3.892 Anwälte für Erbrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Klinzmann
Rechtsanwalt Uwe Klinzmann
Kanzlei Uwe Klinzmann, Cappenberger Str. 51 b/c, 44534 Lünen 6674.2393844461 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Uwe Klinzmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(11.04.2024) klar in der Aussage und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M.
Rechtsanwaltkanzlei Tadej Vodičar, Miklošičeva 16, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.9069882949 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Rößger
sehr gut
Rechtsanwalt Veit Rößger
Rechtsanwälte Zeilinger Rosenschon Fiebig Rößger - Advotas, Dr.-Gessler-Straße 45, 93051 Regensburg 7098.5803648619 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Veit Rößger
aus 22 Bewertungen Herr Rößger hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Die rechtliche Beratung und die … (19.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Wollinger
Rechtsanwältin Diana Wollinger
Kanzlei Diana Wollinger, Am Glockenturm 6, 63814 Mainaschaff 6857.7879370662 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Wollinger ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(11.08.2021) Die Themen die man mit einem Anwalt besprechen will, werden in den meisten Fällen eher unerfreulicher Natur sein. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Bose
sehr gut
Kanzlei Michaela Bose, Gibbinghausen 35, 53804 Much 6703.6040565114 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Bose - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 45 Bewertungen Mit Frau Bose, war der Rechtsfall sehr unkompliziert. Nach einem Telefonat und einer Unterschrift per E-Mail ging es … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enver Schrömbgens
sehr gut
Kanzlei es:c, Franz-Ludwig-Str. 21, 54290 Trier 6716.8191967442 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Enver Schrömbgens
aus 37 Bewertungen Ich kann Enver Schrömgens nur unendlich danken für seine fundierte, konzentrierte, hochkompetente Begleitung einer … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Traudi Harrer
sehr gut
Harrer & Harrer, Klosterstr. 13, 91301 Forchheim 6995.6025192103 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Traudi Harrer
aus 11 Bewertungen Während meines über zweijährigen Scheidungskampfes stand mir Frau RA Harrer immer mit Rat und Tat zur Seite, ich … (09.04.2024)
Profil-Bild Spanischer Rechtsanwalt Carlos Vazquez LL.M Münster
Carlos Vazquez, LL.M Münster, Liefergasse 11, 40213 Düsseldorf 6648.6329315809 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Spanischer Rechtsanwalt Carlos Vazquez LL.M Münster ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Bisher gab es ein Beratungsgespräch in dem sämtliche weitere Schritte besprochen wurden. Alles sehr strukturiert und … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Keller
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Keller
Anwaltskanzlei am Rösertor, Sülbecker Weg 1, 31683 Obernkirchen 6737.1315789566 km
Gut Recht bedarf guter Hilfe. (Deutsches Sprichwort)
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oliver Keller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Gute Beratung und Vertretung, war immer freundlich und hat alles verständlich erklärt. (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Linder
sehr gut
Rechtsanwältin Kathrin Linder
Gräfe & Linder, Zunftstr. 3, 91154 Roth 7025.9051945778 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Kathrin Linder
aus 15 Bewertungen Klare Aussagen, freundlich und kompetent. (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Auer
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Auer
Hamm und Partner Rechtsanwälte mbB, Hoffstr. 8, 76133 Karlsruhe 6867.8009018421 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Auer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Ich möchte Frau Auer aus vollster Überzeugung weiterempfehlen. Sie erreicht einen auf allen Ebenen und sie bringt … (10.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Kesting
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Kesting
Kanzlei Kesting, Dülkener Str. 4, 41366 Schwalmtal 6618.4033230079 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Kesting bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 161 Bewertungen Ich fühlte mich gut unterstützt. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Gehrlein
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Gehrlein
WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB, Max-Planck-Str. 6, 76829 Landau in der Pfalz 6842.3562458038 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christoph Gehrlein für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Herr Gehrlein rief prompt zurück und hat super kompetent beraten. Prädikat : Empfehlenswert! VG (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Gippert
sehr gut
Anwaltskanzlei Anita Gippert, Zirndorfer Str. 27, 90547 Stein 7009.1555602024 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Anita Gippert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Das Team von Fr. Gippert stand mir mehr als 3 Jahre zur Zeit. Ich wünsche dem Team viel Gesundheit und Frieden im … (02.02.2024)
Profil-Bild Wolfgang Walter
Kanzlei Wolfgang Walter, Rudolf-Kinau-Str. 40, 22926 Ahrensburg 6726.4664317474 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Wolfgang Walter ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(18.08.2023) Das hat vielleicht einen Sinn den ich nicht verstehe
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Mangold
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Mangold
Mangold - Fachkanzlei für Erbrecht, Aachener Str. 1158a, 50858 Köln 6667.8319263866 km
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Mangold
aus 23 Bewertungen Was sehr zufrieden (13.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Dipl. Finw.(FH) Axel Werner
Rechtsanwalt, Dipl. Finw.(FH) Axel Werner
Kanzlei Werner & Ko., Willy-Brandt-Platz 2, 34131 Kassel 6807.7604413176 km
Bei dem Blick auf die Details nicht das große Ganze vergessen.
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt, Dipl. Finw.(FH) Axel Werner für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(14.03.2021) Я очень довольна, как адвокат Аксель Вернер представил мои интересы в суде, проблемы с работодателем были решены …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frederick Pitz
sehr gut
Rechtsanwalt Frederick Pitz
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.8934072898 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz
aus 50 Bewertungen Herr Pitz erschien durchwegs fachlich sicher den Überblick während des ganzen Prozesses zu haben, blieb cool, wenn ich … (02.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg
Kanzlei Wurch & Lichtenberg, Salinenstr. 14, 23843 Bad Oldesloe 6728.318632345 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Ich habe bisher noch keinen Anwalt kennengelernt, der wirklich ganz genau zuhört und alles genauso umsetzen kann, egal … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ewa Näpflein-Wulf
sehr gut
Rechtsanwältin Ewa Näpflein-Wulf
WULF Rechtsanwälte, Parkstraße 3, 23568 Lübeck 6743.2703948912 km
Antrieb und Ziel meiner Arbeit als Rechtsanwältin sind mein Interesse an Menschen und die nachhaltige Lösung ihrer rechtlichen Probleme.
Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ewa Näpflein-Wulf ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 69 Bewertungen Meine Unsicherheit, welcher Fachanwalt für mein Problem zuständig ist, wurde sehr freundlich und kompetent … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Gropper
Anwaltskanzlei Christa Gropper, Gögginger Str. 57, 86159 Augsburg 7063.0441346922 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Christa Gropper
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sallmann
Rechtsanwalt Fabian Sallmann
Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Guiollettstrasse 54, 60325 Frankfurt am Main 6824.8280614338 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Sallmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Hubert
sehr gut
Rechtsanwältin Elke Hubert
Kanzlei Elke Hubert, Herzog-Ludwig-Straße 9, 85570 Markt Schwaben 7134.511246339 km
Im Familien- und Erbrecht ist es wichtig, faire Lösungen zu finden. Zusammen mit den Mandanten entwickle ich Strategien, um persönlich und finanziell belastende Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Elke Hubert für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Frau RA Hubert hat sehr gut zugehört und die relevanten Fragen sehr kompetent beantwortet. Ein effizientes und … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Steinbock
Rechtsanwalt Jörg Steinbock
Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei Fachanwälte - Steuerberater, Erfurter Straße 8, 99867 Gotha 6904.1007632311 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg Steinbock
aus 9 Bewertungen Ich möchte der Anwaltskanzlei Steinbock & Partner an dieser Stelle meinen aufrichtigen Dank aussprechen, dies geht … (12.05.2016)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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