deggendorf 7164.4627889934 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Reinhard Perlet
Profil-Bild Rechtsanwalt Raphael Brodda
sehr gut
Rechtsanwalt Raphael Brodda
Kanzlei Brodda & Schulz, Bahnhofstr. 29, 21629 Neu Wulmstorf 6712.8310092637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Raphael Brodda ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 15 Bewertungen Herr Brodda hat mich durch meine Scheidung begleitet. Er ist kompetent, freundlich und sehr empathisch. Vor dem … (13.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Düning
Rechtsanwalt Stefan Düning
Fachanwaltskanzlei Mietrecht Wohnungseigentumsrecht, Moritzstraße 1, 09599 Freiberg 7064.22317326 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Düning vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(03.09.2021) Antwort war zufriedenstellend- so dass sich weitere Maßnahmen für mich erübrigt haben
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Wollweber
Rechtsanwalt Vincent Wollweber
Rechtsanwalt Vincent Wollweber, In den Birken 73, 42113 Wuppertal 6667.2016286049 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Wollweber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Persona gentile che sa far bene il suo lavoro , complimenti (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze
Rechtsanwälte Tietze & Mura, Marktplatz 1, 97688 Bad Kissingen 6907.4857895297 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Stein
Karin Stein, Bahnhofstr. 56, 28790 Schwanewede 6657.1909430194 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Stein ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(19.09.2020) Die Vorgespräche waren sehr gut, die Vertretung vor Gericht konnte nicht besser sein. Ich kann Rechtsanwältin jedem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Kanzlei Voigt, Tuchmacherstr. 13, 02625 Bautzen 7113.2629607093 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Reinhard Voigt
(06.01.2022) Herr Voigt hat mir sehr geholfen meine Interessen durchzusetzen. Absolut weiterzuempfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Maxim Britanow M.B.L.T.
Rechtsanwalt Maxim Britanow M.B.L.T.
LAW FACTORY | Фабрика права BRITANOW & DR. HIRSCH Rechtsanwälte in Partnerschaft, Westerbachstraße 47, 60489 Frankfurt am Main 6820.5113652792 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Internationales Recht
Herr Rechtsanwalt Maxim Britanow M.B.L.T. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(23.02.2023) Sehr empfehlenswert! Äusserst kompetent, sehr hilfsbereit, alles in allem meistens gut zu erreichen, fachlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Mesch
sehr gut
Hoinkis & Partner, Grubenstr. 1, 18055 Rostock 6814.4512384442 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Mesch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Eigentlich sollte dieses Problem ohne großen Widerstand eines Vermieters gelöst werden können. Aber was kann sich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten
Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten
Kanzlei Dr. Kasten, Humboldstr. 11-13, 28203 Bremen 6676.5851774577 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Wieser
HT²W Rechtsanwälte Harraßer Trepesch Treff Wieser, Trimburgstraße 2, 81249 München 7109.8609331867 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Carmen Wieser - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(15.07.2022) Kompetent, freundlich, hilfsbereit, hat sich Zeit genommen
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aupke
Rechtsanwalt Michael Aupke
Kanzlei Schumacher & Aupke Rechtsanwälte, Rheiner Str. 45, 48282 Emsdetten 6645.6241797058 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Aupke im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Lechermann
Kanzlei Tanja Lechermann, Schloßhof 14, 85283 Wolnzach 7095.0493625268 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Lechermann ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Messer
Rechtsanwalt Jürgen Messer
Kanzlei Jürgen Messer, Oedenberger Str. 159, 90491 Nürnberg 7013.0107924211 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Messer
(17.01.2023) Hr. RA Messer bearbeitet bei mir eine Verkehrsstrafsache, davor hatte ich bestimmt 50-100 Anwälte gefragt und manche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Kanzlei Fahrenschon-Pichler, Schertlinstr. 13, 86159 Augsburg 7063.4848695499 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Ein sehr angenehmes und offenes Gespräch und Aufzeigen der Möglichkeiten (30.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
Kanzlei Daniel Gönnheimer, Moerser Straße 98, 47803 Krefeld 6630.237200593 km
EHRLICH - ERFAHREN - ENTSCHLOSSEN
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 165 Bewertungen Strafbefehl wegen Diebstahls erwirkt - sehr zufrieden, keien Vorstrafe (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez
sehr gut
Kanzlei Cardenas Rodriguez, Tempelhofer Damm 145, 12099 Berlin 6976.9873340197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez
aus 51 Bewertungen Frau Cardenas Rodriguez ist eine top Anwältin. Sie denkt an alle Eventualitäten. Ich bin total froh, Sie als Anwältin … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susann Richter
Möbert & Dr. Richter- Steuerkanzlei & Rechtsanwalt aus Leipzig, Lilienstr. 27, 04315 Leipzig 6984.1117255864 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susann Richter gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Die Schnelligkeit wie Frau Richter die Sache erledigt hat war beeindruckend.Meine beste Anwältin bisher. Nochmals … (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffi Kristina Hübner
Rechtsanwaltskanzlei Hübner, Aachener Str. 48, 53925 Kall 6670.5367971525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Steffi Kristina Hübner
(28.05.2024) Sehr zuverlässig und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwältin Panajota Ball
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Rechtsanwältin Panajota Ball
Kanzlei Panajota Ball, Moosbacheraustraße 20, 94267 Prackenbach 7136.0393518877 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Panajota Ball
aus 10 Bewertungen Ich kann gerne auf Deutsch discktieren .besser aud griehisch (29.09.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.