3.892 Anwälte für Erbrecht | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Unkel
Rechtsanwalt Alexander Unkel
Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Behler und Partner, Horster Str. 19, 45964 Gladbeck 6644.458725356 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Unkel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(02.06.2021) meine fragen wurden verständlich beanteortet
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmuth Mix
sehr gut
Kanzlei Helmuth Mix, Immermannstr. 11, 40210 Düsseldorf 6649.5608860371 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Helmuth Mix - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Ein sehr netter, kompetenter und zuverlässiger Rechtsanwalt. Ich fühle mich sehr gut vertreten und beraten. Kann ich … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Egmar Bernhardt
Rechtsanwalt Egmar Bernhardt
Dr. Stohlmann Rechtsanwälte PartmbB, Am Bach 11, 33602 Bielefeld 6714.600518065 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Egmar Bernhardt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Thum
Kanzlei Michaela Thum, Kaiserstraße 39, 67067 Ludwigshafen am Rhein 6842.9405534246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Thum ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(18.03.2024) Ich habe meine Kaution Komplett bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Spoth
gut
Rechtsanwalt Philipp Spoth
Philipp Spoth Rechtsanwalt, Schwelmerstr. 115, 42389 Wuppertal 6675.9195463438 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Spoth im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Es ging um eine Erbsache, her Spoth nahm sich Zeit und hat uns sehr gut informiert und hat uns über alle vor und … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Walter
Rechtsanwalt Klaus Walter
Kanzlei Walter, Hallgasse 19, 86720 Nördlingen 7009.4445120031 km
Mit Herz und Verstand für den Mandant.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Klaus Walter für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(25.07.2022) Sehr kompetent, ruhig und sachlich und hört geduldig zu. Ausführliche Beratung, zeitnahe Ausführung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Schmitz
Rechtsanwältin Yvonne Schmitz
Schmitz Rechtsanwälte, Pfaffentalstr. 71, 66399 Mandelbachtal 6778.1599669649 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Yvonne Schmitz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(21.01.2022) Was eine Rechtsberatung jahrelang nicht zum Erfolg führte, hat Frau Rechtsanwältin Yvonne Schmitz aus Saarbrücken in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hanno Kuba
sehr gut
Rechtsanwalt Hanno Kuba
Kuba & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Goethestraße 51, 38440 Wolfsburg 6827.0938542854 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hanno Kuba bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Sachlich, Informativ Kompetent (16.08.2023)
Profil-Bild Anwältin Karin R. Heep
Anwältin Karin R. Heep
Kanzlei Karin R. Heep, Jaime III, 11, 07012 Palma de Mallorca, Spanien 7003.7358714956 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Anwältin Karin R. Heep
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Liffers
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Liffers
Kanzlei Katharina Liffers, Franz-Schmid-Str. 19, 87616 Marktoberdorf 7080.1427997953 km
„Vertrauen und Bodenschätze muss man gewinnen.“ (Erhard Horst Bellermann )
Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Erbrecht • Recht rund ums Tier • Gewerblicher Rechtsschutz • Pferderecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Katharina Liffers für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 48 Bewertungen Schnelle erfolgreiche Erledigung unseres Anliegens. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kyra Meyer
sehr gut
Kanzlei Kyra Meyer, Stephanstr. 16, 18055 Rostock 6814.6311017463 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Kyra Meyer
aus 25 Bewertungen Frau Meyer ist eine ausgezeichnete Familienrechtsanwältin, die nicht nur hoch emphatisch und wenn notwendig auch … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Brand LL.M.
Steuerkanzlei Dr. Meents & Wreesmann, Friedrich-Ebert-Str. 28, 26316 Varel 6620.1484635907 km
Agrarrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Hartmut Brand LL.M. im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick
Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick
Benedick Studio legale e notarile, Via Ludovico Ariosto 6, 6901 Lugano, Schweiz 7074.2604110773 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. und Notar Gilles Benedick ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(20.11.2022) Herr Benedick ist ein sehr kompetenter Anwalt der sich ehrlich darum kümmert zu helfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt MMag. Gregor Winkelmayr MBA, LL.M. (Essex)
Rechtsanwalt MMag. Gregor Winkelmayr MBA, LL.M. (Essex)
Kanzlei Gregor Winkelmayr, Renngasse 6-8/506, 1010 Wien, Österreich 7412.1741693648 km
Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt MMag. Gregor Winkelmayr MBA, LL.M. (Essex) - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(13.04.2021) Im Ernst, einer der besten Anwälte in Österreich ist ein tolle Team, das sich um den Fall kümmert, ihn gut arbeiten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Rauschert
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Rauschert
Bengel & Rauschert - Rechtsanwaltskanzlei, Moststr. 25, 90762 Fürth 7005.1426186602 km
"Fachwissen, Engagement und Erfahrung für Ihr Recht"
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Rauschert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 80 Bewertungen Steffen is a really supportive, fair and honest lawyer. Both my ex and I used him. I found his advice invaluable and … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris von Deringer
sehr gut
Rechtsanwalt Boris von Deringer
von deringer Rechtsanwaltsgesellschaft in Partnerschaft, Emser Straße 166, 56076 Koblenz 6746.343798656 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Boris von Deringer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen Top Beratung... noch am gleich Tag alles per Email sehr verständlich übermittelt... DANKE!!! (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Deege
Beblo & Deege, Neuwerkstrasse 30, 99084 Erfurt 6922.2027462753 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Olaf Deege
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn
Wittemöller Hähn, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke 6704.8518240303 km
"Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Agrarrecht • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(19.09.2022) Unser Fall ist kompliziert, denn hier ist fundiertes Wissen in Handsrecht & Gesellschaftsrecht, Erbrecht und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Anwaltskanzlei Björn Kleyhauer, Klosterstr. 5, 96317 Kronach 6981.5489784379 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Kleyhauer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(01.03.2024) Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Kleyhauer vertreten zu werden und kann seine Dienste nur wärmstens empfehlen. Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Laufner
sehr gut
Kanzlei Isabelle Laufner, Oberdorfplatz 9, 70567 Stuttgart 6931.7692897551 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabelle Laufner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 20 Bewertungen Frau Laufner ist eine tolle Anwältin, verständnisvoll und fachlich super, ich kann sie sehr gut empfehlen 👍 (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie van Luijn
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie van Luijn
Kanzlei für Arbeits- & Erbrecht in Bielefeld & Blomberg, Wilhelmstraße 9, 33602 Bielefeld 6714.5830392104 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Melanie van Luijn
aus 61 Bewertungen Hochkompetente Ansprechpartnerin für Erbrecht im schönen Blomberg - jederzeit wieder! (13.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schürmann
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Rechtsanwalt Christian Schürmann
Kanzlei Schürmann, Strittmatt 76, 79733 Görwihl 6920.7536169325 km
Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schürmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Herr Schürmann hat eine angenehme Herangehensweise an die Thematik und kennt sich sehr gut aus in seinen Fachgebieten. … (22.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann
Dr. Winkelmann & Dr. Vogt, Rechtsanwälte und Notar, Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.58329802 km
Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Dr. jur. Ansgar Sander
Fachanwalt und Notar Dr. jur. Ansgar Sander
Sander. Rechtsanwälte und Notar, Kranzer Str. 6-7, 14199 Berlin 6970.6826915508 km
ius vigilantibus!
Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Fachanwalt und Notar Dr. jur. Ansgar Sander vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(29.10.2020) Ausführliche Beratung, schneller Termin.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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