4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 146

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Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole
Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole
Kanzlei Petra Fritsche-Ejemole, Dorumstr. 23, 28217 Bremen 6673.109544425 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Fritsche-Ejemole ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(13.03.2024) Sie ist eine sehr gute Anwältin kann nur gut von ihr sprechen und hatte mir sehr gut geholfen und Beratet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Pferdehirt
Anwaltskanzlei Pferdehirt, Minzstr. 2a, 41466 Neuss 6646.3544532166 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Melanie Pferdehirt
aus 8 Bewertungen Vom Betreuungsgericht wurde ich als Betreuer meines Bruders genannt. Ohne die RA Frau Pferdehirt hätte ich die Aufgabe … (12.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg
Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg
Kanzlei im Ostviertel, Düstere-Eichen-Weg 50, 37073 Göttingen 6825.7454018645 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(08.05.2023) Dr. Michael Vockenberg hat für mich zwei vertragliche Ansprüche im vier- und fünfstelligen Bereich durchgesetzt. Die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Kanzlei Eve Neugaertner, Präsidentenstr 40, 16816 Neuruppin 6917.405109409 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Eve Neugaertner ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(28.01.2024) Schneller Termin und schnelle Bearbeitung, kann man nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Hasskamp
Lauppe & Hasskamp, Bensheimer Straße 14, 40229 Düsseldorf 6653.6570322484 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ute Hasskamp gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Wir waren mit der Arbeit von Herrn RA Lauppe sehr zufrieden! (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karola Schneider
sehr gut
Kanzlei Karola Schneider, Holtenauer Str. 154, 24105 Kiel 6686.5214937117 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Karola Schneider gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Frau Schneider hat mich während der Scheidung sehr kompetent und unkompliziert beraten. Bei Fragen und Problemen … (01.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
Rechtsanwälte Marco Stüwe & Gordon Kirchmann, Goethestr. 11, 42489 Wülfrath 6662.134555901 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Ein sehr zuverlässiger Mensch. Die telefonische Beratung war äußerst informativ, vollumfänglich und lies keine Fragen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Graf
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Graf
Graf - Die Anwaltskanzlei, Uhlandstr. 47, 10719 Berlin 6971.573063722 km
Aut viam inveniam aut faciam!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Graf bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 85 Bewertungen Herr Graf ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er hat immer ein offenes Ohr für seine Mandanten und ist sehr menschlich. … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Savin Vaic
sehr gut
Rechtsanwalt Savin Vaic
odvjetnicko drustvo Vaic & Dvornicic d.o.o. Rijeka, Križanićeva 5, 51000 Rijeka, Kroatien 7474.0182386151 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Savin Vaic unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 54 Bewertungen Ich habe die Anwaltskanzlei Vaic in Rijeka aufgesucht, da mein Kroatisch nicht so gut ist und ich professionelle … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Graute
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Graute
Traphan Graute Bremer Rechtsanwälte und Fachanwälte, Rüttenscheider Str. 194-196, 45131 Essen 6652.4430720279 km
Ihre Scheidung - unkompliziert, schnell und viel Planungssicherheit
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Simone Graute ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 19 Bewertungen Frau Graute war nicht nur sehr freundlich , Hilfsbereit und Menschlich mit viel Verständnis für meine Situation. Sie … (24.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Sorge
Rechtsanwaltskanzlei Katja Sorge, Großer Graben 10, 29664 Walsrode 6733.0535101032 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Sorge unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(08.12.2023) Ich bin freundlich empfangen und umfangreich beraten worden. Bisher bin ich sehr zufrieden mit der Arbeit von Frau …
Profil-Bild Rechtsanwältin Valéria Szabó
Kanzlei Szabó, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0978443791 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Valéria Szabó ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Kecht
Rechtsanwältin Petra Kecht
Rechtsanwältin Petra Kecht, Maximilianstr. 10, 83278 Traunstein 7202.5636987101 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Kecht ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Fr.Kecht vermittelt Ruhe zu bewahren, gute Menschenkenntnis, langjährige Erfahrung im Beruf, Vermittlung von … (10.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hasert
Rechtsanwältin Julia Hasert
Rechtsanwälte Dr. Schmitt und Kollegen - Partnerschaft mbB, Moltkestr. 41, 76133 Karlsruhe 6867.4413178905 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Julia Hasert
(03.12.2023) Hallo ich hab einen problem mit papier Globus Wörth vetrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Scholz
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Scholz
Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg 6921.144246016 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Scholz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 41 Bewertungen Herr Scholz und ich hatten ein sehr ausführliches Gespräch. Er hat mir dabei mögliche Lösungen aufgezeigt. Also eine … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Happe
Rechtsanwältin Uta Happe
Kanzlei Uta Happe, Lageschestr. 3a, 33102 Paderborn 6743.5923926642 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Uta Happe
(29.03.2021) Es gibt leider wenig Ärzte die noch aus Berufung Ihren Hippokratischen eid Volgeleisten, noch viel weniger habe ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Simon
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Simon
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden 7082.2602569605 km
Immer einen Zug voraus.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Simon im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 245 Bewertungen Kompetente Beratung und zielführend in der Angelegenheit. (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Lingnau
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Lingnau
Marie Lingnau Rechtsanwältin, Schillerstraße 55, 41061 Mönchengladbach 6629.6022798312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Marie Lingnau ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 23 Bewertungen Sehr gute Anwältin hat mich zu 100 Prozent unterstützt.kann ich jedem weiterempfehlen sie lässt sich nicht unterkriegen (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Meyer-Odewald
Kanzlei Peter Meyer-Odewald, Schüsselkorb 17-18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Peter Meyer-Odewald
(19.06.2021) Herr Meyer-Odewald ist der beste Anwalt, den ich je kennengelernt habe. Er hat immer ein offenes Ohr für sämtliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert
Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert
Faaß & Eder-Kunert Anwaltskanzlei, Bahnhofstrasse 2, 74927 Eschelbronn 6881.2266167025 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(29.03.2021) Frau Madlen Eder-Kunert ist sehr weiter zu empfehlen, einfach wunderbar, fachlich kompetent und zugleich einfühlsam, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Giese
Rechtsanwalt Ralf Giese
Giese/Windus/Schmaler Rechtsanwälte, Faldernstr. 26, 26725 Emden 6566.2152783214 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Giese ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(12.08.2021) Sehr Freuntliches und Qwaliezirtes Tem
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Walbach
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Mirko Walbach, Heidelberger Landstr. 202, 64297 Darmstadt 6839.7415710607 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Walbach ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 65 Bewertungen Herr Walbach ist äußerst zuverlässig und hat sich stets schnell auf meine beiden Anfragen gemeldet. Er lieferte … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Neumann
Kanzlei Birgit Neumann, Große Kirchenstr. 5, 17309 Pasewalk 6952.0507850295 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Birgit Neumann
aus 8 Bewertungen Top Anwältin/ Kanzlei! Souveränes Auftreten mit klaren und deutlichen Aussagen, was geht und was geht nicht. … (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Mauritz
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Mauritz
Andreas MAURITZ Rechtsanwälte, Poststr. 12, 73033 Göppingen 6965.7736007768 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Mauritz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 77 Bewertungen Rechtsanwalt Mauritz hat mich in einer Kündigungsschutzklage umfassend und kompetent betreut. Trotz gelegentlicher … (26.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.